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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.02.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-02-18
- Erscheinungsdatum
- 18.02.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel Nichtamtlicher Teil. 1425 tische Leben seine Orthographie zum Teile umzulernen bemüßigt wird, der von der Mittelschule abgehende Hochschüler schadlos seine Orthographie sich schaffen kann. Die Gründe dieser Er scheinung liegen einerseits in den Schwierigkeiten, in den In konsequenzen und der Unvollständigkeit des Regelbuches,' die nun eine vieljähiige praktische Verwendung aufgedeckt hat, anderseits in dem Umstande, daß sich die Schulorthographie zu weit von der in der Oeffentlichkeit herrschenden Orthographie entfernt. Die Unterrichtsverwaltung hat das reiche Erfahrungs material gesammelt und bereits im Jahre 1896 eine gründliche Revision des genannten Regelbuches veranlaßt. Als ein erstes Ergebnis dieser Maßnahme muß eine im Manuskript gedruckte neue Ausgabe des Regelbuches mit Verdeutschung der Fremd wörter angesehen werden, die im Schulbüchcrverlage im Jahre 1899 hergestellt ivurde. In dieser revidierten Ausgabe sind zwar viele Regeln deutlicher gefaßt und besser geordnet, das Wörterverzeichnis vielfach bereichert und durch die Aufnahme von Verdeutschungen der gangbaren Fremdwörter, wie in dem Regel- und Wörterverzeichnisse zum Gebrauche in den k. und k. Militär - Erziehungs - und Bildungsanstalten (Wien 1897) wesentlich verbessert; in der durch die früheren Ausgaben in Hebung gebrachten Schreibung selbst wurde aber wenig geändert. Letzterer Umstand dürfte maßgebend dafür gewesen sein, daß seitens der Unterrichtsverwaltung die Ausgabe des revidierten Regelbuches nicht approbiert wurde. Wie wir vernehmen, be absichtigt Se. Excellenz der Herr Unterrichtsminister Ur. Ritter von Härtel der Lösung der Orthographiefrage in dein Sinne näherzutreten, daß das bestehende Regelbuch einer weitgehenden Revision im Sinne einer Vereinfachung und Annäherung an die herrschende Orthographie unter Würdigung auch anderer, namentlich nichtösterreichischer Regelbücher unterzogen werde. Eine Enquete, bestehend aus Vertretern der Wissenschaft und der Schule, aus Delegierten von Schriftstellervereinen und Buch drucker-Gremien, die schon in den nächsten Wochen im Unter richtsministerium zusammentreten wird, wird sich mit der Frage der Reforni der deutschen Schulorthographie im allgemeinen und mit der Aufstellung von Grundsätzen, die für die Herausgabe des neuen Regelbuches maßgebend sein sollen, zu befassen haben. Die von der Unterrichtsverwaltung seit längerer Zeit vor bereitete und mit der gebotenen Vorsicht weitergeführte Aktion tritt in einem der Sache sehr günstigen Zeitpunkte in das Stadium ihres Abschlusses, da zu derselben Zeit nach Zeitungs berichten auch in den größeren Staaten des deutschen Reiches die Frage der Reform der deutschen Orthographie beraten wird. Es wäre ein wahrer Segen für die Schule und von großem materiellen Vorteile für den Buchhandel, wenn die langersehnte Einheitlichkeit in dieser unpolitischen Frage endlich erreicht würde. Um der großen Vorteile willen könnten kleine Opfer wohl ohne Bedenken gebracht werden.-. Die -Neue Freie Presse- empfing zu dieser Ankündigung eines bevorstehenden amtlichen Vorgehens die nachfolgende Be merkung eines Schulmannes, der man beipflichten wird: -Da nach den Berichten über die Verhandlungen des deutschen Reichstages die Regierungen der größeren Staaten des deutschen Reiches wegen einer einheitlichen Orthographie miteinander in Verkehr getreten sind und die bezüglichen Unterhandlungen in kurzer Zeit zu einem günstigen Abschlüsse gelangen werden, so erwartet man in unseren Schulkreisen, daß die von der »Wiener Abcndpost- am 6. d. M. angekündigte, demnächst zusammentretende Enquete zur Reform der in unseren Schulen eingeführten Recht schreibung ihre Verhandlungen erst dann beginnen werde, wenn die Resultate der Verhandlungen vorliegen, die gegenwärtig die deutschen Regierungen miteinander in dieser Frage pflegen, und man hofft, daß Oesterreich in dieser für die Schule und für den Buchhandel so wichtigen Angelegenheit keinen separatistischen Standpunkt einnehmen, sondern sich den Beschlüssen der deutschen Regierungen accommodieren werde.