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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-05-23
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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ZL 117, 23. Mai 1903. Amtlicher Teil. 4115 Vorstand unrichtig, und er hat glücklicherweise in allen Orts- und Kreisvereinen dafür Verständnis gefunden, daß das finanziell Wichtige für uns die Reduktion des Ladenrabatts ist, während vom finanziellen Standpunkte aus die Reduktion des Behördenrabatts und die Ausnahmebestimmung ein sehr viel geringeres Interesse beansprucht. Zur Durchführung dieses Kampfes erschien es dem Vorstand des Börsenvereins nun absolut erforderlich, daß eine völlige Geheimhaltung des Börsenblatts eintrete, welche ja in den Satzungen jetzt seit 1881 bezw. 1887 ausgesprochen ist. Der Vorstand hat in der offensten Weise Ihnen darüber Bericht erstattet in der Hauptversammlung des vorigen Jahres. Mit dieser Bericht erstattung endigt die Verantwortung des Vorstands für diese Maßregel. Nachdem die Hauptversammlung, nicht ohne Dis kussion, dem Vorgehen des Vorstands einstimmig zngestimmt hat, trägt die Hauptversammlung und trägt erst in zweiter Linie deren ausführcndes Organ, der Vorstand, die Verantwortung. Es hat sich nunmehr im verflossenen Jahre zu unserm außerordentlichen Bedauern uns die Überzeugung auf- gedrängt, daß die unbedingte Geheimhaltung des Börsenblatts nicht durchführbar ist. Wir hatten der Maßregel eine hohe sozialpolitische Bedeutung beigemessen; wir hatten dadurch erklären wollen, daß es eine Stelle geben muß, wo jeder berech tigte Standpunkt eines Buchhändlers vor den Standesgenossen vertreten werden könne mit der Gewißheit, daß der Gegen partei in dem wirtschaftlichen Kampf davon keine Kenntnis gegeben wird. Wir haben ferner die Geheimhaltung angesehen als einen notwendigen Schutzwall für den Ladenpreis. Wir haben uns leider darin getäuscht, als wir annahmen, daß die Durchführung der Geheimhaltung innerhalb des großen Kreises unsrer Mitglieder möglich sei. Zu unserm aufrichtigsten Bedauern ist uns von mehreren Seiten die Mitteilung gemacht worden, daß angesehene und große Firmen, welche Mitglieder des Börsenvereins sind, trotz des Beschlusses des Vorstands, trotz des Beschlusses der Hauptversammlung, und trotz der Bekanntmachungen des Vorstands, daß wir gezwungen sein würden, gegen Widerstrebende mit dem Ausschließungsverfahrcn zu beginnen, das Börsenblatt von Anfang an an die Bibliotheken geliefert haben! Meine Herren, wir Mitglieder des Börsenvcreins, die wir mit Recht für die Standesehre und das Standesbcwußtsein eintrcten, wir haben die Verpflichtung, auch offen zuzngcben, daß in dieser Frage der Versuchung seitens unsrer Mitglieder nicht Widerstand geleistet worden ist, daß sie nicht alle vermocht haben Treue zu halten dem, was die Satzungen, dem, was die Hauptversammlung vorschreibt. Diese bedauerliche Tatsache zwingt den Vorstand nun die Erkenntnis auf, daß er in der Zukunft nicht rechnen kann auf eine Geheimhaltung des Börsenblatts unter allen Umständen; sie zwingt den Vorstand, neue Beschlüsse der Hauptversammlung zu provozieren, wenn er der Überzeugung sein darf, daß es noch einen andern Weg gibt, auf dem der Schutzwall zur Aufrcchterhaltung des Ladenpreises nicht durchlöchert und nicht niedergebrochen wird, sich zu überlegen, ob es möglich ist, einen Weg zu finden, der beiden Teilen gerecht wird und der doch nicht im Widerspruch mit den Satzungen steht. Da erschien der Antrag Niemeyer und Genossen. Mit den aller größten Bedenken stand der Vorstand diesem Antrag gegenüber, da derselbe eine Tragweite zu haben schien^ welche einer Durchlöcherung der Satzungen gleich kam. Es war darin davon gesprochen, die Lieferung des Börsenblatts »an diejenigen Bibliotheken und sonstigen Interessenten zu genehmigen usw.