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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.02.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-02-25
- Erscheinungsdatum
- 25.02.1901
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil Urheberrecht und Schul-Lesebuch. (Vgl. Börsenblatt Nr. 32.) Zu der im Börsenblatte mehrfach besprochenen Er schwerung, die der Bearbeitung und dem Verlage von Schul lesebüchern durch das soeben in der Reichstagskommission vorberatene neue Urheberrecht drohen, äußert sich neuerdings ein erfahrener Pädagoge, Herr Professor vr. Christian Muff, der verdiente Rektor der Königlichen Landesschule zu Pforta. Es ist zu hoffen, daß sein Wort im Reichstage so viel Autorität findet, um eine Mehrheit gegen die bedrohliche Fassung, die die einschlägigen Paragraphen im Entwürfe gesunden haben, zu sichern. Er begründet seine Bedenken in einem Artikel, überschrieben »Urheberrecht und Lesebuch«, in der Neuen Preußischen (Kreuz-) Zeitung Nr. 79 vom 16. Februar 1901 in folgender Weise: »Während es in dem früheren Entwürfe (H 18) für zulässig erklärt wurde, »wenn einzelne Gedichte, einzelne Aufsätze von geringem Umfang oder kleinere Teile eines Schriftwerkes nach dem Erscheinen in eine Sammlung aus genommen werden, in der Werke einer größeren Zahl von Schriftstellern für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichts gebrauch vereinigt sind«, ist in dem neuen Entwurf (Z 19, 3) der letzte Satz dahin geändert: »in eine Sammlung aus genommen werden, die Werke einer größeren Zahl von Schriftstellern vereinigt und ihrer Beschaffenheit nach nur für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt ist.« »Diese Fassung ist höchst bedenklich. Denn wenn ge setzlich festgestellt wird, daß solche Sammlungen ausschließlich dem Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch, also nicht der privaten Benutzung im Hause und in der Familie dienen sollen, so wird die segensreiche Wirkung, welche die Lesebücher auch auf weitere Kreise ausüben, in hohem Grade eingeschränkt und eine der ergiebigsten Quellen, aus denen das Volk Unterhaltung und Belehrung schöpft, so gut wie ganz verschüttet. »Man braucht nur die Vorreden einiger Lesebücher an zusehen, um seine Freude daran zu haben, wie die Heraus geber nicht nur die Schule in engerem Sinne im Auge haben, sondern auch dem Hause und der Familie dienen wollen. Das Lesebuch soll nach der Auffassung der besten Pädagogen der Kinder und der Eltern Freund werden, soll im kleinen Hause auf sandiger Nehrung wie in der Hütte auf den Bergen jung und alt um seine Botschaften sammeln, soll alle Bestrebungen fördern, die auf Gottesfurcht, Sittlichkeit Vater landsliebe, Heimatsgefühl und Freude an der Natur abzielen, kurz, soll ein Volksbuch werden, das der Bibel und dem Ge sangbuch helfend zur Seite tritt und als Freund und Berater die Jugend ins Leben und, wenn es sein kann, durchs Leben begleitet. »Ist dies aber die Aufgabe des Lesebuchs, dann muß sich, wie das auch thatsächlich der Fall ist, gar manches Stück in ihm finden, das nicht dem Augenblick dient, sondern über die Schulzeit hinausgreift, oder das zunächst nur in kindlicher Weise verstanden wird, um später tiefer erfaßt und besser gewürdigt zu werden. Solche Stücke, die doch nicht die schlechtesten im Lesebuche sind, sondern gerade diejenigen, die ihm dauernde Anziehungskraft geben, müßten wegfallen, wenn das einschränkende »nur« stehen bliebe, und das wäre nicht nur ein Schade für die Jugend und das Volk, sondern auch ein Verlust für die Herausgeber und die Verleger, ohne daß die Schriftsteller das