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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.11.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-11-26
- Erscheinungsdatum
- 26.11.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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9798 Nichtamtlicher Teil. 274, 2?. November 1902. dings recht eigentümlichen Natur der Rechtsverhältnisse, uni die es sich hierbei handelt, und wohl auch den Grundsätzen von Treu und Glauben, auf die hierbei Rücksicht zu nehmen ist. Ein für allemal läßt sich nicht bestimmen, innerhalb welches Zeitraums sich die Redaktion schlüssig werden muß. ob sie die Gegenleistung bewirken will oder nicht; die Ver hältnisse des Einzelsalls spielen hierbei die inaßgebende Rolle, und man muß an diese den Maßstab des Ver nünftigen und Praktischen anlegen. Es ist nicht zu verkennen, daß die rechtlichen Be ziehungen. die aus der Versendung von Rezensionsexemplaren entstehen, nach mancher Richtung hin der im allseitigen Interesse wünschenswerten Klarheit entbehren, und es muß weiter auch anerkannt werden, daß die äußersten Konsequenzen der im Obigen vertretenen Auffassungen manche Unzuträg- lichkeiten nach sich ziehen, die besser vermieden werden sollten Es dürfte sich daher allerdings empfehlen, daß ein Versuch gemacht wird, eine Vereinbarung herzustellen, bei der freilich das Eigentumsrecht des Verlegers an den Rezensions exemplaren ebenso wenig in Zweifel gezogen werden dürste, wie die Befugnisse der Zeitung, nach ihrem freien Er messen zu entscheiden, ob sich ein Rezensionsexemplar zur Besprechung oder nur zur Erwähnung eignet. Anerkennt man diese beiden Rechte, so kann es an sich nicht allzu schwer fallen, gewisse Normen aufzustellen, nach denen die Einsendung von Rezensionsexemplaren zu beurteilen wäre. Es würde sich hierbei vor allem um die Feststellung von Maximal- und Minimaifristen Handel», innerhalb welcher die Entschließung der Redaktion über Veröffentlichung einer Rezension oder Erwähnung ge troffen werden muß. sowie über die Rücksendung und die Art und Weise derselben. Es liegt auf der Hand, daß hierdnrch Rechtsstreitigkeiten vermieden werden würden, die unter keinem Gesichtspunkt Annehmlichkeiten bieten, weder für den Ver leger. noch für die Zeitung, und deren Ausgang mit Be stimmtheit sich nur selten Voraussagen läßt, einesteils mit Rücksicht auf die Bedeutung der Umstände des Einzelfalls für den Richter, anderseits im Hinblick darauf, daß die Recht sprechung sich noch nicht einheitlich entwickelt hat. König Georg von Sachsen im Deutschen Vuchgewerbehaus zu Leipzig. In Nr. 260 d. Bl haben wir den Lesern von dem am 6. d. M. erfolgten ehrenden Besuch Seiner Majestät des Königs Georg von Sachsen im Heim des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, dem Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig, Kenntnis gegeben. Aus dem Buchhändlerhaus begab sich Seine Majestät durch den Garten zum nachbar lichen Deutschen Buchgewerbehaus, dem schönen Sitz des Deutschen Buchgewerbevereins, der dort in dem umfang reichen und zweckmäßig eingeteilten Bau einer ganzen Reihe von graphischen und andern Vereinigungen Obdach gewährt. Als bekannt dürfen wir voraussetzen, daß Seine Majestät Protektor des Deutschen Buchgewerbevereins ist. An der Schwelle des Buchgewerbehauses hatten sich die Mitglieder des Vorstands und der Ausschüsse des Deutschen Buchgewerbevereins zum Empfang des hohen Besuchers fast vollzählig aufgestellt. Geführt und gefolgt von diesen Herren begab sich der königliche Protektor durch das von den sächsischen Buchdruckern gestiftete »Sachsenzimmer« in die prächtige Gutenberghalle mit den Standbildern Guten bergs und seiner Getreuen, der Erfinder des Steindrucks und der Schnellpresse, Aloys Senefelders und Friedrich Königs. Hier begrüßte ihn ein von Herrn Kommerzienrat Julius Meißner ausgebrachtes Hoch der Versammlung Darauf nahm der Erste Vorsteher des Deutschen Buch gewerbevereins. Herr l),-. Votkmann, das Wort zu folgender Ansprache: »Eure Majestät! -Mit Freude, Stolz und Dank heißt der Deutsche Buchgewerbe oerein