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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-05-23
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1903
- Sprache
- Deutsch
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117, 23. Mai 1903. Amtlicher Teil. 4117 Es sind hauptsächlich zwei Gründe, die den Vorstand veranlaßt haben, diesen Antrag zu stellen. Der eine Grund ist der, daß im Jahre 1897, als die jetzt bestehende Restbuchhandelsordnung angenommen wurde, von der Kommission und speziell von den Verlegermitgliedern dieser Kommission der Wunsch geäußert wurde, daß nach Verlauf von vier Jahren eine Revision stattfinden möchte, schon damals in dem Gefühl, daß man etwas geschaffen habe, das wohl nicht für alle Zukunft genügen möchte. Der zweite Grund ist der, daß in der Praxis des Vorstandes sich gezeigt hat, daß diese Voraussicht in der Tat eine sehr richtige war. Bei vielen Klagen, die an den Vorstand gelangten, zeigt es sich immer wieder von neuem, daß die bestehende Restbuchhandelsordnung nicht genügt, um in allen Fällen, in denen es sich um dieses Gebiet handelte, ein klares und unzweideutiges Recht zu schaffen. Der Vorstand fühlt die Notwendigkeit, einerseits denjenigen, die sich mit dem Restbuchhandel beschäftigen wollen, eine klare und unzweideutige Anleitung zu geben, in welcher Weise sie Anzeigen erlassen, Kataloge verschicken können, anderseits denjenigen, die gern die jetzige Restbuchhandelsordnung benutzen, um mehr zu tun, als eigentlich erlaubt ist, entgegentreten und ihnen sagen zu können: so geht es nicht. Ich will nur wenige Beispiele nennen, die sich in unsrer Praxis gezeigt haben. Vor allen Dingen müssen wir wünschen, daß in klarer und unzweideutiger Weise gesagt wird, daß es sich um Bücher des Restbuchhandels, um im Preise herabgesetzte Bücher handelt, daß das in der Überschrift deutlich und klar gesagt wird, und zwar am besten vielleicht, was ich als persönliche Ansicht Vorschlägen möchte, daß man in derartigen Anzeigen die Bezeichnung »Restbücher« gebraucht, damit jedem Leser von vornherein klar wäre, um was für Bücher es sich handelt. Ein zweiter Übelstand, der uns viel zu schaffen gegeben hat, sind die Mischkataloge. Es soll entschieden nicht gestattet sein, daß in einem und demselben Katalog oder Prospekt im Preise herabgesetzte Bücher stehen, und zwischenhinein verstreut, neue Bücher zum Ladenpreis. Es ist nicht anders möglich, als daß da der Schein der Billigkeit von den herab gesetzten Büchern auch auf die darin stehenden neuen Bücher übergeht. Gestern ist mir mitgeteilt worden, daß sogar aus den Kreisen des Publikums heraus man sich darüber beschwert, daß derartige neue Bücher mit in diesen Katalogen stehen; mau hat gesagt: wir haben die Bücher bestellt in der Meinung, sie zu einem billigeren Preis zu erhalten, und nachher mußten wir sehen, daß wir uns getäuscht haben. Etwas, was uns ferner häufig beschäftigt hat, war die Klage aus Sortimenterkreisen darüber, daß angezeigt wurde: »bekannt billige Preise« oder »billigste Preise« oder »bekannt wohlfeile Preise«. Dem gegenüber haben wir uns vollständig ohnmächtig gefühlt, nachdem wir einmal die Erfahrung gemacht haben, daß uns entgegengehalten wurde: die bekannt billigen Preise sind eben die Preise der Verleger; der Verleger wird die Preise natürlich so billig wie möglich ansetzen. (Heiterkeit.) Im ferneren sollte es nicht statthaft sein, daß Bücher verramscht werden an Warenhäuser, die unsre Verkaufs bestimmungen nicht unterschrieben haben. So gibt es noch eine ganze Reihe von Fällen, mit deren Aufzählung ich Sie aber nicht aufhalteu will. Ich möchte Sie namens des Vorstandes bitten, daß Sie heute beschließen, einen außerordentlichen Ausschuß einzusetzen, bestehend aus fünfzehn Mitgliedern, der zu wählen wäre entsprechend den ZZ 14, Ziffer 1, 21, Ziffer 4, und 39 der Satzungen, wonach