Geringste dabei gewönnen. Denn ist es für sie nicht besser, sie werden mit Liedern und Auf sätzen und Ausschnitten aus ihren Werken ein Gemeingut aller Schichten des Volkes, als daß sie nur den Höhergebil deten und Wohlhabenden bekannt werden? »Es ist daher dringend wünschenswert, daß 8 19 Absatz 3 ^in der ursprünglichen allgemeinen Fassung ohne die nach- i träglich hineingebrachte Einschränkung vom Reichstage an- > genommen werde. »Ein zweiter Punkt, auf den die Kommission des Reichs tages gut thun wird ihr Augenmerk zu richten, ist dieser: »In ß 24 (früher 23) des in Rede stehenden Entwurfs ist dem Bedürfnisse des Unterrichts dadurch Rechnung getragen worden, daß die Erlaubnis gewährt ist, an den anzunehmen den Stücken aus pädagogischen Gründen gewisse Verände rungen vorzunehmen. Diese Erlaubnis soll wesentlich einge schränkt oder ganz zurückgezogen werden. Damit aber droht der Schule eine neue Gefahr, die unter allen Umständen abgewehrt werden muß. Denn, wenn alles, was ausgenommen wird, unverkürzt und unverändert aus genommen werden müßte, dann würde die Menge des verwendbaren Stoffes sehr klein werden, und es wären oft die schönsten und passendsten Stücke, auf die man Verzicht zu leisten hätte. Und das um einer unbegründeten Sorge oder um eines übel angebrachten Stolzes einiger Schriftsteller willen! Tritt man ihnen denn zu nahe, wenn man an dem, was sie geschrieben haben, der Jugend zuliebe etwas ändert? Sie haben für Erwachsene, nicht für Kinder geschrieben: damit aber ihre Arbeit auch diesen zu gute komme, auch für diese verständlich und lesbar werde, muß sie sich einige Umgestaltungen gefallen lassen. Es giebt Urteile, Wendungen, Ausdrücke, Fremdwörter, Schreibweisen und Zeichensetzungen, die sich das große Publikum als charakteristisch für den betreffenden Autor gefallen lassen kann, die Schule nicht, hier ist alles Anstößige und Regelwidrige, alles, was veraltet oder was zu hoch ist, oder aus sonst einem Grunde für die Jugend nicht paßt, unbedingt fern zu halten. Darüber herrscht ja unter den Männern von Fach volle Uebereinstimmung, daß keine unnötigen Aende- rungen am ursprünglichen Text vorgenommen werden; namentlich bei Gedichten, die eine geschlossene Einheit bilden und bei denen jeder Gedanke, jeder Ausdruck, jedes Wort die Frucht reiflicher Erwägung ist, können willkürliche Eingriffe alle Wirkung vereiteln, vielleicht sogar lautes Lachen Hervor rufen; und wenn man Prosastücke verstümmelt, vielleicht gar durch Zusammenschweißen verschiedener Aufsätze die Eigenart der Autoren verwischt und ihrer Selbständigkeit zu nahe tritt, so ist das entschieden vom Uebel. Also Entstellungen und Verwässerungen müssen unbedingt unterbleiben Aber diese zu vermeiden liegt nicht weniger im Interesse der Herausgeber als der Verfasser, und es hat sich jetzt in den betreffenden Kreisen ein so besonnenes, auf kritischer Erwägung beruhendes Ver fahren herausgebildet, daß die Schriftsteller unbesorgt sein können. Ihr Ansehen wird durch etwaige Aenderungen, die man nur hoher, erziehlicher Zwecke willen vornimmt, nicht geschädigt; ihr Ruf wird dagegen gemehrt und ihre heilsame Einwirkung auf die Gemüter verstärkt, wenn sie in den Lese büchern recht oft zu Worte kommen. »Ich hoffe also, daß die Schriftsteller und im Einver ständnis mit ihnen der Reichstag im Vertrauen auf den Takt und die gesunde Einsicht der Männer, die Lesebücher heraus geben, den Z 24 in seiner jetzigen Fassung nicht bekämpfen, sondern ihn unverändert annehmen: sie thun dann ein gutes Werk.« Achtnndsechzigster Jahrgang. 214
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