« Der Vorstand weiß besser als der größte Teil der Unter zeichner, wie enorm groß die Anzahl der Interessenten für das Börsenblatt ist; er weiß besser als Sw, weil Sie es nicht zusammengestcllt haben werden, wie enorm groß die Zahl der Bibliotheken ist, die vielleicht sagen können, daß für ihre Verwaltung das Börsenblatt von Notwendigkeit ist. Der Vorstand hat sich daher sagen müssen, daß er diesem Antrag nun und nimmermehr znstimmeu kann. Zu unsrer großen Freude ist nun die Begründung des Antrags in der Vorversammlung, die für die Interessenten an Bibliothekslieferungen stattgefunden hat, seitens des Herrn Behrend in einer solchen Weise erfolgt, daß der Vorstand konstatieren konnte, daß er im Prinzip, im Wesen der Sache, durchaus auf dem so interpretierten Standpunkt des Antrags Niemeyer selbst steht. Ich durste darauf Hinweisen, daß in der Broschüre, welche wir an die Vorstände der Orts- und Krcisvereine zur Klärung dieser Sache verschickt haben, der Vorstand selbst schon auf Seite 12 den nicht so ganz durch sichtigen, aber für denjenigen, der die Konsequenzen überdachte, doch klaren Wunsch ausgesprochen hatte, gewissen Biblio theken unter gewissen Umständen das Börsenblatt zu geben, selbst ohne Verquickung der Rabattfrage mit den Börsenblatt- Verhältnissen. In der Frage 2, die wir dort aufgestellt haben, liegt die Bereitwilligkeit des Vorstands, einer gewissen Kategorie von Bibliotheken, die in allererster Linie zu berücksichtigen waren, das Börsenblatt zu geben, auch ohne jeden Nachlaß im Rabatt. Wenn ich nunmehr zu dem Antrag selbst übergehe, so liegt nach der Deklaration, welche Herr Behrend so gütig gewesen ist zu geben, dessen Bedeutung für uns, für den Vorstand hauptsächlich darin, daß er unsre Befürchtung, als ser eine unbegrenzte Verteilung des Börsenblatts an alle Bibliotheken und Interessenten geplant, als nicht berechtigt erklärt hat; zweitens darin, daß er ausdrücklich bestätigt hat, das auch den Antragstellern vorschwebe, daß nur der Vorstand des Börsen- vercins und »in jedem einzelnen Falle« darüber zu befinden haben werde, ob die Lieferung des Börsenblatts genehmigt werden solle oder nicht. Meine Herren, daß scheint selbstverständlich, denn cs steht in den Satzungen, und doch ist darüber viel, ich will nicht sagen Blut, aber viel Tinte geflossen. Herr Behrend hat ferner erklärt, daß er cs als selbstverständlich betrachte, daß die Interessenten und Bibliotheken, welche das Börsenblatt haben möchten, einen Vcrpflichtungsschci» unterschreiben müssen, welcher ungefähr dem Z 3p entspricht, den der Vorstand des Börsenvereins den Orts- und Kreisvereinen zur Beratung vorgeschlagen hatte. Unter diesen veränderten Umständen hat der Vorstand des Börsenvereins eine Erklärung beschlossen, von der ich hoffen darf, daß sie Ihnen allen genehm sein wird. Wenn Sie diese Erklärung billigen, so ist damit der Antrag Niemeyerund Ge nossen, wie Sie von Herrn Behrend gehört haben, zurückgezogen, und wir dürfen sagen, daß eine Angelegenhcitdamit erledigt ist, deren gütliche Erledigung, wie ich Sie versichern kann, dem Vorstande genau so am Herzen liegt, wie seinen Gegnern. Die Erklärung des Vorstandes lautet: »Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig wird in Zukunft von dem ihm nach Z 4, Ziffer 6, der Satzungen zustehenden Recht in der Weise Gebrauch machen, daß er in einzelnen Fällen den Bezug des Börsenblatts solchen Nichtbuchhändlcru genehmigt, welche sich ihm gegenüber verpflichten, »»das Börsenblatt nur für die eigne Verwaltung zu benutzen und es nur in Ausnahmefüllen ein zelnen Personen mitzuteilen, welche es für wissenschaftliche oder amtliche Zwecke gebrauchen, allen andern Nichtbuchhändlern gegenüber aber unbedingt geheimzu halten.«« b47*
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