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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1902
- Sprache
- Deutsch
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6024 Nichtamtlicher Teil. ^ 173. 29. Juli 1902. aus dem Besitz Hermann Hauffs und des Geheimen Legationsrats Kölle. Hermann Hauff, der Bruder- Wilhelm Hauffs, hinterließ nach vierzigjähriger Nedaktions- thätigkeit (1827—65) am Cottaschen Morgenbatt, das als der feste Mittelpunkt deutscher Litteratur galt, jene Manu skripte und Briefe, unter denen fast alle Dichter und Schrift steller Deutschlands aus der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts vertreten sind. Ferner steht in Aussicht der litterarische Nachlaß der Ottilie Wildermuth, die lange Jahre in dem Geburts ort Schillers lebte. Vorhanden ist noch eine ganze Reihe verschiedener Handschristensammlungen. »Diese kostbaren Schätze«, sagt der Vereinsbericht, »den Gelehrten und Nichtgelehrten zugänglich gemacht in einem schönen, würdigen Gebäude auf geweihter Scholle, und die weiteren Ziele unseres Vereins berechtigen zu der Hoffnung, daß zur Erreichung der gesteckten Ziele in erster Linie das württembergische Volk, dann aber auch das ganze Deutsch land und das Deutschtum im Ausland gerne beitragen wird.« Man kann in der That dem Verein zu seinen schönen Erfolgen nur warm beglückwünschen und sich freuen, daß das Andenken unsres großen Dichters, der so gern von gewisser Seite verkleinert und als Dichter »für die Jugend« hingestellt wird, in seinem Geburtsort und -Land so pietät voll in Ehren gehalten wird. Es ist heutzutage wahrhaftig eine doppelte Ehre, gerade von der Jugend als Liebling aus erwählt zu sein. Möge ihn die Jugend, so meinte der Sprecher der diesjährigen Hanauer Deputation, ihn nie ver gessen, »so lange die deutsche Zunge klingt, solange deutsche Berge gen Himmel ragen und deutsche Flüsse zum Meere strömen«. G. Hölscher. Kleine Mitteilungen. Post. — Versender von Postpaketen nach Rußland werden zur Zeit erneut daraus hingewiesen, daß die russische Zollver waltung alle Pakete zurückweist, bei denen die Zoll-Inhalts erklärungen nicht genau nach den Vorschriften ausgesertigt sind. Es wird beansprucht, daß die Zoll-Inhaltserklärungen vom Ab sender ausgefertigt sind und folgende Angaben enthalten: 1. das Rohgewicht der Sendung; 2. den Gesamtwert des Inhalts in der Währung des Aufgabelandes und in russischer Währung; 3. die genaue Bezeichnung des Inhalts, und zwar sind die Gegen stände oder Waren einzeln nach ihrer Beschaffenheit (Qualität) und Menge unter den im Handelsverkehr gebräuchlichen Be nennungen aufzuführen; 4. das Reingewicht der einzelnen Gegen stände oder Waren; 5. den Wert der einzelnen Gegenstände oder Waren in der Währung des Aufgabelandes und in russischer Währung. Ebenso erfolgt eine Zurückweisung der Pakete, wenn die Inhaltserklärungen zwar richtig ausgefertigt sind, der Inhalt aber ganz oder zum Teil aus Gegenständen besteht, die von der Einfuhr ausgeschlossen oder von der russischen Censurbehörde als zur Einfuhr nicht geeignet bezeichnet worden sind. — Zollstrafen werden in folgenden Fällen erhoben: 1. bei unrichtiger Angabe des Herkunftslandes der Waren in den Inhaltserklärungen, wenn diese unrichtige Angabe die Anwendung eines niedrigeren Zollsatzes und somit eine Schädigung der russischen Zollkasse zur Folge haben kann; 2. bei Bezeichnung zollpflichtiger Waren als zollfreier; 3. beim Vorhandensein von Waren in geringerer oder besserer Beschaffenheit (Qualität), als in den Inhaltserklärungen angegeben ist; 4. wenn Gegenstände, die in den Inhaltserklärungen aufgeführt sind, sich nicht vorfinden oder wenn die Menge einer Ware zu hoch oder zu niedrig angegeben ist. Ergiebt sich in letzterem Falle, daß die überzählig vorhandenes -.menge einem höheren Zollsätze unter liegt, als di-.