dem Vorstände das Recht zusteht, im Zusammenwirken mit dem Wahlausschuß einen der artigen Ausschuß einzusetzen. Es würde natürlich das Bestreben des Vorstandes sein, alle interessierten Kreise, die dabei in Frage kommen, in Proportioneller Weise dabei vertreten zu sehen: Verleger, Antiquare, Restbuchhändler und Sortimenter; und wenn aus Ihren Kieisen Vorschläge gemacht werden, so wird es uns nur willkommen sein, wenn Sie solche Namen bis morgen dem Wahlausschuß mitteilcn wollen, damit übermorgen die Einsetzung stattsinden könnte und dann dieser Aus schuß den Auftrag erhalten würde, womöglich bis zur nächsten Messe einen Entwurf vorzubereiten. Ich empfehle also namens des Vorstandes die Annahme des Antrags. Vorsitzender: Wünscht jemand das Wort zu dem Antrag auf Einsetzung eines außerordentlichen Ausschusses zur Revision der Restbuchhandelsordnung? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann frage ich Sie und bitte diejenigen, die dagegen sind, aufzustehen, ob Sie billigen: die Einsetzung eines außerordentlichen Ausschusses und die Festsetzung der Zahl und die Bestimmung seiner Mitglieder durch den Vorstand. Das ist einstimmig genehmigt. Ich danke Ihnen, meine Herren, und wir können weitergehen zu Ziffer 6: Antrag der Herren Ür. B. Lehmann-Danzig und Genossen: Der Z 4 der Buchhändlerischen Verkehrsordnung erhält zu seinem Absatz a nachfolgenden Zusatz: »Bei denjenigen Verlagsartikeln jedoch, die vom Verleger mit einem geringer» als dem Minimalrabatt von 25 A in Rechnung oder 30 A bar verkauft werden, bleibt den Sortimentern die Festsetzung des Ladenpreises in das eigne Ermessen gestellt. Bei Artikeln unter 60 Pf. Ordinärpreis steigt der Minimalrabatt auf 35 resp. 40 A.« »Solche Verlagsartikel, deren Verkaufspreis den Sortimentern überlassen wird, erscheinen in sämtlichen Publikationen des Börsenvereins ohne Angabe von Netto- oder Ordinärpreisen.« Herr vr. Lehmann: Meine Herren, der Antrag Lehmann und von 45 Genossen hat die Absicht, die Festlegung eines gesetzlichen Minimalrabatts zu schaffen, der den Fortbestand des deutschen Sortiments gewährleistet. Die Antragsteller wollten nun heute beantragen, eine gemischte Kommission von Verlegern und Sortimentern einzusctzen, welche dem Antrag die definitive Fassung geben und ihn der nächsten Kantate-Versammlung vorlegen sollte. Die gestrige Versammlung der Kreis- und Ortsvereine hat aber die Frage in einer ausführlichen Durchberatung vorgenvmmen und einen glücklichen Weg gefunden, aus welchem sie weiter verfolgt werden kann. Der neue Vorstand der Kreis- und Ortsvereinc, Herr Hermann Seippel, hat mit Zustimmung der Delegierten-Versammlung in hochherziger Initiative sich bereit erklärt, mit seinen beiden Herren Hamburger Kollegen die Untersuchung des Standes des Sortiments und nach Kräften eine Abhilfe der berechtigten Beschwerden in die Wege zu leiten. Meine Herren, dieses Verdienst, einen solchen glücklichen, und wie sich gestern heransgestellt hat, auch einen friedlich zu nennenden Ausweg gefunden zu haben, dieses Verdienst rechnen wir Herrn Seippel als Mann doppelt hoch an, und wir verbinden unter dem Ausdruck unsrer unbegrenzten Hochachtung damit den Dank der Antragsteller. Ich selbst möchte diese Gelegenheit nicht Vorbeigehen lassen, ohne Herrn Seippel zu bitten, jedes harte Wort, welches in den vorhergehenden Stadien dieser Frage gefallen ist, zu verzeihen. (Bravo!) Und hiermit, meine Herren, ziehe ich, zugleich im Namen der 43 Mitantragsteller den Antrag zurück. (Bravo!) Herr vr. Ruprecht: Ich habe in der Delegiertenversammlung eingehend die ablehnende Haltung des Vorstands zu dem Antrag begründet. Nachdem der Antrag zurückgezogen ist, brauche ich hier nicht nochmals zur Sache zu sprechen. Börsenblatt sür den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang.
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