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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1902
- Strukturtyp
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- 1902-07-02
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1902
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- Deutsch
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5390 Nichtamtlicher Teil. ,V 150, 2. Juli 1S02. denn die nachfolgende Erklärung, daß die Woche zu sechs Arbeitstagen gerechnet wird, entscheidet noch nicht, wenn jemand z B. den zweiten Ostertag und die drei folgenden Tage krank war, ob drei oder vier Tage zu rechnen sind. Der ganze Satz würde aber überflüssig durch Einführung des Ausdrucks Wochentag statt Arbeitstag. Als wesentliche Acnderung in den Bestimmungen sind zu bezeichnen der Fortfall der Strafe für versäumte recht zeitige Anzeigen, ferner die Aushebung der Wartezeit von einem Jahre für die erstmalige Inanspruchnahme der Kranken unterstützung. Während nach Z 7 bei Krankenunterstützung ein be stimmter Satz ganz wie bisher gewährt wird, ist betreffs des Begräbnisgeldes in 8 9 nur die Möglichkeit gelassen, daß die Unterstützung gewährt werden kann. Da aber nach der Satzung ein Rechtsanspruch auf Unterstützung keinem Mitgliede zusteht, so liegt gewiß kein Grund vor, nicht auch hier zu sagen: wird gewährt. Denn wenn wirklich die Sätze auf die Dauer sich als zu hoch erweisen für die Leistungs fähigkeit der Kasse, so bietet ja jede Hauptversammlung Gelegenheit, die Sätze hcrabzusctzen. Zur Beruhigung ängstlicher Gemüter dürfte es sich eventuell auch empfehlen, iin Z 1 oder 2 zu bemerken: -Soweit die Erträge der (betreffenden) Unterstützungs kassen es gestatten, sind stets die in Z S, 10 und 15 ge nannten Unterstützungssätze voll zu zahlen. Im andern Falle bestimmt der Vorstand den Prozentsatz der genannten Sätze, welcher in dem betreffenden Jahre als Unterstützung zur Auszahlung gelangen soll.« Damit wäre jede Möglichkeit einer Bevorzugung oder Zurücksetzung ausgeschloffen und ebenso jede Möglichkeit, daß eine Behörde den Nachweis verlangen könnte, ob auch die Mittel zur Deckung der festgesetzten Unterstützungen aus- reichen. Nach Z 10 dürfen nur Witwen unterstützt werden, deren Mann seine Verheiratung innerhalb eines Jahres nach erfolgter Eheschließung angezeigt hat! Da müssen die Witwen der älteren Mitglieder, die beim Eintritt in den Verband schon mehr als zehn Jahre verheiratet waren, also die Bedingung nie erfüllen konnten, wohl leer ausgehen?! Statt: Witwen erhalten jährlich bis zu 200 ^ u. f. w. würde nach obigen Ausführungen zu setzen sein: »Der jährliche Unterstützungssatz beträgt für Witwen 200 für Doppelwaisen 100 ^ und für einsache Waisen SO Jm Eingang des Z 15 würde gleichfalls statt: Unter stützungen können .... erhalten, zu setzen sein: Jnvaliden- Unterstützung erhalten u. s. w. Im Absatz 1 unter Ziffer 2 ist das »ihr« als unver ständlich zu tilgen und statt: ihr überwiesen sind, zu setzen: Krankenunterstlltzung nicht mehr erhallen können. Am Schlüsse des Z 15 würde es wieder lauten müssen: »Der Normal-Unterstützungssatz beträgt jährlich 200 wenn der für Z 1 oder 2 vorgeschlagene Zusatz, betreffend prozentuale Herabsetzung, angenommen wird. Zum Schluffe sei noch auf einen grammatikalischen Schnitzer hingcwiesen, der im Z S Absatz 5 und Z 13 Ab satz 4 sich wiederholt: innerhalb 3 Monaten, bezw. inner halb K Monaten! Bei der Kürze der Zeit, die dem Vorstande seit dem Eingreifen der Rcichsbchörde über Privatversicherungs-Unter nehmungen in unsere Verbandsverhältnisse geblieben ist, um noch schnell die abgeänderte Satzung für die nächste Haupt versammlung beantragen zu können, ist es gewiß erklärlich, daß noch manches an der Satzung verbesserungsbedürftig ge blieben ist. Um so mehr ist aber zu hoffen, daß der Vor stand wie die Hauptversammlung bemüht sein werden, die Bestimmungen noch so zu gestalten, daß