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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.06.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-06-06
- Erscheinungsdatum
- 06.06.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Nichtamtlicher Teil. 4513 ^ 128, 6. Juni 1903. Punkt der Tagesordnung den Vorsitz nieder und verlasse die Versammlung; währenddessen wird Herr Schöningh so freundlich sein, die Versammlung zu leiten. Herr Albert Brockhaus: Verzeihen Sie, wenn ich einen Moment unterbreche. Ich halte es für richtig, daß auch der Vorstand des Börsenvereins bei der Besprechung dieser inneren Angelegenheit des Verbandes nicht anwesend ist, und werde mich daher entfernen, will aber vorher die versprochene Mitteilung machen. Herr vr. Volkmann, Vorsteher des Buchgewerbevereins, läßt mitteilen, daß er sich außerordentlich freuen werde über den Besuch der Mitglieder von neun Uhr morgen früh an bis zu der Zeit der Haupt versammlung. Sie sehen also, daß diesem Besuche keine Schwierigkeiten entgegenstehen. Es wird erwünscht sein, daß Sie nicht über die Straße den Zugang suchen, um eben kein Ärgernis zu geben, sondern auf dem Wege durch den Börsenvereinsgarten, welcher Weg ausdrücklich in dem Ver trag zwischen dem Buchgewerbeverein und dem Börsenverein Vorbehalten worden ist. (Herr Brockhaus, die übrigen Vorstandsmitglieder des Börsenvereins und Herr Hartmann verlassen die Versamm lung.) Stellvertretender Vorsitzender Herr Schöningh- Münster: Meine Herren, Sie wissen, daß ein Wahlvorschlag aufs Tapet gekommen ist, der nicht übereinstimmt mit dem Vorschläge des Wahlausschusses. Man hat vielfach geglaubt, die Kandidatur des Herrn von Zahn würde zurückgezogen werden; ich habe aber nichts davon gehört, und bitte sich darüber zu äußern, ob hier die Sache verhandelt oder morgen eine Abstimmung herbeigeführt werden soll. Herr (?): Es ist wohl angebracht, daß die An gelegenheit hier besprochen wird. Uns Auswärtigen ist einer der Herren so lieb wie der andre, und wir wissen nicht, worum es sich eigentlich handelt. Stellvertretender Vorsitzender Herr Schöningh: Ich habe, offen gestanden, mich auch gefragt, weshalb die Kandi datur des Herrn von Zahn aufgestellt wurde. Es ist keine Frage, daß uns da ein Herr vorgeschlagen wird, der nach seiner ganzen Thätigkeit es ohne Zweifel verdient, gewählt zu werden. Mir ist es auch sehr schwer geworden, mich zwischen diesen beiden Herren zu entscheiden; beide Herren stehen mir nahe und sind mir befreundet. Ich habe mich gefragt, woher diese Gegen-Kandidatur kommt und habe nur eine einzige Erklärung gefunden, in dem Satz dieses Zirkulares: »Die Unterzeichneten sind der Meinung, daß gegenwärtig eine vermittelnde Persönlichst usw. für alle Beteiligten dringend erwünscht sein muß«. Danach muß angenommen werden, daß man geglaubt hat, unser Verbandsvorsitzender Herr Hartmann nehme einen ausgesprochenen Parteistandpunkt ein, und sei deshalb weniger geeignet. Ich muß sagen: ich bin sehr oft im Gegensatz zu meinem Kollegen Hartmann ge wesen, habe aber doch in langen Jahren die Erfahrung ge macht, daß er allerdings als leidenschaftlicher Sortimenter seinerzeit auf dem Plan erschien, aber sich mäßigen gelernt hat. Sie wissen alle, wenn man ins parlamentarische Leben Antritt, lernt man; das geht in Berlin und überall so (Heiter keit), und so hat auch Herr Hartmann Ansehen gelernt, daß es nicht bloß Sortimenterinteressen gibt, sondern daß der Buchhandel auch noch andere Interessen kennt. Ich mutz gestehen, ich habe diesen Vorgang nicht ver standen und ich habe für unfern Verein mich daher auf den Standpunkt gestellt, daß wir unter keinen Umständen die Kan didatur des Herrn Hartmann fallen lassen können, schon aus dem einfachen Grunde nicht, weil die Vorschläge von dem Wahlausschuß ausgehen und weil der Gegen-Vorschlag in aus- Börsenblatt sür den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang fallender Weise ziemlich spät