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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.06.1903
- Strukturtyp
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- 1903-06-06
- Erscheinungsdatum
- 06.06.1903
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- Deutsch
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4506 Nichtamtlicher Teil. ^ 128, 6. Juni 1903. Wenn die Restbuchhandelsordnung revidiert werden soll, so muß vor allen Dingen möglichst viel Freiheit gelassen werden. (Widerspruch.) Ja, meine Herren. Je weniger Freiheit Sie lassen, um so mehr wird dagegen gesündigt werden. Es finden sich immer wieder Löcher, wie bei dem besten Vertrag; wenn nicht beide Teile gewillt sind, ihn ehrlich zu halten, so findet der eine immer ein Loch, wo er durchschlüpfen kann, wenn auch der Vertrag von dem geschick testen Rechtsverständigen aufgesetzt ist. So auch hier. Es treten so verschiedne Interessen auf, und es sind keine Doktorfragen, um die es sich handelt, man kann den Dingen nicht mit einem recht schönen Gesetz, einem vom juristischen Stand punkt recht vollkommnen Gesetz beikommen, sondern es handelt sich um eine Vereinigung der Interessen von Verlegern, Antiquaren und Restbuchhändlern. Warum bestehen denn die Ramschverkäufe? Glauben Sie, daß die Verleger die Sachen zu ihrem Vergnügen zu dem vierten oder fünften Teil des Preises verkaufen? Die Ramschverkäufe sind einfach eine Folge der Überproduktion, bei der ein Buch das andre totschlägt. Nun kommen die Massenartikel, die Konkurrenzartikel; wenn der Verleger sein Buch durch den Buchhandel oder sonstwie zum vollen Preis absetzen kann, so tut er es mit vielem Vergnügen; kann er es aber nicht, so muß ihm eine gewisse Latitüde gestaltet werden. Diese Frage ist schwer zu ordnen. Es sind Vor schläge gemacht worden, es sollten keine Mischkataloge ge stattet sein. Mischkataloge sind eigentlich heute schon verboten; aber sie werden gemacht. Neulich ist ein schöner Mischkatalog aus dieser schönen Buchhändlerstadt herausgekommen, der für jeden als Mischkatalog zu erkennen ist; aber es wird schwer sein, dem Betreffenden dies nachzuweisen. (Widerspruch.) Also, meine Herren, ich habe absolut nichts dagegen, daß ein solcher Ausschuß eingesetzt wird, und wünsche ihm Glück bei seinen Arbeiten. Wir haben in Berlin selbst das Wort »Gelegenheitsexemplar« den Leuten empfohlen, weil wir uns nicht anders zu helfen wußten; aber das ist auch wieder ein dehnbarer Begriff. Es kommen andre Sachen hinzu; es kommt hinzu, daß manche Verleger 5/4 Exemplare liefern, das heißt, das fünfte als Freiexemplar. Das ist gradezu eine Versuchung, wenn ich es nicht noch anders nennen soll — die Herren werden wissen, was ich meine — eine Versuchung, die Sachen billiger zu ver kaufen. Und das geschieht sowohl hier in Leipzig als auch in Berlin. Das Buch, das im Ladenpreis 32 kostet (Heiterkeit), wird mit 23 ^ verkauft; ein Leipziger Buch händler hat sich das Vergnügen gemacht, in Leipzig an einem Tage 30 derartige Gelegenheitsexemplare aufzukaufen. Meine Herren, Sie werden selber nicht glauben, daß das Gelegen heitsexemplare sind. Was soll man aber tun? Die Schäden liegen viel mehr im Verlag als im Sortiment oder im Rest buchhandel. Wie wollen wir das den Verlegern verbieten? Wir stoßen immer wieder auf ein Hindernis, das sind die Verleger, und die sagen, wenn man ihnen mit so etwas näher tritt: fällt uns nicht ein. Herr Karl Siegismund (Berlin): Meine Herren, der Antrag des Vorstands ist aus der Praxis hervorgegangen. Als Mitglied des Vorstandes der Berliner Vereinigung kann ich nur bestätigen, daß, wenn wir in die unangenehme Lage gesetzt wurden, auf Grund der Restbuchhandelsordnung gegen eine Firma einzuschreiten, wir oft nicht wußten, in welcher Weise der eine oder der andere Paragraph aufzufassen ist. Ich kann dem Wunsch und Antrag des Vorstands nur voll zustimmen, möchte aber dem verehrten Vorstand zur Erwägung ergebenst anheimstellen, ob es