sie den allseitigen Beifall der Mitglieder finden. A. Lomes. Kleine Mitteilungen. Post. — In Berücksichtigung des Umstandes, daß bei Ein lieferung der nach Ostafrika, Ostasicn und Australien gerichteten bestimmt sind, von den Absendern vielfach auf den Abgang der Schiffe keine Rücksicht genommen wird, giebt zur Vermeidung der jetzt oft mochenlangen Lagerungen der Sendungen der Deutsche Reichsanzeiger Nr. 151 vom 30. Juni die Absahrtzeitcn der Schiffe für die Monate Juli bis Dezember 1902 bekannt. Aeschäftsjubiläum. — Die A. Deichert'sche Verlagshand lung, die sich seit dem 1. Januar 1889 in Leipzig im Besitze des von Andreas Deichert am 1. Juli 1852 in Erlangen ge gründet und hat im Lause der Jahrzehnte eine lange Reihe ge diegener wifsenschastlicher Werke an die Oeffentlichkcit gebracht, die der Firma und ihren Leitern zum Ruhme gereichen. Dem rührigen wir zu dessen Ehrentage nachträglich unsere aufrichtigen Glück wünsche aus. Vermächtnis. — Der kürzlich verstorbene Prinz Georg von Preußen hat seinen reichen Biichcrschatz der Bibliothek der Uni versität Bonn zum Geschenk gemacht. Die Bibliothek enthält eine große Zahl wertvoller Werke, besonders in neuerer deutscher und französischer Litteratur. Sie besteht aus über 10 OM Bänden. Druckfehler-Berichtigung. — In der Wiedergabe des Jahresberichts des Schweizerischen Buchhändleroereins im Börsen blatt Nr. 144 vom 25. Juni bitten wir aus Seite 5200 Spalte 2 bei Beginn des dritten Absatzes zu berichtigen: Der unerfreuliche Verlauf . . . (statt: Der erfreuliche Verlaus). Haasenstein L Vogler A.-G., Berlin. — Der Betriebs- gewinn des Geschäftsjahrs 1901 beläuft sich auf 949 096 ^ (im Vorjahre: 983 930 Die Unkosten betrugen 823599 ^ (i. V.: 823 793 ^). Abgeschrieben wurden 14 424 .« <i. B.: 11250 ^-. Reingewinn: 115 419 ^ (i. V.: 153 313 ^!). Das Aktienkapital beträgt 600 000 der Reservefonds 95000 Es sollen 9 Prozent Dividende erteilt werden. Wettsingen. — Von der Kommission sür den Wettbewerb um den vom Deutschen Kaiser gestifteten Wanderpreis ist jetzt das Rundschreiben an die deutschen Männer-Gesangvereine betreffs des nächstjährigen Wettsingens versandt worden. Die Kommission besteht aus dem Grasen von Hochberg, dem Geheimen Ober- Regierungsrat Erich Müller, den Professoren Georg Schumann und E. E. Taubert, den Musikdirektoren Ferdinand Hummel und H. Prüfer und dem Kommerzienrat Hugo Bock. Das Wettsingen findet im Sommer 1903 in Frankfurt am Main statt. Alle deutschen Männer-Gesangvereine, die sich mit einer Mitgliederzahl von mindestens IM Sängern beteiligen können, werden ausgefordert, sich bis spätestens zum 1. Dezember 1902 bei dem Vorsitzenden der Kommission, Grafen von Hochberg in Berlin, Dorotheenstraße 2, anzumelden. Personalnachrichten. Audienz. — Der Buchhändler Herr Max Nüßler, Bremen, Kaiserlich japanischer Konsul, wurde bei Gelegenheit einer Reise nach Japan am 28. Mai vom Kaiser von Japan in der Phönix- Halle des kaiserlichen Palastes zu Tokio in Audienz empfangen. Jubiläum. — Am gestrigen 1. Juli waren fünfundzwanzig Jahre verflossen, seit Herr Gustav Schenck, königlicher Hofbuch händler, den Besitz der hochangesehenen Firma R. v. Decker's von Deckers (1877), des letzten Sprossen eines berühmten alten Buchdruckergeschlechts, erlosch auch die Firma Königliche Geheime Oberhofbuchdruckerei (N. v. Decker), und die Druckerei ging an das Deutsche Reich über. Der bedeutende Verlag kam am 1. Juli 1877 an dessen langjährige Mitarbeiter, die Herren Otto Marquardt und Gustav Schenck. Am 1. Januar 1885 übernahm Herr Gustav Schenck den Alleinbesitz der Handlung und teilt ihn seit 1901 mit seinem Sohne Herrn Bruno Schenck. Es ist uns eine angenehme Pflicht, dem ebenso unermüdlich wie erfolgreich thätigen Herrn Jubilar zu diesem ehrenvollen Gedenktage unsere aufrichtigen Glückwünsche nachträglich aussprechen zu dürfen.
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