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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-05-02
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1903
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- Deutsch
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^ 100, 2. Mai 1903. Nichtamtlicher Teil. 3489 energischer Weise eine Vereinigung entgegen, die aus Anlaß der Jahresversammlung der in bestem Ansehen stehenden Gesellschaft österreichischer Volkswirte unter dem Vorsitz des Hofrats Professor v. Philippovich am 21. April stattsand. Das Referat erstattete Landtagsabgeordneter Alfred Ritter von Lindheim, der in sorgfältig durchgearbeitetem Vortrag alle wirtschaftlichen und kulturellen Gründe gegen den Bücher zoll zusammenfaßte, indem er zugleich die Verhältnisse auf diesem Gebiet in andern Staaten beleuchtete. Der Vor tragende hielt es für unzweifelhaft, daß Deutschland eventuell nicht zögern würde, auch seinerseits gebundne Bücher aus Österreich mit einem Einfuhrzoll zu belegen. Von der Tat sache ausgehend, daß der wissenschaftliche Verlag in Österreich in erfreulicher Entwicklung begriffen ist und daß ein wesent licher Prozentsatz dieser inländischen Erzeugnisse in Deutsch land Absatz findet, erklärt der Vortragende, daß die Buch binder, die den Zoll herbeisehnen, ein Minus an Aufträgen zu verzeichnen haben würden, indem die für den Export bestimmten Auflagen dann nicht mehr in Österreich, sondern im Deutschen Reich gebunden werden würden; kostspieligere Einbände lasse sich ja der Bücherliebhaber auch jetzt nach seinem eignen Geschmack von seinem Buchbinder besorgen, und in den Massenartikeln könnten die hiesigen Buchbinder mit den auswärtigen Verlegern nicht konkurrieren, da letztere in der Regel bedeutende Quantitäten auf einmal binden ließen. Ein schwerer Hemmschuh wäre der Zoll für den Antiquariatshandel, da insbesondre die wertvollen anti quarischen Werke nahezu ausnahmslos gebunden in den Handel kämen. Der Vortragende verlas den ausführlichen Brief eines Wiener Büchersammlers, dessen mit Sorgfalt ge führte Ausschreibungen dies bestätigen. Auch sei es manchmal notwendig, ein antiquarisches Buch vom Ausland zur Ansicht kommen zu lassen; das würde sich der Sammler wohl über legen, wenn er Zoll dafür zahlen sollte! Das Endergebnis des Vortrags lautete; »Der Zoll aus gebundne Bücher wider spricht der Kulturentwicklung unsers Staates und stellt sich durch seine Konstruktion als ein fast unüberwindbares Hemmnis für den legitimen Verlags- und Sortimentsbuch handel sowie für das Antiquariat dar. Er ist auch keines wegs ein Schutz für die Büchererzeugung Mit wenigen aber präzisen Worten kennzeichnete hierauf Prorektor Professor Schipper den Standpunkt des Forschers auf dem Gebiet der modernen Philologie. Für diesen sei eine genaue Kenntnis der Erscheinungen der fremdsprachigen Literaturen unbedingt notwendig, und er würde eine Be hindrung im Bezug, sowie eine Mehrbelastung seines Budgets, da die wissenschaftlichen englischen Bücher durchweg und die französischen zum größten Teil gebunden in den Handel kommen, lästig empfinden. Auch den bei der Gelehrtenwelt wichtigen Ausleihverkehr würde der Zoll bedauerlicherweise beschränken. Die Ausführungen des nächsten Redner, Professor Minor, waren kurz aber drastisch. Wenn, so sagte er, nach 500 Jahren ein Geschichtsforscher eine Abschrift dieser Zoll vorlage ohne Datum finden würde, niemals würde er auf den Gedanken kommen, daß sie in das 20. Jahrhundert zu verlegen sei, nie könnte er begreifen, daß ein Staat, der im 19. Jahrhundert den Bücherzoll nicht gekannt habe, im 20. Jahrhundert Bücherzollschranken errichtet habe. Die Reichsratsabgeordneten vr. Vogler und vr. Ofner waren der Ansicht, daß der Entwurf vielleicht nicht so ernst zu nehmen sei, sie hielten ihn für ein Kompensationsobjekt, das im Ernstfälle gegen eine andre Konzession hingegeben werden würde. Handelskammerrat Wilhelm Müller dankte den Ver tretern der Wissenschaft für ihre kräftige Opposition gegen den Bücherzoll und stellte fest, daß die Buchbinder in ihrer Börsenblatt sllr den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. — schließlich begreiflichen — Parteinahme für den Zoll