nicht zweckmäßig wäre, auch den Vereinsausschuß, dem ja satzungsgemäß die Zusammen stellung und Abfassung derartiger Buchhändlergesetze zu steht, mit zu den Beratungen heranzuziehen. Ich denke mir, daß die Sache dann vielleicht so gemacht werden könnte, daß der außerordentliche Ausschuß zusammenberufen wird auf Grund der Einberufung, die der Vorstand erläßt, daß dieser außerordentliche Ausschuß dann eine Vorarbeit leistet, welche dann zur weitern Bearbeitung dem Vereinsausschuß über wiesen wird, der nun sein Gutachten abgibt, das dem Börsenvereinsvorstand übergeben wird. Über die Details heute zu sprechen ist nicht notwendig; wir werden zur nächsten Ostermesse den Entwurf vor uns haben und werden dann Gelegenheit haben, auf die Einzel heiten des Entwurfs einzugehen und die neue Restbuchhandels ordnung zur nächsten Ostermesse unter Dach und Fach zu bringen. Auf alle Fälle glaube ich, wird heute kein Wider spruch gegen den Antrag des Vorstands aus unsrer Ver sammlung laut werden können; es ist tatsächlich notwendig, daß die Restbuchhandelsordnung revidiert wird. Herr vr. Ruprecht (Göttingen), I. Schriftführer des Börsenvereins: Die Ausführungen des Herrn Prager werden sehr verschieden gewirkt haben; auf mich haben sie in der Weise gewirkt, daß ich mir sagte: es ist eine unangenehme, schwierige Arbeit, die Restbuchhandelsordnung neu zu be arbeiten, man muß alle möglichen Kenntnisse und Eifer dazu haben, und Herr Prager ist daher einer der Herren, die ich ganz gewiß wieder vorschlagen werde. Ich glaube, daß er sich dieser unangenehmen Arbeit, wenn sie schon einmal ge macht wird, nicht entziehen wird. Grade Herr Prager hat hervorgehoben, wie ungeheuer schwer es ist für diejenigen, die mit der Restbuchhandelsordnung zu arbeiten haben, einen richtigen Urteilsspruch abzugeben, und er ist Jurist genug, um zu wissen, daß es unter allen Umständen für diejenigen, die entscheiden sollen, angenehm ist, wenn sie klares Recht haben, und das haben wir gegenwärtig nicht. Wir wollen es zu erzielen suchen. Davon sind wir weit entfernt, daß wir den Verlegern die Möglichkeit zu verschränken suchten, im Weg des Ramsches zu vertreiben, was sie anderweitig nicht haben loswerden können. Herr Francke hat grade in seinem Ar tikel ausdrücklich ausgeführt, daß es unmöglich ist, den Ver leger in dieser Hinsicht allzusehr zu beschränken, Herr Siegis mund hat vollständig in dem Sinn gesprochen, in dem wir im Vorstand die Sache behandelt haben. Wir haben nur Abstand genommen, diese Angelegenheit dem Vereinsausschuß sofort zu überweisen, weil der Vereinsausschuß nicht in der Weise zusammengesetzt ist, daß eine wirklich glückliche Lösung dabei herauskommen kann; der Vereinsausschuß ist nach ganz andern Prinzipien zusammengesetzt, als sie maßgebend sein müssen für die Beratung der Restbuchhandelsordnung. Da gegen haben wir schon in der vorigen Sitzung besprochen, daß, wenn der Restbuchhandelsausschuß gearbeitet hat, er seine Arbeit zunächst an den Vereinsausschuß gehen läßt und die Vorlage schließlich im Vorstand beraten werden soll, und ich hoffe, daß durch diese Durchsiebung erreicht wird, daß ein für alle Teile annehmbares Resultat herauskommt. (Bravo!) Vorsitzender: Wünscht noch Jemand das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, so können wir diesen Gegen stand verlassen. — Es folgt Punktk». Antrag des Herrn vr. Lehmann (Danzig) und Genossen. Herr vr. Lehmann (Danzig): Meine Herren, der An trag, den ich im Verein mit ungefähr 45 Herren gestellt habe, das möchte ich heute unter Beiseitelassung aller persön lichen und sonstigen Beziehungen vorwegnehmen, ging hervor aus der Überzeugung ganz außerordentlich weiter Sortimenter kreise. Einen Beweis dafür möchte ich darin erblicken, daß ich während der Diskussion in diesen Monaten eine außer ordentlich große Zahl Zuschriften aus Sortimenterkreisen erhalten habe, und darunter nicht eine einzige, die bestritten
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