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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-07-21
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1902
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- Deutsch
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L83S Nichtamtlicher Teil. ^Ik 166, 21. Juli 1902 vencichnis künftig erscheinender Sucher, weiche in dieser Wimmer zum erstrnmale angckiindigt sind I. P. Bachem in KSln. L819 Bendel, Der Schönschreibunterricht. Geb. 2 Beck, Handbuch zur Erklärung der biblischen Geschichte, l. Bd. 2. Ausl. 4 >6; geb. 5 ^-8. D. Dreper L Co. in Berlin. 5851 ^1661^^10^.0 .) ^Voo Alexander Dnncker in Berlin. 5853 Gcbaner-Schwetschke Druckerei und Verlag rn. v. H. in Hatte a/S. 5848 Gose L Tetzlaff in Berlin. 5855 Jacobi L Zocher in Leipzig. 5854 Wilhelm Knapp in Halle a/S. 5853 6clvr, ^«.brbuob lür kboto^rapbio unll Uoplockubtionstsebvilr kür äas ^abr 1902. 16. ^abrgavF. 8 Schriftenvertriebsanstalt, G. m b. H. in Berlin. 5853 Deutscher Reichsbote. Kalender für 1903. 40 Bernhard Tauchnitz in Leipzig. 5850 Uilne, lbo Lpistlos ot ^tlcins. (l.-6ck. vol. 3592.) E. A. Thienemanu in Gotha. 5850 Muthesius, Beiträge zur Lehrerbildung und Lehrersortbildung. Heft 26: Galle, Pädagogisches aus alten deutschen Rechts denkmälern. 60 H. Tränckner, Die biblische Poesie. Ca. 3^ 60 geb. 4^E 20^. Voigt, Biblische Geschichte. 10. Ausl. Geb. 60 Mellin-Goldschmidt, Marginalien und Register zu Kants Kritik der Erkenntnisvermögen. II. Teil. Ca. 4 geb. 4 ^ 80 o). Romundt, Kants philosophische Neligionslehre, eine Frucht der gesamten Vernunstskritik. Ca. 2 ^ 50 Urban L Schwarzenberg in Wien. 5852 Beit L Comp, in Leipzig. 5848 Nichtamtlicher Teil. Der Nartzdriicksproxetz Lutz gegen Jarol'sthal und Hätscheln Mark Twain als Zeuge. In dem Nachdrucksprozeß der Firma Robert Lutz, Stuttgart, gegen den Verlagsbuchhändler Jacobstbal in Berlin und den Ueber- setzer Hatschek wegen Mark Twains Erzählung: -low 8a^^or Uotsetivo-, über den schon mehrmals im Börsenblatt berichtet worden ist, fand am 24. Mai 1902 vor der IV. Strafkammer des Landgerichts l Berlin die Verhandlung in zweiter Instanz statt, nachdem das Reichsgericht das erstinstanzliche Urteil aufgehoben (beide Angeklagte wurden in erster Instanz zu je 300 ^ Geld strafe und Jacobsthal außerdem zu einer Buße von 300 ^ ver urteilt) und den Prozeß an das Landgericht zurückoerwiesen hatte. Das Landgericht sprach nunmehr am 24. Mai 1902 die Angeklagten frei, und zwar aus folgenden Gründen: (Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sich eines fahrlässigen Nachdrucks im Sinne der §ß 18, 20, 21 des Gesetzes vom 11. Juni 1870 dadurch schuldig gemacht zu haben, daß Jacobsthal im Jahre 1898 in Berlin im 6. Bande der in seinem Verlage erschienenen -Sammlung amerikanischer Detcctiv-Romane- unter dem Titel -Der junge Detectiv von Marc Twain, nach dem Eng- lischen bearbeitet von Hans Helling- eine Erzählung ver öffentlicht und buchhändlerisch verbreitet hat, die sich als eine Uebersetzung der gesetzlich gegen Nachdruck geschützten Er zählung -low Lavier Ootoetivo, des amerikanischen Schriftstellers Marc Twain darstellt, und daß Hatschek unter dem Pseudonym Hans Helling diese Erzählung dem Jacobsthal in Verlag ge geben hat.) Nach Artikel 3 der Berner Konvention in der Fassung