- An gehaltene Bilder sendung. — Man hat bisweilen davon gehört, daß Kopien als Werke berühmter Meister aus gegeben worden sind. Daß aber auch der umgekehrte Fall eintreten kann, zeigt ein Vorkommnis, das gegenwärtig die Zollbehörden in New Dort beschäftigt. Dort haben die Zollbehörden eine Sendung von Gemälden beanstandet, die als Werke unbekannter Künstler angegeben sind, von deren Kunstwert die Zollbehörden aber eine ungleich höhere Meinung haben. Sie glauben, einem ausgedehnten System der Zollhinterziehung auf der Spur zu sein, indem bedeutende Kunstwerke als Arbeiten wenig be kannter Künstler eingeführt und so ihre Werte viel zu niedrig angegeben wurden. Von den Taxatoren berufene Sachverständige sind überzeugt, daß bei der Sendung falsche Künstlernamen an gegeben sind. Ein Werk, das -Die heilige Familie- benannt und Del Carbo gezeichnet ist, halten die Sachverständigen für einen echten Botticelli. Zwei, die den Namen De Vos tragen, sollen von Achtmidsechztgster Jahrgang. Rubens sein. Eine in der Nota als -Ein Rizzi- verzeichnete Skizze im angegebenen Werte von 150 Frcs. ist jetzt als ein echter Velasqucz auf 2000 Frcs. geschätzt worden. Der Empfänger der Sendung leugnet die Unterschätzung, weigert sich aber, nähere Erklärungen zu geben. Urheberrechtsvertrag Deutschlands mit Oestereich- Ungarn. — Das österreichische Herrenhaus trat am 11. d. M. in die erste Lesung des Staatsvertrages mit Deutschland ein, der einen vollkommneren gegenseitigen Schutz von Werken der Litte- ratur, Kunst und Photographie verbürgen soll (vgl. Börsenblatt 1900 Nr. 66, 67, 102). Deutscher Buchgewerbeverein. Internationale Aus stellung von Künstlerlithographien. — Das Buchgewerbe museuni im Deutschen Buchgewerbehause zu Leipzig bereitet, wie wir hören, eine internationale Ausstellung von Künstlerlithographien vor, die sehr beachtenswert zu werden verspricht. Künstler wie Klingcr, Köpping und Liebermann sind der Jury beigetreten, und namhafte Kunstgelehrte sowie Sammler im In- und Auslande sind für die Sache thätig. Neben einer rückschauenden Abteilung soll die Ausstellung ausgewählte Künstlerlithographien unserer Zeit enthalten, die die Bedeutung der Lithographie als graphische Kunst in das rechte Licht setzen. Druckfehler-Berichtigung. Urheberrechts-Gesetzentwurf. — In der Beilage zu Nr. 38 d. Bl. ist zu unserm Bedauern ein Druckfehler vorgekommen, den wir zu berichtigen bitten. An Stelle des Wortes -Unverändert- auf der rechten Spalte von Seite 6 der Beilage ist bei Z 33 zu setzen -Fällt fort-. Gemälde-Ausstellung und -Versteigerung. — Eine um fangreiche Sammlung wertvoller Gemälde ist gegenwärtig in den Ausstellungsräumen von Del Vecchio in Leipzig zu sehen. In ihr sind Künstler wie Franz Adam, Böcklin, Carbonero, H. Deiters, Gaisser, Kaltcnmoscr, W. Kaulbach, Kosicz, Lenbach, Liebermann, Lier, Loeffz, Louyot, A. Müller, Petersen, Rüdisühli, Robert Schleich, Schmutzler, Spitzwcg, Stuck, Windmaier u. v. a. vertreten. Die Gemälde stammen größtenteils aus dem Besitze des Herrn L. Stadler in München und werden im Verein mit anderen Werken erster Meister am 4. und 5. März d. I. im oberen Saale der genannten Kunstausstellung öffentlich versteigert werden. Sie sind, entgegen früherem Brauche, drei Wochen lang zur Schau gestellt. Kataloge zu dieser Auktion sind kostenlos durch die Kunst handlung von Pietro Del Vecchio in Leipzig zu beziehen. Personalnachrichten. Ordensverleihung. — Seine Majestät der König von Preußen hat dem Chef der Vcrlagshandlung Wilhelm Ernst L Sohn und der Gropiusschen Buch-und Kunsthandlung in Berlin, Herrn Georg Eberhard Ernst, den Königlichen Kroncnorden vierter Klasse verliehen. (Sprechsaal.) Einstweilige Verfügung. In unserer Sache gegen die Schreiter'sche Verlagsbuch handlung in Berlin in betreff der Verbreitung des von dieser Firma hcrausgegebenen -Deutschen Bücherschatzes-, der sich von -Kürschners Bücherschatz- nur durch die Färbe des Umschlages unterscheidet, haben wir die folgende einstweilige Verfügung er zielt, so daß also der Vertrieb bis auf weiteres eingestellt werden mußte: Hermann Hillger Verlag in Berlin. Einstweilige Verfügung. In Sachen der Firma Hermann Hillger Verlag zu Berlin IV., Lennsstr. 4, vertreten durch den Rechtsanwalt Rud. Hahn, hier, — 51. H. 6/1. 01. —, wird der Schreiter'schen Verlagsbuchhandlung, Inhaber Gabriel Hendelsohn, hier, Wallstr. 17/18, der weitere Vertrieb und Ver kauf des -Deutschen Bücherschatzes- in der bisherigen Aus stattung bei Vermeidung einer fiskalischen Strafe von ^ 500.— für jeden Zumiderhandlungsfall untersagt. Berlin, den 7. Februar 1901. Königliches Landgericht l. 7. Kammer für Handelssachen, (gez.) Doench, Dannenhauer, Thieme. Ausgefertigt Berlin, den 7. Februar 1901. (U. 8.) Unterschrift Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. 7. Kammer für Handelssachen. 190
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