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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.08.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-08-13
- Erscheinungsdatum
- 13.08.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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6352 Nichtamtlicher Teil. 18k, 18, August 1S02, guten Sitten angesehen werden, als eine gröbliche Abweichung von den Grundsätzen von Treu und Glauben, wie sie den Geschäftsverkehr nach dem Willen des Gesetzgebers beherrschen sollen. Das ganze Gebühren ist auch darauf berechnet, den legitimen Buchhandel zu schädigen, sich Vorteile zu ver schaffen, auf die ein Anspruch nicht besteht, auf dis er sogar direkt verwirkt worden ist. Erwächst hieraus einem Andern, sei es dem Verleger, sei es andern Sortimentern, ein Ver- mögensnachtsil, so ist der Thatbestand gegeben, aus welchen die soeben im Wortlaut mitgeteilte Gesetzesbestimmung An wendung finden will. Aber hier gerade ist auch Raum ge geben für eine Unterlassungsklage, Ungeachtet der kurzen Zeit, seit welcher das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft ist, hat sich die Rechtsprechung dennoch bereits darüber geeinigt, daß neben einer Klage auf Schadensersatz und anstatt ihrer, so weit sic sich aus eine unerlaubte Handlung des Beklagten stützt, auch der Anspruch auf Unterlassung gegeben ist. Der Z 82K aber, von dem hier die Rede ist, ist dem 25, Titel des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeordnet, der seiner seits die Ueberschrist führt: »Unerlaubte Handlungen-, Ein Verstoß gegen die guten Sitten, mit der Absicht, einein Andern vorsätzlich Schaden zuzufügen, ist demnach eine unerlaubte Handlung, Der Verletzte braucht demgemäß nicht erst abzuwarten, bis sein Vermögen durch das Ge bühren des Andern benachteiligt sein wird, sondern er kann solchen unliebsamen Folgen schon Vorbeugen, indem er die Unterlassungsklage anstrengt. Mit dieser aber hat es folgende Bewandtnis: Der Kläger weist nach, daß das Verhalten des Beklagten einen Verstoß gegen die guten Sitten bedeute, daß es von der Absicht geleitet sei, ihn zu schädigen, und begehrt daraufhin, daß durch Urteil dem Beklagten untersagt werde, fernerhin auf Umwegen sich diejenigen Bücher zu verschaffe», die ihm auf seine ausdrück liche Bestellung nicht verabfolgt werden würden, daß ihm außerdem verboten werde, diejenigen Exemplare, die er be reits besitze, weiter zu veräußern, vor allen Dingen unter demjenigen Preise, der hierbei maßgebend sein soll. Dem richterlichen Verbote dieses Inhalts wird sodann die Er klärung hinzugefllgt, daß der Beklagte für den Fall der Zu widerhandlung mit einer fiskalischen Strafe von bestimmter Höhe belegt werden solle. Ist das Erkenntnis rechtskräftig geworden und vermag der Kläger später den Nachweis zu erbringen, daß der Beklagte das Verbot nicht respektiere, so kann er erwirken, daß nunmehr jene im Urteil angedrohte Strafe festgesetzt und boigetrieben werde. Daß es sich hier um ein wirksames Mittel handelt, solchen Urteilen Gehorsam zu verschaffen, und daß im Hin blick auf dieses die Möglichkeit, unlauteres Gebaren aus dem Buchhandel auszuschließen, nahcgelegt wird, braucht kaum hervorgehoben zu werden. Es verhält sich hier wie auf manchen andern Pfaden des praktischen Lebens: die Rechtsordnung hat genügende Vorkehrungen getroffen, um unerträgliche Auswüchse abzuschneiden; man muß sich dessen nur bewußt sein und von dem, was das Gesetz bietet, auch den entsprechenden Gebrauch machen, vr, für, Biberfeld, Kleine Mitteilungen. Post. — An der gewaltigen Höhe der Ziffern, die die kürzlich hier mitgeteilte Uebersicht über die Thätigkeit der deutschen Reichs post im Jahre i90i aufzuweise» hat, hat natürlich die Reichs- Hauptstadt gewichtigen Anteil, Vo» der mehr als 4^/, Milliarden betragenden Gesamtmenge der im Neichspostgebiete aufgegebencn Postsendungen entfällt iast eine