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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-05-08
- Erscheinungsdatum
- 08.05.1903
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- Deutsch
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^ 105, 8, Mai 1903. Nichtamtlicher Teil. 3671 Jugendschristen - Warte leider noch für längere Zeit als gesichert angesehen werden muß, so war die einzige praktische Gegenwehr ein Konkurrenzunternehmen. So hat denn die »Patriotische Gesellschaft« in Hamburg eine eigne Jugend schriftenkommission eingesetzt, die nun zweimal ein besondres Verzeichnis zur Verteilung brachte; so hat ferner der Ver band deutscher evangelischer Schul- und Lehrervereine die Bildung von Prüfungsausschüssen in den verschiedensten Teilen Deutschlands in die Hand genommen. Schon bestehen deren etwa dreißig an den verschiedensten Orten, die nach einem gemeinsamen Statut arbeiten und in der »Volks- und Jugendschriften-Rundschau« (Verlag Zillessen, Berlin 0. 19) ein eignes Organ besitzen, das den Verbandsblättern beigelegt wird und nunmehr bei Sonder bezug so gestaltet werden soll, um in weitern Kreisen lite rarische Bedürfnisse zu wecken und zu pflegen, insbesondre die Leiter von Jugend- und Volksbibliotheken zu beraten. Während die Vereinigten Prüfungsausschüsse nur in Rücksicht auf die Schule und mit Lehrern arbeiten, fordern die Prüfungs ausschüsse für Volks- und Jugendschriften prinzipiell die Mit arbeit literarisch-interessierter Laien als Vertreter der Familie und solcher des Buchhandels im Interesse der richtigen Aus wahl wie der erfolgreichen Vertretung ihrer Grundsätze. Der jetzige Vorsitzende derselben hielt es schon vor Jahren dem Hamburger Prüfungsausschuß entgegen, »daß der Erfolg seiner Tätigkeit wesentlich bedingt ist von dem Verhalten der Buchhändler«, und daß er durch den Vorwurf: »Der Buchhändler ist in erster Linie Kaufmann« die Opposition des ehrenwerten Buchhandels, der der idealen Auffassung seines Berufs bedeutende Opfer bringt, zum größten Schaden der Jugendschristensache selbst herausgefordert habe, wie ja ander seits der Buchhandel selbst am besten wisse, daß das Urteil und die Empfehlung uninteressierter Gruppen am wertvollsten und wirksamsten sei. Demgemäß hat auch die »Vereinigung christlicher Buchhändler« sich bereits dem Unternehmen an geschlossen und ein Mitglied in den Vorstand der Prüfungs ausschüsse des Verbands delegiert, und auch in vielen Orts ausschüssen Haben sich Buchhändler an der Arbeit beteiligt. Indem diese Prüfungsausschüsse die Mitarbeit der Familie verlangten, erwuchs ihnen von selbst die Aufgabe, bei der Auswahl über das schulpflichtige Alter hinaus zugehen, die Interessen der erwachsenen Jugend wie des Volks (diesen Begriff im weitesten Sinn gefaßt) mit zu be rücksichtigen. Durch persönliche Beziehungen, denen prin zipielle Strömungen in den betreffenden Kreisen entgegen kamen, ergab sich ihnen daraus die Aufgabe, der Innern Mission, wie den Männer- und Jünglingsbündnissen, in Rücksicht auf ihre Volks- und Vereinsbibliotheken zu dienen, nämlich innerhalb derselben die durch die gesteigerte Volks bildung gewachsenen ästhetischen Anforderungen energischer als bisher zur Geltung zu bringen, aber in und neben den Ten denzen des modernen Bildungsstrebens ihre besondre Stellung festzuhalten. Nachdem der Zentralausschuß für Innere Mission wie auch jüngst die freie kirchlich-soziale Konferenz zu Berlin sich in diesem Sinn für die Unterstützung und Förderung des Unternehmens erklärt haben, ist den Prüfungs ausschüssen des Verbands in den 10114 Volksbibliotheken der Innern Mission und 1659 der evangelischen Männer und Jünglingsvereine ein gewaltiges Wirkungsfeld er wachsen. Es liegt nunmehr am Verlagsbuchhandel, den Ausschüssen das Material zur Prüfung zu überweisen, aus der Verzeichnisse für die Weihnachts- und Konfirmationszeit und allmählich Musterkataloge für Volks-, Vereins- und Schulbibliotheken erwachsen sollen. Auch die Besprechung von Neuerscheinungen in den Verbands- und gleichgesinnten Organen erfolgt durch die Ausschüsse, um ein möglichst objektives Urteil zu gewinnen. Um die verschiedenen Be dürfnisse (Geschlecht, Bildung, Lebenskreis sStadt