täglich.^- Bis "früh 9 Uh/ein- Börsciitlatt für den «eirrLge für das Börsenblatt sind an die Redaction — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum de« Börsenderein« der Deutschen Buchhändler. 61. Leipzig, Mittwoch den 15. März. 1882. Amtlicher Theil. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) (* vor dem Titel ---- Titelauflage, ch ----- wird nur baar gegeben.) ft Geldverpflegungs-Rcglement f. das preußische Heer im Frieden vom 24. Mai 1877. 4. Nachtrag. 8. -.15 f Reglement üb. die Bekleidung u. Ausrüstung der Armee im Kriege vom 8. Febr. 1878. 3. Anh. 8. —.15 ch — über Servis-Kompetenz der Truppen im Frieden vom 20. Febr. 1868. 6. Nachtrag. 8. —. 10 lluder, t'. 6.^ äis R-eform <l. 8ubllns8iov8^686N8. 8. * —. 50 ^Vaa-ren. 22. 8. * 1. — Vogeler, I., deutsche Gedichte. 8. * 2. 25 2vlt8olrr1kt f. äsubaelis Vo1Ü8^vir1.b8oü«.st. 8. Drotüo. 3. 1882. (6 Hkts.) 1. 8. pro eplt. * 9. — ^ ^ * 1. 20 E. Heymann'S Verlag in Berlin. /kitttelli-il'l 1. ä6ut3eÜ6n Oivi1pro2668. 8rg^. v. 3. Lu6eü. 5. ^akrg. I. 8kt. 8. pro oplt. * 12. — Xirelis in Liolitr K6Ü. 8. *—. 40 Gouff^, I., die feine Küche. Vollständiges Lehr- u. Handbuch der Koch kunst. 2. Ausl. 26. Lsg. 8. * —. 50 Noä. v. II. 7anit^ etc. Vom Fels zum Meer. Spemanns illustr. Zeitschrift f. das deutsche Haus. Jahrg. 1882. April. 8. ü Hst. * 1. — Arnoldi, E. W., Sammlung Plastisch nachgebildeter Pilze. 20. Lsg. In Kiste ** 8. — II. Üx. 8. ' * 1. — T. O. Weigel in Leipzig. Orläl! >L8vul8) k., Iki8, ex vovi8 oo6ieidu8 sä. k. LUi». 8. Oxonü. ** 7. — Nichtamtlicher Theil. Ncichsgcrichts-Erkeiintnifie. Zeitung. Beilage. Veröffentlichung. Verantwortlichkeit. Preßgesetz vom 7. Mai 1874, §. so. Die Beilage einer selbständig erscheinenden Zeitung zu einer anderen Zeitung erscheint als ein neuer Veröffentlichungsact, bei welchem die beigelegte Zeitung als Bestandtheil der anderen er scheint und der Redacteur der beigelegten Zeitung als Einsender bezw. Thäter. Urtheil des III. Strafsenats vom 23. December 1881 o. D.*) Verwerfung der Revision. Gründe: Nach den tatsäch lichen Feststellungen erster Instanz hat der Angeklagte D. die erste Nummer der von ihm als verantwortlichem Redacteur in Hamburg herausgegebenen periodischen Druckschrift „Erholungs stunden" in einer größeren Anzahl von Exemplaren dem Ange klagten F. zugesandt, damit derselbe sie mit der von ihm als ver antwortlichem Redacteur in Hildesheim herausgegebenen perio dischen Druckschrift „Hildesheimer allgemeine Zeitung und An zeiger" verbreite; F. hat die empfangenen Exemplare der Nummer 131 seiner Zeitung beigesügt und mit derselben verbreitet; die ') Aus der Zeitschrift „Rechtsprechung des Deutschen Reichsgerichts in Strassachen" (München, Oldenbourg). Neunundvierzigster Jahrgang. Nummer 131 der Zeitung enthielt am Schlüsse die Notiz „mit einer literarischen Beilage betr. Erholungsstunden"; in der Nummer der „Erholungsstunden" aber befand sich eine Ankündi gung der „Neuen großen Hamburger Geldlotterie" und die Auf forderung zum Ankauf von Loosen dieser Lotterie, welche in Preußen nicht zugelasscn war. Der Jnstanzrichter hat auf Grund dieses Thatbestandes beide Angeklagte aus Art. IV. der preu ßischen Verordnung vom 25. Juni 1867 verurtheilt, und zwar den Angeklagten F. als verantwortlichen Redacteur der Hildesheimer Zeitung gemäß Z. 20. Abs. 2. des Preßgesetzes, den Angeklagten D. aber nicht aus den besonderen Bestimmungen des Preßgesetzes, sondern wegen nach allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen ihm zur Last fallender Thäterschast des in Art. IV. bedrohten Vergehens der durch eine Mittelsperson ausgeführten Beförderung des Verkaufs von Loosen jener Lotterie. Die gegen dieses Urtheil vom letzteren Angeklagten wegen behaupteter Verletzung des materiellen Strafrechts verfolgte Revision konnte nicht für begründet gehalten werden. Es ist zwar richtig, daß die Verurtheilung wegen des er wähnten Vergehens nur dann dem Gesetz entspricht, wenn dem Angeklagten eine vorsätzliche Handlungsweise nachgewiesen worden ist. Denn das Erforderniß des Vorsatzes ergibt sich theils aus dem Wortlaute des Art. IV. a. a. O., da die Eigenschaft einer den 162