Umschlag zu 302. Mittwoch, den 31. Dezember 1902. I. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier) München Mitte Januar beginnt zu erscheinen: G Die vollständig neubearbeitete Auslage vmi Z. v. Staudinger s Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuche für das Deutsche Reich nebst Einführungsgesetz hcrausgegeben von I)r. Theodor Loewenfeld, vr. Erwin Riezler, Philipp Mayring, Univ.-Professor und Rechtsanwalt in München Professor an der Universität Freiburg i. B. k. Ober-Landesgcrichtsrat in München Karl Kober, vr. Theodor Engelmann, Nr. Felix Herzfelder, Joseph Wagner, k. Landgerichtsrat in München k. Landgerichtsrat in München Rechtsanwalt in München k. Ober-Landesgerichtsrat in Augsburg l. Lieferung: Sachenrecht §§ 854—883., erläutert von K. Kober. Gr. 80. (5 Bogen.) 1.80. 2. Lieferung: Familienrecht §§ 1297—1333, erläutert von vr. Th. Engelmann. Gr. 8«. (5 Bogen.) ^ 1.80. Bezugsbedingungen: In Rechnung 25«/^ u. 13/12: bar 30o/g u. 11/10. Die freundliche Ausnahme, die dem Staudinger schen Kommentare bei Publikum und Kritik zu teil geworden ist, hat ihre Bestätigung gesunden durch die Thatsache, daß nach verhältnismäßig kurzer Zeit eine neue Auflage nötig geworden ist; ein Erfolg, dessen sich bisher keiner der großen Kommentare zum gesamten B. G.-B. zu erfreuen hatte. Die Ziele und Zwecke der neuen Auflage gehen über die der ersten erheblich hinaus. Während es sich bei dieser vielfach nur um markante Darstellung der Grundzüge des Gesetzes handeln konnte, mußte nunmehr zu den inzwischen in gewaltiger Anzahl aufgetauchten Detailfragen und Kontroversen Stellung genommen werden. Wissenschaftlich vertiefte Durchdringung des Stoffes, thunlichst vollständige Verwertung der bisher erwachsenen Litteratur und Rechtsprechung und sorgfältige Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Praxis war oberster Grundsatz für die Neubearbeitung. Daß die erweiterte Aufgabe eine völlige Umgestaltung einzelner Teile erforderlich machte, wird auch bei flüchtiger Vergleichung der beiden Auflagen nicht übersehen werden können. Besonderes Augenmerk ist der landesrechtlichen Ausführungsgesetzgebung zugewendet worden. Die Ausführungs gesetze von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden sind ständig, die der übrigen Bundesstaaten, soweit es die Wichtigkeit der einzelnen Materie erheischte, in Berücksichtigung gezogen; daneben ist auch der Vergleichung des neuen Rechtes mit dem bisherigen Rechtszustand in erweitertem Umfange Rechnung getragen worden. Da das Sachenrecht vollständig, das Familienrecht teilweise druckfertig vorliegt und alle übrigen Teile bereits in Angriff genommen sind, darf baldige Vollendung des ganzen Werkes in Aussicht gestellt werden. Um weitesten Kreisen die Kenntnis von Art und Inhalt der neuen Auflage zu ermöglichen, werden die beiden ersten Lieferungen, die den Beginn des Sachenrechts und Familienrechts enthalten, gewissermaßen als Probehefte in kleinerem Umfange hergestellt. In der Folge werden nur größere Lieferungen ausgegeben werden. Jede Lieferung wird jeweils nur Druck bogen aus einem Buche des B. G.-B. enthalten. Einzelne Lieferungen werden nicht abgegeben. Der Gesamtpreis der 2. Auslage wird etwa ^ 75.— ord. betragen. Zu jedem Bande werden geschmackvollvolle Halb sranzdecken ausgegeben. Die ersten beiden Lieferungen stelle ich unter der Voraussetzung thätigster Verwendung in größerer Anzahl L cond. zur Verfügung. Ich bitte sie allen Gerichten und in der Praxis stehenden Juristen, namentlich aber den jüngeren Juristen: Referendaren, Rechtspraktikanten und Gerichtsassessoren vorlegen zu wollen. Ausführliche Prospekte liefere ich in jeder gewünschten Anzahl.