10702 Künftig erscheinende Bücher. SOI. 30. Dezember 1802. I. Suttentag (lerlagsbuchhanälung E. m. k. 6., Kerlin Nl. 35 Lütroivslrasse 107-108. , Demnächst gelangen zur Versendung: GnttmtMe ämickng Deutscher Reichsgesch. Text-Ausgabe mit Anmerkungen, Taschenformat, gebunden in Ganzleinen. Nr. 9. l Nr. 68. SmulllW kleinerer strafrechtlicher Reichsgesetze. Mit dm Entscheidungen des Reichsgesetzes bearbeitet von M. Werner, Geh. Ober-Regierungsrath. Ca. 3 Nr. 67. Militär - Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Text-Ausgabe mit Anmerkungen und Sachregister bearbeitet von vr Georg Ernst. vr. Want Kerz, Senats-Präsident beim Reichs militärgericht. Preis 3 Kriegsgerichtsrath beim General kommando d. III. A.-C. Das Iteischöeschaugesetz. Vom S. Juli 1800. Mit ergangenen Ausführungsgesetzen und Verordnungen im Reiche und in Preußen. Erläutert von vr. Georg LeMn, und vr. Georg Maum, Gerichtschemiker Rechtsanwalt. Ca. 3 Wr. 69. WUsctz iibtt die Natmlilltistiiiigcii litt btmfsiieteii Mucht im Fliekn nebst den zugehörigen in Preußen geltenden Bestimmungen. Von vr. sru. Walther v. Kippet, Regierungsassessor in Gumbinnen. Ca. 1 50 H. Bezugsbedingungen: In Rechnung 250/0 und 13/12, gegen bar 33 o/o und 9/8, 23/20, 58/50. Die Bändchen 9 und 67 sind seit langem erwartet, und Sie werden daher bei energischem Vertrieb gute Resultate erzielen können. Die neue Auflage der Sammlung kleiner strafrechtlicher Reichsgesetze ist wesentlich erweitert worden, so daß jetzt der Straf richter das zum täglichen Gebrauch benötigte Gesetzesmaterial in den Bänden vereinigt findet. Die Ausgabe des Militär-Strafgesetzbuches ist z. Zt. die einzige, die das zur Rechtsprechung erforderliche Material in absoluter Vollständigkeit bietet. Interessenten sind nicht nur die Militärjuristen (Kriegsgerichtsräte rc.), sondern auch die Offiziere, soweit sie zur Mitwirkung an den Militärgerichten berufen oder eine Strafgewalt besitzen. Die Bändchen Nr. 69: Gesetz über die Naturalleistungen der bewaffneten Macht soll einen oft von den Civilbehörden empfundenen Bedürfnis abhelfen. Der Verfasser ist als Regierungs-Kommissar verschiedentlich an dem Auseinandersetzungsoersahren über die Entschädigung der durch die Truppenübungen hervorgerufenen Flurbeschädigungen beteiligt gewesen und hat die in dieser Thätigkeit erworbenen Erfahrungen in der Ausgabe verwertet. Sie wird daher allen Beteiligten — Offizieren, Zahlmeistern, Landräten, Gemeindevorstehern (Ortsschulzen) rc. — ein sehr wertvoller Führer bei Regelung aller auf die Friedensleistungen bezüglichen Ansprüche werden.