volle Milliarde (975875084 Stück) auf Berlin, Von auswärts in Berlin eingegangen sind 487sii Millionen Stück Postsendungen aller Art. An Briesfendungen <auch Postkarten, Drucksachen, Warenproben) wurden in Berlin 532fi, Millionen Stück ausgegeben, von auswärts eingegangen sind 427 Millionen Stück. An Zeitungsnummern wurden in Berlin 358 Millionen Stück ausgegeben, eingekommen sind dagegen (und zwar einschließlich der in Berlin selbst aus- während von auswärts 11^ Millionen Stück ^hereinkamen. Dagegen empfing Berlin an Wertsendungen die beträchtliche Summe von 25K0 Millionen Mark, während es nur 2482 Millionen Mark in Wertsendungen hinaussandte. In Postanweisungen kamen 1033 Millionen Mark herein, während nur K29 Millionen Mark hinausgingen. Der Ausgang übersteigt den Eingang bei den Briefen mit Wertangabe (ausgegeben: Ist. Milliarde Mark, hereingekommen: 966 Millionen Mark) und bei den Paketen mit Wertangabe (Ausgang: 651 Millionen Mark, Eingang: 508 Millionen Mark), Altertümer-Museum. — Die Stadt Erfurt hat die Summe von 50 000 ^ aus städtischen Mitteln als Grundstock lichen Kunsigegcnstände und Altertumserinnerungen eine bleibende Stätte finden sollen. Kaspar Hauser, — Dritter Nachtrag zur »Kaspar-Hauser- Litteratur-, zusammengestellt von I, Braun im Börsenblatt 1901 Nr, 301, 302, (I, Nachtrag vergl, Börsenblatt 1901, Nr, 303; Il,^Nachtrag^1902, Nr.^4): ^ ^ Landbote-^ 1834. Heft 2, 3. Caspar Hausers Schicksale, Nebst einem Gedicht aus den selben -Wie schlagen die Dohlen die Flügel so schwer . . Mit 2 lilhogr. Bildern auf einem Blatie: -Caspar Hauser, wie er nach Nürnberg kommt- und -Caspar Hauser's Er mordung-, In 3 Nrn, von -Der crzgebirgische Volksfreund- 1834, Dresden, Richard Bertling, Präsident Krügers Lebenserinnerungen, — Wie wir erfahren, hat der ehemalige Transvaal-Präsident Paul Krüger im Lause der letzten Monate seine Lebenserinnerungen diktiert. Die Redaktion der Buchausgabe ist Herrn Pfarrer A. Schowalter übertragen worden. Das Werk soll im Lause dieses Herbstes in mehreren Sprachen erscheinen. Denkmal.— Im Schloßpark zu Donaueschingen, dem Herrschafts sitze der Fürsten von Fllrslsnberg, wurde vor einigen Tagen ein Denkmal des Komponisten Johann WenzelKalliwoda enthüllt. Kalliwoda (geboren 1801 in Prag, gestorben 1868 in Karlsruhe) war von 1822 bis 1853 Kapellmeister des Fürsten von Fürstenberg in Donaueschingen und als solcher ein Nachfolger von Konradin Kreutzer, Er war ein ungemein fruchtbarer Komponist und hat zahlreiche Biolinwerke, Symphonien, Konzertouoerturen und Lieder hinterlassen, die als ein wertvoller Besitz der deutschen Musik geachtet sind. Vermächtnis, — Der kürzlich in Prag verstorbene Verlags buchhändler Herr Friedrich Tempsky hat dem deutschen Kasino und dem deutschen Schulunterhaltungsvereine in Prag je 10 000 L und der Gesellschaft zur Förderung deutscher Wissen schaft, Kunst und Litteratur in Prag 20 000 L vermacht. Personalnachrichten. Gestorben: am 11. August der frühere Buchhändler Herr Heinrich Voigt in Weimar, von 1870 bis 1807 Mitinhaber und (von 1877 ab) alleiniger Inhaber der bedeutenden und angesehenen Verlagsbuchhandlung Bernh. Friedr. Voigt in Weimar, die im Jahre 1807, als sich der jetzt Verstorbene nach langer und gesegneter Berufsarbeit vom Geschäft zurückzog, von Herrn Wilhelm Berndt übernommen und nach Leipzig ver legt worden ist. Der Verstorbene ist 74 Jahre alt geworden. Trotz schweren Leidens und schmerzhafter körperlicher Lähmung, die seine Be wegung schließlich dauernd auf die Benutzung des Rollstuhls be schränkte, hat er auch nach seinen: Rücktritt dem Buchhandel eine treue Anhänglichkeit bewahrt und alle Vorgänge im Berus mit reger Teilnahme verfolgt. Seine zahlreichen Freunde im Buch handel und auch weitere Kreise der Kollegenschaft werden dem tüchtigen und ehrenwerter: Manne gern ein treues Andenken be wahren.
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