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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.06.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-06-06
- Erscheinungsdatum
- 06.06.1903
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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4508 Nichtamtlicher Teit. 128, 6. Juni 1903. Sortiments. Sodann ist die Sache aus folgendem Grunde undurchführbar: schlagen Sie auf den Preis drauf, so kann der Verleger sich sichern, indem er den Preis auf den Titel druckt, oder in seinen Katalogen und Anzeigen den Preis be kannt gibt. Endlich eine Gefahr, die vorliegt — es handelt sich, wie ich weiter hervorhebe, nicht um Konkurrenzartikel, sondern meist um konkurrenzfreie Artikel, Schulbücher usw. —, ist die, daß die Verleger sich von dem Sortiment ab wenden und direkt an die Schulen usw. liefern, was unter Umständen wirklich bequemer ist. Aber viel bedenklicher ist die prinzipielle Seite der Frage. Wir halten einen derartigen Antrag oder Beschluß für eine Gefährdung des ganzen Ladenpreises überhaupt, und auf dem Ladenpreis beruht doch unsre ganze Organisation (Zuruf: Sehr richtig!), er ist das Fundament unsrer Organi sation. Und nicht nur das; auch für den Verleger ist die Festsetzung des Ladenpreises ungemein wichtig, eine Sache, in die er sich nicht Hereinreden läßt. Was soll für den Ver leger schließlich der Ladenpreis noch wert sein, wenn er durch die Unterschrift der Verlegererklärung nur dagegen gesichert ist, daß der Ladenpreis nicht unterboten wird, wenn der Laden preis aber einfach in die Höhe gesetzt werden kann? Das können Sie von dem Verleger nicht erwarten, daß er dem zustimmt. Und nun kommen wir zu den fundamental ver schiedenen Anschauungen. Die Begründung zu dem Lehmann- schen Antrag muß man sich ja aus den Artikeln im Börsenblatt heraussuchen; und da ist einer der letzten Artikel ganz besonders charakteristisch. Da sagt Herr vr. Lehmann: die Verkehrsordnung hat dem Verleger erst das Recht auf einen Ladenpreis übertragen. Meine Herren, wo kommen wir damit hin? das geht noch weit über die alten Staatstheorien hinweg, die den Staat aufbauen auf einen Vertrag mit den Untertanen und dergleichen. Nein, es ist ureignes Recht des Verlegers, den Ladenpreis festzu setzen, das wird er sich niemals nehmen lassen. Der Ver leger hat allerdings gewisse Verpflichtungen übernommen durch die Verkehrsordnung, durch die Satzungen des Börsen vereins, aber kein Mensch hat geglaubt, chm Rechte hinsicht lich der Feststellung des Ladenpreises erst zu übertragen. Nur das bestehende Recht ist in diesem Punkt kodifiziert worden, keineswegs hat der Börsenverein den Verlegern etwas übertragen. Noch eins. Es gibt doch zweifellos Fälle, in denen der Verleger nicht imstand ist, mehr Rabatt zu gewähren. In dem Antrag steht ganz einfach: für Artikel unter 60 Pfennig soll der Rabatt mindestens 35—40 Prozent betragen. Gerade diese kleinen Artikel aber sind häufig ein Ouus für den Verleger, das er gar nicht gern übernimmt. Ihm da nun einen derartigen Rabatt vorschreiben, — das kann man doch im Ernst nicht tun. Die Verleger haben auch kaum Sorge gehabt, daß dieser Antrag Gesetz werden könnte. Selbst wenn er einmal angenommen wäre, würden sie sich eine solche Majorisierung nicht gefallen lassen. Aber sie haben verschiedentlich erklärt, privatim und öffentlich, daß dieser Antrag Erbitterung in das gute Verhältnis zwischen Sorti menter und Verleger tragen würde, daß er Erbitterung zwischen Sortimentern und Verlegern schaffen würde gerade in einer Zeit, wo der Verlag in vieler Hinsicht den Sortimentern tat sächlich entgegengekommen ist. Der Vorstand des Börsen vereins ist aber dazu da, zwischen den verschiednen Interessen ausgleichend zu wirken, und ich nehme trotz verschiedner Andeutungen, die bezeichnender Weise von den Extremen beider Seiten ausgegangen sind, aus der letzten Zeit für uns in Anspruch, daß wir stets bemüht gewesen sind, zwischen den Interessen des Verlegers und