Unterstützung fänden bei den Papierfabrikanten, die der Ansicht seien, daß der Bücherzoll der österreichischen Verlags produktion als Schutzzoll zu dienen befähigt sei. Müller hält diese Ansicht für total unrichtig und ist überzeugt, daß auf diese Weise der geträumte Verlag von Klassikern usw. nicht geschaffen werden würde. Starken Eindruck machten auf die Versammlung die Ausführungen des Herrn Colbert, Verwaltungsrats der Ge sellschaft für graphische Industrie, der eine sehr instruk tive Tabelle über die Wirkung des Bücherzolls auf den Ladenpreis mehrerer gangbarer Werke angefertigt hat. Nach seiner Berechnung müßte eine Verteurung, nur für den Zoll allein, ohne Berücksichtigung der Manipulationskosten, ein- treten bei Sachs-Villatte, französisches Wörterbuch, um 14 Ps,, bei Nansen um 27°/^ bei Lueger, Lexikon, um 16 0/g, bei Reclam'schen Klassikern, wie Heine, um 40 chs,, bei Hendel'schen Bänden der Bibliothek der gesamten Literatur um 5()o/o!!! Professor Philippovich faßte das Ergebnis der Besprechung dahin zusammen, daß die Regierung den Bücherzoll nicht einmal als Kompensationsobjekt hätte aufnehmen sollen, denn »Bildung ist kein Kompensationsobjekt.« — Den Vertheidigern des Bücherzolls, den Papierfabri kanten und Buchbindern, stehen die Buchhändler, die Ge lehrtenwelt und das große Publikum gegenüber, — welche Stellung die Regierung, welche der Reichsrat einnehmen wird, steht noch dahin! Wien, Ende April 1903. Friedrich Schiller. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Berichtigung. — In Nr. 83 d. Bl. vom 11. April 1903 ist in dem Bericht über die Reichsgerichts entscheidung betreffend Hydraschstem zu berichtigen, daß das K. Landgericht I zu Berlin in seinem Urteil vom 9. Dezember 1902 gegen keinen der Angeklagten auf Gefängnisstrafe erkannt hat. Die Strafen lauteten vielmehr gegen die Angeklagte Hermann auf 300 und gegen die Angeklagten Sachs auf 150 Schuppli und Rosenau auf je 500 Die Kunstgewerbe-Bibliotheken in Paris. — In den letzten Jahrzehnten sind in Paris zur Förderung des Kunst gewerbes und der Handwerke teils aus städtischen, teils aus privaten Mitteln zwölf Kunstgewerbe-Bibliotheken errichtet worden, oie teils selbständig, teils an Volksbibliotheken angeschlossen sind. Die älteste ist die nach ihrem Stifter benannte Fornep-Bibliothek, die jetzt 12 000 Bände und eine viel größere Zahl von Bildervor lagen enthält. Vor fünfzehn Jahren wurden allein bei der Versteige rung der Sammlung Poterlet mehr als 2000 Stiche für diese Biblio thek angekauft. Während drei Bibliotheken ausschließlich fürs Kunst gewerbe bestimmt sind, bilden die übrigen nur besondre Ab teilungen der städtischen Volksbibliotheken. Die Deputierten kammer bewilligte 1887 40 000 Frcs. für diese Bibliotheken. Im übrigen sind diese auf die städtischen Mittel und die freiwilligen Stiftungen angewiesen. Zuweilen wenden sich die Bürgermeister der einzelnen Bezirke an wohlhabende Industrielle; so erhielt z. B. 1885 der Bürgermeister des 2. Bezirks für die von ihm verwaltete kunstgewerbliche Bibliothek 400 Werke, Zeichnungen und Stiche ge schenkt. In den Bibliotheken ist bisher ein größeres Gewicht auf Bildervorlagen als auf Werke gelegt worden. Abgesehen von der Fornep-Bibliothek enthält nur eine mehr als 1000 Werke, während die meisten über 10 000 Stiche aufweisen. Sowohl die Bücher als auch die Stiche werden mit wenigen Ausnahmen nach auswärts verliehen. Verluste und Beschädigungen kommen nur sehr selten vor. In der Bibliothek der Rue Richomme werden sogar Modelle von Kunstgegenständen, Gipsabgüsse u. s. w. nach Hause verliehen. In den letzten Jahren wurden in den Bibliotheken öfters Vorträge für Kunsthandwerker gehalten. Die Benutzung steigt sehr stark. 1886 betrug die Zahl der Ausleihungen 22 482, 1896 aber schon 155 143, wovon 96 448 auf die Forney-Bibliothek ent fielen. Seither hat sich die Zahl der Benutzungen auf gleicher Höhe gehalten, doch ist sie bei einzelnen Bibliotheken wegen ihrer ungünstigen Lage verhältnismäßig gering. Die Benutzer gehören den verschiedensten Zweigen des Kunstgewerbes an, je nach den in den betreffenden Stadtvierteln vorherrschenden Industrien. 465
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