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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.12.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-12-06
- Erscheinungsdatum
- 06.12.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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./E 283, 6. Dezember 1902. Nichtamtlicher Teil. 10199 Ein ganz vortreffliches Buch ist immer der alljährlich wiederkehrende Weihnachts- bezw. Neujahrskalalog des Oer e s äs 1a Inbrairis in Paris: Vivres ä'LtrsnnsL 1903. vublieation äu Osrols äs 1a Viörairis, Lonlsvarä 8aint-6srrnain, 117, a Varls. L!. 4°. 325 8siten. Dieser Katalog bildet die vorletzte November-Nummer (47 vom 22. November 1902) des »vsuillston« der vom Pariser 6sre1s äs la vibrairis wöchentlich herausgegebnen »LiöüoZrapbis äs 1a Inanes« und bringt deren Seiten 3141 bis 3460, wozu noch wenige Titel- und Registerseiten kommen. Er besteht außer diesen letztern aus uichts als Ankündigungen der Verleger über ihre zu Geschenken geeigneten Verlags werke. Was ihn immer interessant macht, ist der große Reichtum an Bildern, die den angezeigten Werken als Proben entnommen und zur Vermehrung der Anziehungskraft auf Leser und Käufer hier fast auf jeder zweiten oder dritten Seite in den Text hineingestellt sind. Diese Bilder (Holz schnitte, Zinkätzungen, Autotypien u a.) sind meist in großen Abmessungen gewählt, und natürlich ist auch darauf Bedacht genommen, möglichst wirksame szenische oder andre Darstellungen zur Anschauung zu bringen Die Sorgfalt des Druckers und das gute Papier tragen das ihre zu dieser guten Wirkung bei So glauben wir wohl, daß er auf die Leser Eindruck macht und bei der ohnehin vorhandenen Kauflust und Kaufkraft des französischen Volks seinen Zweck erreicht. lieber die neuen und ältern Erzeugnisse des hollän dischen Verlagsbuchhandels berichtet der nachstehend ver zeichnte Weihnachtskatalog: 1902—1903. Ust Usäs^vsrking van vrits Vapiäotb, k. v. äs Vriss jr., ä. v. Vsrstsr so ^.näsrsn bs- ^vvrlct äoor D. 8mit, Libliotüsearis van üst Vsss- Zr. ZO. 8, 82, 95, 52 8sitsn. 3. Nsnlsnbokt in Dieser im dritten Jahrgang erschienene Weihnachts- Katalog bringt zunächst mancherlei brauchbaren Nachschlage- stoff: Kalender, Post- und Telegraphen-Bestimmungen, Nach richten über Bibliotheken, Bücherstatistik. Ferner Aufsätze wie: De Karikatuur, door Frits Lapidoth; Kinderboeken en hun illu- strators, door R. W. P. de Vries jr.; — Over het corrigeeren van drukproeven, door D. Smit; Over Boekmerken, door I. F. Verster. Diesen Aufsätzen folgt ein langer Bericht über bsr dosk in 1902. Alles dieses ist in fast überreicher Zahl mit gut gedruckten, unterhaltsamen und belehrenden Bildern geschmückt. Als zweite Abteilung folgen Verzeichnisse niederländischer, deutscher, französischer und englischer Werke. Den Schluß machen, wie fast überall, Anzeigen Die Ausstattung ist gediegen und zeugt von Sorgfalt und Geschmack; nur in betreff des Umschlags ist unser Geschmack ein andrer als der dort bekundete. Ueber den Kunst Handel berichtet der nachfolgend ver- zeichnete Katalog: vistro vsl Vsooüio, Inüaksr: ^.närsas visolisr, Usipnig. Illnstrisrtsr Katalog sied rnm 2irnmsr- scbllnielc si^osnäsr XnvgtblLttsr. gr. 30. 84 8. 