der Zusatzakte vom 4. Mai 1896, welcher unter anderem Deutschland und England, nicht aber die Vereinigten Staaten von Nord amerika beigetrcten sind, sollen auch die Urheber, welche — wie Mark Twain — keinem der Vcrbandsländer angehören, für ihre Werke den Schutz der Berner Konvention genießen, wenn sie dieselben zum ersten Male in einem Verbandslande oder in einem solchen und gleichzeitig in einem Nichtsverbandslande veröffentlichen. Es kömmt deshalb vorliegenden Falls lediglich auf die Frage an, ob low vstoetrvo von Mark Twain unter einer dieser beiden Voraussetzungen veröffentlicht worden ist. Marc Twain hat nun als Zeuge unter seinem Eide bekundet — und er als Autor muß naturgemäß die zutreffendste Bekundung abgcben können —, daß seine Erzählung low La^or vetoetivo im Jahre 1893 oder 1894 zum ersten Male in New Jork in einer litterarischen Zeitschrift 8t. Niebolas, also nicht in einem Verbandslande, erschienen ist. Mag sich Marc Twain auch, wie der Nebenkläger behauptet, über das Erscheinungsjahr im Irrtum befinden, mag er sich weiter auch über die Zeitschrift irren, in der low 8aw)'6i- zuerst erschienen ist, so steht nach seiner eidlichen Bekundung doch fest, daß low 8aw^or Ootoetivs zum ersten Male ausschließlich in New Jork erschienen ist. Dem gegenüber würden die Bekundungen der Inhaber von Harper Brothers darüber, daß low La^or voteetivo ihres Wissens, und zwar zuerst im Jahre 1896 gleichzeitig in New Jork und London in Harpers Novtbl^ ^la^aLioo erschienen sei, nicht ins Gewicht fallen, obgleich feststeht, daß low 8aw^or vettzotivo tatsächlich auch in Harpers Novtbl^ Naga/ins erschienen ist. Marc Twains Erzählung genießt sonach nicht den Schutz der Berner Konvention, und es waren die Angeklagten daher freizusprechen. Wie der Leser aus diesem Urteil ersieht, ging der Prozeß in zweiter Instanz für mich, wenigstens zunächst, verloren, und zwar einzig und allein auf Grund der Zeugenaussage Mark Twains, daß die Erzählung nicht in Harpors Äontbl^ >lu.Fa>Lino in New Jork und London erstmals erschienen sei, sondern im 8t. Niebolas-Naxarive in New Dort. Das Interessanteste daran ist aber, daß sich Mark Twain geirrt hat, indem er die Erzählung -low 8an^sr votoetivo- mit der andern von ihm: -low 8aw^or abroaä- verwechselte. Als Mark Twain von dem unglücklichen Ausgange des Prozesses durch die englische Presse erfuhr, eilte er sofort auf das deutsche Konsulat in New Jork, wo seine Ver nehmung als Zeuge stattgefunden hatte, um seine Angabe bezüg lich des Erscheinens der Erzählung feierlich zu widerrufen. Gleich zeitig schickte er eine Berichtigung seiner verhängnisvollen Aussage an die Presse, wovon er mir, sein tiefes Bedauern über diesen verhängnisvollen Fehler aussprcchend, eine Abschrift sandte. Nach stehend die wörtliche Uebersetzung: -Herr Lutz bekämpfte den Nachdruck meiner Erzählung -low votsotivo- durch alle möglichen Instanzen während der letzten vier Jahre, und als endlich sein Sieg so gut wie sicher war. wurde ich ausgefordert, noch einige Details zur Sache anzugeben und so der Geschichte ein Ende zu machen. -Es bandelte sich in der Hauptsache um die einfache Frage und um die ebenso einfache Antwort wie folgt: --Frage: Wo wurde -low 8a^oi- vetsetivs- erstmals ver öffentlicht?-- ^ n ^ ^ ^
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