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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.08.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-08-28
- Erscheinungsdatum
- 28.08.1902
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- Deutsch
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6734 Nichtamtlicher Teil. ^ 199, 28 August 1902. Verhältnisse zu versetzen, wie diejenigen eines photographischen Gewerbetreibenden sind. Es ist also nur eine Wahl ge geben: entweder der »Urheber- jedes photographischen Werkes ist derjenige, der es in Wirklichkeit durch seine persön liche Thätigkeit hervorgebracht hat, ganz gleichgiltig, ob er selbständig oder in dienender Stellung ist, ebenso gleichgiltig, ob er aus eigenem Antriebe oder auf fremde Anregung das Werk unternommen hat; — oder man beugt sich vor der unleugbaren Thatsache, daß die Photographie ein Gewerbe in des Wortes ganz gewöhnlicher Bedeutung ist, ein Gewerbe, bei dessen Betriebe Kunstsinn und Geschmack vielfach bethätigt werden kann, wie in jedem Kunstgewerbe ja auch, in dem aber von einer individuellen Urheberschaft in dem Sinne, wie davon im Umkreise der Litteratur und der Kunst gesprochen werden kann und muß, nicht die Rede ist, und daher in urheberrechtlicher Beziehung an die Stelle der aus führenden Hand einfach der leitende Kopf zu treten hat, — der leitende Kopf auch in dem Falle, wenn er zu der spezifischen (technischen) Leistung, die er fordert, selber gar nicht befähigt wäre. Kann man nicht umhin sich dieser letzteren Anschauung anzubequemen, so giebt es gar keine Grenze, gar keinen logischen Unterschied zwischen dem Besitzer einer gewerblichen photographischen Anlage, der seine An gestellten kommandiert und deren Werke sich annektiert, und zwischen jedem beliebigen Besteller eines photographischen Werkes, ob der von ihm mit der Ausführung dieser Be stellung Beauftragte selbständig oder abhängig, und im letzteren Falle unmittelbar von ihm selber oder von einem anderen abhängig ist. Die Dinge liegen sogar — wie oben ungedeutet — vielfach, ja meist für den letzteren »Besteller« noch günstiger als für den ersteren. — Hier ist überall zwingende Logik; bei der gegenüberstehenden Ansicht herrscht Willkür und Konfusion. Wunderlich, die logische Durchführung des für die ge werblichen Betriebe ja unumgänglichen Bestellerrechtes auch für alle übrigen Verhältnisse u. a. auch dadurch als er schrecklich zu beweisen, daß dann ja der Photograph, der das Werk heroorgebracht hat, im Falle einer unbefugten Nach bildung gar nicht das Klagerecht hat. Was ihm das wohl schadet! Er wird ja nicht verletzt! Oder wenn er an dem Erfolge des von ihm persönlich hergestellten Werkes auf dem Kunst- und Litteraturmarkte irgendwie beteiligt ist, so hat er ja das Klagerecht. (Altes Urheberrecht Z 28 ausdrücklich, neues Z 45 in Verbindung mit dem allgemeinen Grundsätze, daß antragsberechtigt jeder durch die That (unmittelbar) Verletzte ist, — auch eine Firma.) Andernfalls sollte man meinen, es könnte genügen, wenn er denjenigen, der in der That in seinem Rechte verletzt wird, davon benachrichtigt und ihn veranlaßt, seinerseits, da er ja doch dazu befugt ist, gegen die strafbare Nachbildung einzuschreiten; und wenn man gar nicht anders kann, dann mag man doch dem Photographen das Klagerecht einräumen; er wird lange darauf warten, bis er einmal davon Gebrauch macht. Als wenn das so ein Vergnügen wäre, Nachdrucks- und Nachbildungsprozesse ein zufädeln und durchzuführen! Wenn dabei nicht sehr erheb liche persönliche und materielle Interessen auf dem Spiele stehen, dann hütet sich jeder davor. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Mißbrauch des Urheberrechts. — lieber eine nicht zu billigende Ausbeutung des neuen Urheberrechtsgesetzes durch Zeitungskorrespondenzen wird zur Zeit in der Tagespresse, und zwar insbesondere in angesehenen Blättern, die ihr zum Opfer fallen, viel geklagt. In einer ihrer neuesten Nummern giebt die -National-Zeitung- folgenden Beitrag hierzu bekannt: -Zum Kapitel vom Mißbrauch des neuen Urheberrechts in der Presse teilt die Redaktion der .Breslauer Zeitung' uns mit, daß ihr von einer hiesigen (Berliner) Korrespondenz wegen des mit Quellenangabe erfolgten Abdrucks einer Notiz von achtzehn Zeilen aus der .National-Zeitung' eine Liquidation zugegangen sei. Dasselbe scheint einer Anzahl anderer Blätter seitens des Heraus gebers der erwähnten Korrespondenz widerfahren