oder Land!j, wie insbesondere der Heimat) zu berücksichtigen und dem kaufenden Publikum die eigne Wahl zu ermöglichen, wird den Titelangaben eine kurze Charakteristik (keine Kritik; diese liegt in der eventuellen Nichtaufnahme!) beigefügt. Da satzungsgemäß die Prüfung in drei Ortsausschüssen erfolgen muß, so ist im Interesse schneller Erledigung die Überweisung von drei Rezensionsexemplaren (eins völlig aus gestattet) an die Geschäftsstelle: Agentur des Rauhen Hauses in Hamburg, Große Bleichen 31, erforderlich. Weitere Auskunft erteilt der Vorsitzende der Prüfungs ausschüsse Paul G. A. Sydow, Hamburg 24. Kleine Mitteilungen. Nachbildung photographischer Bildnisse auf An sichtskarten. — Die Wiener photographische Kunstanstalt A. hatte die Bildnisse bekannter Künstler ausgenommen, und diese gestatteten ihr mündlich die Vervielfältigung ihrer Bildnisse. Später gewährten dieselben Künstler dem Postkarten-Verleger W. in Wien das Recht, die A.schen Bildnisse aus Ansichtskarten seines Verlags anzubringen, und W. brachte solche Karten in den Handel. Die Kunstanstalt A. verklagte den Verleger W. auf Zahlung von Schadenersatz, und das Landesgericht Wien verurteilte auch W. zur Zahlung von 214 50 b an die Klägerin. Auf Berufung beider Teile änderte das Oberlandesgericht das Urteil und wies A. mit ihrer Klage kostenpflichtig ab, mit der Begründung, A. sei zur Klage nicht legitimiert, weil die abgebildeten Künstler ihr die Zustimmung zur Ausübung des ihr allerdings zustehenden Urheberrechts nicht in zweifelloser Form erteilt hätten. Der Oberste Gerichtshof hat nun dieser Tage, wie -Reichs wehr- berichtet, auf Revision der Klägerin das Urteil der ersten Instanz (des Landesgerichts) vollinhaltlich wieder hergestellt und W. zum Ersatz der Revisionskosten verurteilt. In der Begründung hob der Oberste Gerichtshof hervor, daß aus schließlich dem Kläger das Urheberrecht für die Vervielfältigung ustand, das sich der Beklagte angemaßt hatte. Wohl bedurfte er Kläger auch der Zustimmung der Porträtierten, diese ist ihm aber bei der Aufnahme erteilt worden. Gleichgiltig ist es, daß die Künstler später auch Herrn W. die Bewilligung zur Vervielfältigung ihrer Porträts auf Ansichtskarten erteilt haben, da ihnen gar kein llrheberrecht zustand, sie daher ein solches auch nicht übertragen konnten. Die nach dem Gesetz nötige Zustimmung des Porträtierten ist ihm bloß wegen des »Rechts der Persönlichkeit« erteilt, keineswegs aber, um ihn an den mate riellen Rechten des Urhebers teilnehmen zu lassen. Die Zustim mung kann ganz formlos erfolgen. Es ist überflüssig, daß der Porträtierte die Ausschließlichkeit der Berechtigung des Photo graphen hervorhebe, weil diese Ausschließlichkeit ohnedies im Wesen des Urheberrechts liegt. (Papierztg.) Verein von Verlegern christlicher Literatur. — Zu unsrer Mitteilung in Nr. 102 d. Bl. vom 5. Mai ist nachzutragen, daß sich die Einladung des Vorstands des »Vereins von Verlegern christlicher Literatur« zu einem geselligen Beisammensein am Abend des Kantate-Sonntags im Zoologischen Garten zu Leipzig nicht auf die Vereinsmitglieder beschränkt, sondern sich an alle zu Kantate in Leipzig anwesenden auswärtigen und die Leipziger Kollegen richtet. Nachstehend der Wortlaut der Ein ladung: Leipzig, Kantate 1903. Sehr geehrter Herr Kollege! Wie in jedem Jahr, so erlauben wir uns wieder die aus wärtigen und hiesigen Herren Kollegen zu Kantate-Sonntag abend 8 Uhr zu einem geselligen Beisammensein einzuladen; cs findet statt im kleinen Saal des Restaurants des Zoologischen Gartens, Pfaffendorferstraße 29, I, Eingang 3. Portal. Zu unsrer großen Freude hat Herr Pfarrer Or. I. Jeremias, der jetzige Schriftleiter des -Christlichen Bücherschatzes-, sich bereit erklärt, an diesem Abend einen Vortrag Uber das besonders für uns so interessante Thema: -Zur Bibel-Babel-Frage- mit besondrer Berücksichtigung der Bibel-Babel-Literatur zu halten. Wir hoffen, mit diesem Vortrag, dargeboten von einer Autorität ersten Ranges auf diesem Gebiet, auch Ihnen einen Dienst zu erweisen. Mit kollegialem Gruß Der Vorstand des Vereins von Verlegern christlicher Literatur i. A.: (gez.) H. Wallmann. 489'
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