- >.n den 'dn'.,. ü erklärungen verzeichnten Waren der Erhöhung der Zollstrafe ein. Für n d n, wenn der Unterschied mehr als 5 Prozent beträgt. Ist der Gewichtsunterschied aufFeuchtwerden. Eintrocknen,Auslaufen u.s.w. des Paketinhalts oder auf eine Beschädigung der Umhüllung u. s. w. zurückzusühren, so kommt eine Zollstrafe nicht zur Einziehung. Finden sich in einem Paket von der Einfuhr ausgeschlossene Gegen stände vor, die in den Inhaltserklärungen nicht unter ihrer richtigen Bezeichnung aufgeführt sind, so werden diese Gegenstände beschlagnahmt. Außerdem ist eine Zollstrafe festgesetzt, die Rechnung oder Aufstellung entnommen werden kann, daß der ganze Inhalt der Sendung nicht eingeführt werden darf. Nachdrucksprozeß Lutz gegen JacobsthalundHatschek (vgl. Nr. 166^ B1)^. — In Nr. 166 d. Bl. ist iiber den Ausgcing 1902 vor der IV. Strafkammer des Landgerichts Berlin zu einem vorläufigen und zwar (infolge besonderer Umstände) für den Kläger ungünstigen Abschlüsse gelangt ist. Indem wir auf diesen Bericht verweisen, bemerken wir, daß die Gründe des landgericht- nicht vollständig mitgeteilt sind. Sie seien durch Nachstehendes (was auf Seite 5836 des Börsenblatts, Spalte 2, hinter »frei zusprechen. als Absatz 3 und 4 einzuschalten sein würde) hiermit vervollständigt: »Die Kostenentscheidung folgt aus § 499 der Strafprozeß ordnung. setzung der Marc Twainschen Erzählung unbekümmert darum, ob ihnen hierzu ein Recht zustand oder nicht, verfaßt, bezüg lich herausgegeben und damit geradezu frivol gehandelt und die im anständigen schriftstellerischen und buchhändlerischen Verkehr üblichen Regeln und Gewohnheiten gröblich verletzt haben.- Gedenkfeier. — Die norwegische Akademie der Wissenschaften in Christiania wird im September d. I. mit großer Feierlichkeit glänzenden Gelehrtenlaufbahn schon im Jahre 1829. Sein Haupt werk ist die Entdeckung der nach ihm benannten Abelschen Gleichungen und Abelschen Funktionen. Zur Hundertjahrfeier hat die Akademie an viele ausländischen Körperschaften, die die exakten Wissenschaften pflegen, Einladungen ergehen lassen. Personalnachrichtcn. Gestorben: am 28. Juli nach mehrwöchiger Krankheit der Verlagsbuch händler Herr Joseph Bielefeld, k. u. k. österreichisch ungarischer Konsul in Karlsruhe in Baden. lichkeit wirkenden Mannes wird auch seine ihm näher stehenden Kollegen als eine völlig unerwartete treffen und gewiß alle aufs schmerzlichste betrüben. Der Verstorbene war ein hervorragend tüch tiger und umsichtiger Berufsgenosse.ein Mann von großer Schärfe des Verstandes und umfassender Bildung, von vornehmer Denkungsart und gewinnenden, weltmännisch-gewandten Formen des persönlichen Umgangs. Er übernahm am 1. Januar 1867 das Sortiment des väterlichen, unter der Firma A. Bielefeld's Hofbuchhandlung in Karlsruhe bestehenden Geschäfts und führte es, seit 1874 von seinem Teilhaber und späteren Nachfolger Herrn Gustav Lieber- 1882 schied er nach Lösung des Gesellschaftsverhältnisses aus der Verlag und führte diesen, mit dem selbstgeschaffenen vereinigt, seitdem unter der Firma I. Bielefeld's Verlag. Mit Auf opferung und großem Geschick und Erfolge wirkte er für das Gemeinwohl des deutschen Buchhandels. Durch längere Jahre leitete er den Süddeutschen Buchhändlerverein als dessen Vorsitzender; auch im Badisch-Pfälzischen Buchhändler-Verband wirkte er lange an erster Stelle. Im Börsenverein war er seil Jahren in Ausschüssen an verantwortlicher Stelle thätig, und über all, wo es galt, eine wichtige Verbesserung im Berufsleben zu fördern, trat er mit dem Gewicht seiner überlegenen Persönlichkeit und seiner Arbeitskraft für ihre Verwirklichung ein. Die Grün dung des Deutschen Verlegervereins (am 22. November 1886 in Frankfurt a/M.) ist im wesentlichen sein Werk, und die große Be deutung, die dieser Verein sich errungen hat, ist gleichfalls auf die umsichtige langjährige persönliche Leitung Joseph Bielefelds zurück zuführen, der bis vor wenigen Monaten an seiner Spitze stand. Auch in der Deutschen Verlegerkammer führte er den Vorsitz. In Joseph Bielefeld hat der deutsche Buchhandel einen ungewöhnlich thätigen Berufsmann, einen klugen Berater und einen treuen Freund verloren. Er war ein hochehrenwerter, immer gefälliger, liebenswürdiger Kollege, der sich viel Anspruch auf Dank erworben hat und dessen Gedächtnis noch manche Generation überdauern, von allen aber, die ihm im Leben nahestanden, sicher ehrenvoll gepflegt werden wird.
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