zu sein. Die Notiz enthielt eine Anekdote, die wahr oder erfunden, vielleicht auch aus einem alten Kalender entnommen sein kann.» Neuer Lehrplan für den Zeichenunterricht . in preußischen Volksschulen. — Das -Centralblatt für die ge samte Unterrichtsoerwaltung in Preußen- giebt eine Verordnung des Ministers vr. Studt über die Einführung eines neuen Lehr plans für den Zeichenunterricht in den Uebungsschulen einzelner Lehrerseminare bekannt. Die Verordnung giebt in ihrem Verlaufe genaue Anweisungen für den Lehrstoff jedes einzelnen Schuljahres der Volksschule und bemerkt in der Einleitung folgendes: -Berlin, den 12. Juni 1902. -Es ist in Aussicht genommen, den beifolgenden Lehrplan für den Zeichenunterricht in der Volksschule, der im laufenden Jahre in den Gemeindeschulen der Stadt Berlin zur Einführung gelangt, demnächst in den Uebungsschulen einiger Lehrerseminare versuchs weise durchzuführen. -Der nach diesem Plane zu erteilende Unterricht scheidet sich in Freihandzeichenunterricht und Linearzeichenunterricht. -Im Freihandzeichenunterricht soll die naive Auffassungs- und Darstellungsweise des Kindes allmählich zu einem bewußten Be obachten und Wiedergeben der Dinge seiner Umgebung entwickelt und seinem natürlichen Gestaltungstrieb Gelegenheit zur Be- thätigung gegeben werden. Die Schüler sollen die zu zeichnenden Gegenstände selbständig und frei, d. h. möglichst ohne Anwendung von Hilfsmaßen und Hilfskonstruktionen aufsaffen und in allem Wesentlichen getreu darstellen lernen. Ihre Hand soll zu einer freien und sicheren Linienführung befähigt werden. -Der Linearzeichenunterricht hat die Aufgabe, das räumliche Vorstellungsvermögen der Schüler zu entwickeln und sie in der Anfertigung sauberer und korrekter Zeichnungen, sowie im Gebrauch von Zirkel, Lineal und Ziehfeder zu üben. Die Schüler sollen dadurch, daß sie einfache Gegenstände geometrisch darstellen und Projektionszeichnungen lesen lernen, insbesondere für den hand werklichen Beruf vorbereitet werden. -Der Lehrplan ist so gestaltet, daß er sich unter entsprechender Beschränkung des für die einzelnen llnterrichtsstufen vorgesehenen Lehrstoffs auch auf einfachere Schulverhältnisse anwenden läßt. Um die in dieser Richtung bereits eingeleiteten Versuche noch weiter auszudehnen, soll auch in den Uebungsschulen einiger Lehrerseminare der Zeichenunterricht probeweise nach dem neuen Plane eingerichtet werden.» Vöcklin-Ausstellung. — In Barmen wird in den Tagen vom 28. August bis 5. September in der Ruhmeshalle eine Aus stellung von Gemälden Arnold Böcklins dem Besuche offen stehen. Personalnachrichten. f Heinrich Siemiradzki. — Der berühmte polnische Maler Heinrich Siemiradzki ist am 23. d. M. auf seinem Gute Strzalkow in Russisch-Polen gestorben. Er war am 15. November 1843 in Charkow geboren. Als sein Hauptwerk gilt das figuren reiche, grauenerregende Gemälde -Die Fackeln des Nero- (Ver brennung christlicher Märtyrer vor Nero und seinem Hofe), das 1876 entstand und großes Aufsehen machte. Es befindet sich im Krakauer Nationalmuscum. Von weiteren Werken seien hier genannt:-Christus und die Ehebrecherin»; -Vase oder Sklavin- (Kcstnermuseum in Hannover); .Der bettelnde Schiffbrüchige»; -Der Schwertertanz»; -Christus bei Maria und Martha»; -Nach dem Vorbilde der Götter» (antike Lrebesscene); -Die Rückkehr vom Bacchanal»; -Klosterfrieden-; -Glühwürmchen»; -Phryne in Cleusis»; -Ver suchung des heiligen Hieronymus»; -Christus, die Meereswellen beruhigend» (evangelische Kirche in Krakau); Wandmalereien in der Heilandskirche zu Moskau; -Triumphzug der Aurora- und -Frühling- (beide im Palast Netschajew - Malzcw in St. Peters burg); die Hauptvorhänge in den Theatern zu Krakau und Lemberg. f Otto Gildemeister. — Aus Bremen kommt die Nachricht von dem am 26. d. M. erfolgten Tode des als Schriftsteller und Uebersetzer geschätzten Bremer Senators (früheren Bremer Bürger meisters) Herrn Ur. Otto Gildemeister, geboren am 13. März 1823. Er war seit 1850 lange Zeit Hauptredakteur der Weser zeitung und macktc sich durch gehaltvolle politische, volkswirt schaftliche und litterarische Abhandlungen bekannt. Meisterwerke sind seine Uebersetzungen von Lord Byrons Werken, von Shakc- spearcschen Dramen und Sonetten, von Ariosts Rasendem Roland und Dantes Göttlicher Komödie. Eine Reihe seiner -Essays-, herausgcgeben von Freunden (2 Bde.), erschien 1898/99 in 3. Auflage.
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