seinen Allerhöchsten Protektor im Ehrensaal seines Hauses willkommen. Nicht schöner konnte das echte und warme Interesse, zum Ausdruck gelangen, als durch den alsbald auf die Ueber- nahme des Protektorats folgenden Allerhöchsten Besuch unsers gemeinsamen Heims, und es ist uns eine tiefempfundene Pflicht, Eurer Majestät an dieser weihevollen Stätte der Erinnerung an eine große Vergangenheit unfern allerunterthänigsten Dank hier für darzubringen. Seit alters her ist das Sachsenland der historisch erwachsene Mittelpunkt des deutschen Buchhandels und trennbar zusammen, gleichwie die beiden Häuser, deren kurzen Verbindungsweg Eure Majestät soeben durchschritten haben. Seit alters her sind aber auch die sächsischen Fürsten Fördrer und Be schirmer des Buchgewerbes gewesen, von Johann Friedrich dem Großmütigen, dessen Bildnis ein Glasfenster dieser Halle schmückt, bis auf des tiefbetrauerten hochseligen Königs Albert Majestät, und so ist cs zugleich die Bewährung einer hohen und edlen Tradition, wenn auch Eure Majestät wiederum dem deutschen Buchgewerbe ein huldvoller Schützer und Schirmherr sein wollen. Wie Bayern für ganz Deutschland das Germanische Museum als ein Ehrenhort anvertraut ward, so ist unserm Sachsenland, unsrer alten Druckerstadt Leipzig, das stolze Vorrecht und die ver antwortungsvolle Pflicht zugefallen, dem geistigsten aller Gewerbe eine überallhin wirkende Sammelstätte der lebendigsten Kräfte zu bewahren, deren Segnungen gleichfalls dem ganzen deutschen Vaterlande zu gute kommen sollen. Wie der Deutsche Buch gewerbeverein diese schöne Pflicht zu erfüllen bemüht ist, davon legt der Inhalt dieses Hauses das deutlichste Zeugnis ab. Die tech nische und künstlerische Hebung aller Zweige des Buchgewerbes ist es, was wir erstreben. Dazu dient unser Deutsches Buchgewerbc- museum mit Bibliothek und Lesesaal, die ständigen und wechseln den buchgewerblichen Ausstellungen, unter denen die Maschinen ausstellung besondres Interesse beansprucht, ferner unsre Vor träge und Führungen und eine wohlgeleitete Fachzeitschrift. Unser HauL dient nicht nur den verschiedensten buchgewerblichen Sondervereinen Deutschlands, Sachsens, Leipzigs als Wohnsitz, sondern ist auch ein Vereinigungspunkt geworden, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gleichen Streben nach Weiterbildung sich freundlich begegnen. Für das weitre Vaterland endlich sind allerwärts Pfleger ernannt, und durch Vorträge und Wander ausstellungen sollen unsre Bestrebungen die weiteste fruchtbringende Verbreitung finden. Vieles hiervon sind freilich nur erst Keime, deren volle Verwirklichung die Zukunft bringen mag, und für die wir der huldvollen Förderung noch gar sehr bedürfen. Die großen Männer der Vorzeit, deren Standbilder hier auf uns herniedersehen, sollen uns dazu Lehrer und Führer sein. Ihnen nachzueifern und andre ihnen nachzusühren, ist unsre heilige Pflicht. Wollen Eure Majestät geruhen, die Nachbildung unsers Gutenbergs als ein Zeichen solcher Gesinnung allergnädigst ent gegenzunehmen und als ein Gelöbnis, das die neue Generation in treuem Verein mit der ältern, die ihr die Wege geebnet hat. sich auch ihrerseits der großen Traditionen des deutschen, des heimischen Buchgewerbes wert erweisen will.» Am Schluß seiner Ansprache überreichte Herr vr. Volk mann dem König eine von Künstlerhand in Bronze aus- geführle Nachbildung des eindrucksvollen Gutenbergstandbilds. Seine Majestät nahm die Gabe mit huldvollen Worten an und willfahrte hierauf gern der Bitte um Eintragung des hohen Namens in das aufgelegte »goldue Buch« des Deutschen Buchgewerbevereins. Nachdem sodann der Geschäftsführer des Vereins, Herr Arthur Wörnlein, die Erlaubnis erhalten hatte, Seiner Majestät die Geschäftszimmer des Vereins zu zeigen, die in ihrer bequemen und freundlichen Einrichtung die Befriedigung des hohen Besuchers fanden, betrat der König das Sitzungs zimmer des Deutschen Buchdruckervereins, wo ihn der Vereinsvorsitzende, Herr Buchdruckereibesitzer Johannes Baensch-Drugulin, mit folgender Begrüßungsrede will kommen hieß:
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