des Sortimenters in der richtigen Weise abzuwägen. Was sollen wir auch andres tun? Sollen wir handeln nach der Art, wie Herr Rocholl sie vorgeschlagen hat? Glauben Sie, daß ein Sortimenter verein weiter kommen wird als ein Börsenverein, dessen Vor stand dazu gewählt ist und es sich zum Prinzip gemacht hat, die Interessen abzuwägen? Das einzige, was Sie in solchen Fällen tun können, wo der Rabatt in ungerechter Weise beschnitten ist, das ist, daß die Sortimenter in einer Stadt Zusammenkommen und einfach erklären: wir erheben eine Besorgungsgebühr für solche Bücher. Bei Zeitschriften ist das schon verschiedentlich vorgekommen. In der Weise können Sie sich helfen, nicht indem Sie schlankweg Anträge stellen; oder so, daß Sie bei einzelnen Verlegern, oder durch Ihre Vereine bei den Ver legervereinen zu wirken suchen. Dabei möchte ich auf Eins aufmerksam machen: man soll diese ganzen Bestrebungen nicht übertreiben. Mit einzelnen Artikeln wird ja im Buchhandel besonders geschleudert, naturgemäß mit den Konkurrenzartikeln, bei denen ein sehr- hoher Rabatt gewährt wird. Glauben Sie doch nicht, daß in der Höhe des Rabatts allein das Heil beruht. Sollte ein derartiger Rabatt, wie ihn Herr vr. Lehmann als normal anzusehen scheint, im Buchhandel die Regel werden, so können Sie sicher sein, daß kein Börsenvereinsvorstand der Welt die Schleuderei beseitigen könnte, die sich dann ergeben würde. Und noch Eins: wie ist dieser ganze Antrag entstanden? Ich habe im Börsenblatt nachgesehen; er ist hervorgegangen aus einem Artikel im Börsenblatt; da hat ein Wort das andre gegeben und man hat den Antrag förmlich aus den Fingern gesogen, statt ihn erst an die Instanzen zu bringen, denen es nahe genug gelegen hätte, ihn gründlich zu beraten. Ich möchte dringend anheimgeben, mit solchen Anträgen nicht als einzelne Person vorzugehen, sondern sich erst an die Organe des Börsenvereins zu wenden, die sich schon im Dienst des Börsenvereins bewährt haben. Wenn ein solcher Antrag in den Kreis- und Ortsvereinen vorberaten worden ist, so wird wahrscheinlich mehr herauskommen, als wenn er ohne weitres ins Börsenblatt geworfen wird und in ganz mangelhafter Fassung an die Hauptversammlung gelangt. Es kann sein, daß schließlich die Diskussion dieses Antrags sich doch noch nützlich erweist; aber ich glaube, daß mehr erreicht gewesen wäre, wenn ein solcher Antrag nicht von einem einzelnen vorgebracht worden wäre, sondern man ihn durch die gegebnen Instanzen verfolgt hätte, und deshalb kann ich nur mit dem schließen, wozu ich immer rate: mehr Leben in den Kreisvereinen, mehr Leben in den Ortsgruppen. Die Kollegen der Orts- und Kreisvereine müssen zusammen arbeiten, und wenn zusammen gearbeitet wird, so werden neben der Schaffung und Sicherung anderer erheblicher Vor teile auch derartige, mangelhaft gefaßte und begründete Miß stimmung erregende Anträge vermieden werden. Herr vr. Lehmann: Meine Herren, Herr vr. Ruprecht hat Ihnen zu erklären gesucht, wie der Antrag entstanden ist. Daß das historisch nicht richtig ist, brauche ich wohl kaum darzulegen. Wenn ein Antrag, der im Prinzip auf einen Minimalrabatt ging, schon zwei Jahre vorher gestellt worden ist, nach längrer Diskussion über die ganze Rabattstage im Börsenblatt und nach zwei Jahren in andrer Gestalt wiederkehrt, da ist es doch wohl nicht berechtigt zu sagen, der Antrag sei aus den Fingern gesogen und sei entstanden aus einem Börsenblattartikel. Nein, Herr vr. Ruprecht, ich bin gewöhnt, was ich unternehme, viel länger vorher zu bedenken, und ich kann Ihnen sagen, wenn Sie die Börsenblätter von ver schiednen Jahren durchlesen, werden Sie finden, daß von mir fortwährend angeregt worden ist: es steht mit dem Rabatt schlecht. Und wenn ich schließlich erkläre: nun sind der Worte genug gewechselt, so habe ich den Antrag nicht aus einer- gelegentlichen Diskussion, wo ein Wort das andre gab, aus den Fingern gesogen. Wenn das der Fall wäre, so würde
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