102 latslo. In vmsebla^. Der Inhalt teilt sich zur einen Hälfte in Text, zur audern in Bilder. Der Text verzeichnet in fortlaufender Nummernfolge, aber unter sich in 8 Gruppen geschieden, 1211 Kunstblätter. Die anschließenden Bildertafeln bringen (natürlich in sehr bedeutender Verkleinerung) zahlreiche Ab drucke dieser Bilder vier, fünf und mehr auf jeder Seite. Diese Drucke sind in sauberster Arbeit auf Kunstdruckpapier hergestellt. Sie geben eine lebendige Anschauung vom Inhalt der ver- zeichneten Bilder, dienen also in vorzüglicher Weise ebenso dem Kauflustigen wie dem Kunsthändler und bilden in ihrer Zusammenstellung ein allerliebstes kleines Bilderbuch, das sich gewiß mancher zu angenehmer Unterhaltung dienen läßt. Kleine Mitteilungen. Oesterreichisches Preßgesetz. — Am Sonntag, den 30. No vember fand die letzte Sitzung der vom Journalisten- und Schrift- des Entwurfs eines neuen österreichischen Preßgesetzes unter dem Vorsitz des Präsidenten Edgar v. Spiegl statt. Die Regierung war durch Sektionsrat vr. Hugo Högel vertreten. Zur Beratung gelangten zunächst § 38 (Verjährungsfrist für die Konfiskation) und die §§ 42 bis ^47 (Beschlagnahme). Referent eine Konfiskation statlfinden könne, eingeschränkt werde auf § 58a (Hochverrat), § 63 (Majestäts-Beleidigung), Z 516 (Vergehen gegen die öffentliche Sittlichkeii) mit^ der Beschränkung aus die Aergernis Abgeordneter vr. Ofner, Herausgeber der »Neuen Freien Presse- vr.'Bacher und Gemeinderat vr. R. v. Dorn beteiligten, wurde § 43 in der Fassung angenommen, daß eine Beschlagnahme nur auf Grund der §§ 23 und 24 des Preßgesetz-Entwurfs (Verbreitung von verbotenen Druckschriften und von Druckschriften, denen der Postdebit entzogen wurde), sowie auf Grund der obgenannten Paragraphen des Preßgesetzes erfolgen kann. Die §§ 44 und 45 wurden mit den Zusatzanträgen des Herrn vr. Zucker angenom- von 12, beziehungsweise 24 Stunden zur Anzeige oder Antrag stellung nicht eingehalten, oder wenn die subjektive Verfolgung zu keiner Verurteilung geführt hat. Bei § 46 wurde ein Zusatzantrag des Herrn vr. Zucker angenommen, wonach der Verleger oder Hexausgeber der Hauptverhandlung erster Instanz beizuziehen sei. Es wurde sodann die Frage der Immunität parlamentari- Entwurfs wurde nach den Anträgen des kaiserlichen Rates Pe- nizek und des Referenten vr. Steinbach analog der Fassung des ungarischen Preßgesetzes angenommen, welche lautet: ... teilungen nicht zur Verantwortung gezogen werden.- Um die Ausschließung des objektiven Verfahrens klar aus zusprechen, wurde die Einleitung des § 32 folgendermaßen gefaßt: -Wahrheitsgetreue Berichte . . . begründen niemals eine strafbare Handlung-. Der Absatz des § 32 des Entwurfs, welcher Berichten aus ge heimen Sitzungen die Immunität nimmt, wurde gestrichen. An der Debatte über die Fragen der Spezialdelikte und Ehren beleidigungsdelikte beteiligten sich die Herren vr. Zucker und Abgeordneter vr. Ofner, sowie der Referent vr. Steinbach. Es wurde beschlossen, im Z 31 die Bestimmung zu streichen, wonach auch der Verbreiter wegen Vernachlässigung der pflichtgemäßen Obsorge zur Verantwortung gezogen werden kann. Die §§ 33, 34 und 37 (Ankündigungen, die in einer die Sittlichkeit verletzenden Form den Geschlechtsverkehr oder die Vorbeugung oder Heilung von Geschlechtskrankheiten zum Gegenstände haben) und § 35 (Ankündigungen von verbotenen Heilmitteln oder im Jnlande nicht zugelassenen Losen und Lospapieren) wurden nach dem An träge des Referenten gestrichen. — Desgleichen § 36 (Aufforderung zum Boykott). Schließlich wurde noch eine Reihe weiterer vom Referenten vr. Steinbach gestellter Anträge angenommen. In diesen An trägen wird bestimmt, daß über den Entschädigungsanspruch für ungerechtfertigte Beschlagnahme der Civilrichter nach kontradiktori schem Verfahren zu entscheiden habe; daß tadelnde Urteile und Aeußerungen zur Verteidigung oder Wahrnehmung berechtigter Interessen nur insofern strafbar sind, als die Form eine be leidigende ist; daß die Verwahrungs- und Untersuchungshaft wegen eines Preßdeliktes nur im Falle des Fluchtversuches oder dringenden Fluchtverdachtes verhängt werden darf; daß mit der 1343*
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