gekommen ist. Wäre er gleich gekommen, so könnte man ihn gelten lassen; aber nachdem so viel Zeit verstrichen war, kann ich den Grnnd, den ich vorhin anführte, nicht für stichhaltig erkennen; namentlich nicht nach dem, was wir gestern und heute erlebt haben. Der Kreisverein Rheinisch-Westfälischer Buchhändler hält an der Kandidatur Hartmann fest und hofft, daß auch die übrigen Herren daran festhalten. Ich bitte die Herren, die sich noch äußern wollen, das Wort zu ergreifen. — Es äußert sich niemand; zurückgezogen ist die Kandidatur des Herrn von Zahn nicht, die Sache wird also morgen bei der Ab stimmung entschieden werden. (Herr Hartmann übernimmt wieder den Vorsitz.) Zu Punkt 7 der Tagesordnung, Etwaige Anträge und Berichte, wird nichts bemerkt. Vorsitzender: Meine Herren, die Tagesordnung ist damit erschöpft; ich danke Ihnen im Namen des Verbands vorstands, daß Sie sb lange ausgehalten haben, und schließe hiermit die Versammlung. Herr Petters-HAdelberg: Meine Herren, bevor wir auseinandergehen, halte ich es für meine Pflicht und glaube in Ihrer aller Namen zu sprechen, wenn ich dem aus scheidenden Verbandsvorstande unfern herzlichsten Dank aus spreche für das, was er für unsre gemeinsamen Interessen in so hervorragender Weise geleistet hat. Gerade in der jetzigen Zeit, wo wir wirklich schwer zu kämpfen haben als Sorti menter — vielleicht geht es auch manchem Verleger so — wo wir als Sortimenter um das tägliche Brot hart arbeiten müssen, sind wir doppelt dankbar, wenn sich Männer finden, die für das Wohl und die Hebung deZ Sortiments und für die Aufrechterhaltung eines guten Sortiments einstehen und diesem Ziel ihre Zeit und Arbeitskraft widmen. Ich danke herzlich dem Verbandsvorstande und hoffe, daß wir mit dem neu eintretenden Vorstande gleich gute Erfahrungen machen werden. (Allseitiger lebhafter Beifall.) (Schluß der Sitzung. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Der Gerichtsstand der Presse und die Lotterie kollekteure. (Vgl. Nr 123 d. Bl.) (Nachdruck verboten). — Das Landgericht Lüneburg hat am 5. Februar den Lottcriekollekteur Georg Spangenberg in Hamburg wegen Vergehens gegen das preußische Lotteriegesetz zu einer Geldstrafe von 1000 ^ verurteilt, weil er gedruckte Prospekte und Bestellscheine der Hamburger Lotterie nach der Lüneburger Gegend versandt hat. In seiner Revision behauptete der Angeklagte, das Landgericht Lüneburg habe sich zu unrecht als zuständig betrachtet, da Z 7, 2 der Strafprozeßordnung (Gesetz betr. die Abschaffung des fliegenden Ge richtsstands der Presse) bestimme, daß als Ort der Tat für alle durch den Inhalt einer Druckschrift begangenen Delikte der Ort des Er scheinens anzusehen sei. Die fraglichen Drucksachen seien in Ham burg hergestellt und von dort aus versandt worden; deshalb könne nur Hamburg als Tatort in Frage kommen. Diese Rüge, die, wenn sie durchgriffe, das preußische Lotterie gesetz für Nicht-Preußen völlig illusorisch machen würde, fand je doch nicht die Billigung des höchsten Gerichtshofes. Der 3. Straf, senat des Reichsgerichts verwarf die Revision des Angeklagten mit folgender Begründung: Bei der systematischen Stellung, die der Novelle zum Z 7 in der Strafprozeßordnung gegeben worden ist, kann es nicht zweifelhaft sein, daß es sich nur um die gesetz liche Regelung des Gerichtsstandes der begangenen Tat handelt. Man hat daneben die andern konkurrierenden Gerichtsstände auf reist erhalten wollen. Voraussetzung für die Anwendung des tz 7,2 ist, daß am Ort des Erscheinens der Druckschrift eine Straf tat begangen ist. Das ist in der vorliegenden Sache nicht der Fall, denn in Hamburg ist der Angeklagte nicht strafbar. — Genau aus denselben Gründen verwarf das Reichsgericht die Revision des Lotteriekollekteurs Heinrich Hesse in Schwerin, der vom Landgericht Hildesheim am 30. Januar wegen gleichen Delikts zu 200 Geldstrafe verurteilt worden ist. 60 l
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