1778 Amtlicher Teil. 52, 2. März 1901. Im Verwaltung»-Ausschüsse des Deutschen Buchlzändlerhauses scheiden aus die Herren: Hugo Baedeker-Leipzig, Johannes Ziegler-Leipzig. Beide Herren sind satzungsgemäß nicht wieder wählbar. Im Amte verbleiben die Herren: Otto Engert-Leipzig, Ferdinand Lomnitz-Leipzig, Arthur Meiner-Leipzig, Hans Heinrich Neclam-Leipzig. Mit dem ergebenen Bemerken, daß nur solche Wahlvorschläge Berücksichtigung in der durch das Börsenblatt zu veröffentlichenden Zusammen stellung der Wahlvorschläge finden können, welche spätestens vier Wochen vor der Hauptversammlung in die Hände der Geschäftsstelle gelangt sind, und mit der höflichen Bitte, möglichst nur solche Wahlkandidaten in Vorschlag zu bringen, von denen anzunehmen ist, daß sie an den Sitzungen und Arbeiten des betreffenden Amtes teilzunehmen gewillt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß alle verehrlichcn Vereine, ihre Wahlvorschläge öis spätestens den 6. April t. Z. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig, Hospitalstraßc 11 (Deutsches Buchhändlerhaus), eiuzusenden. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die verehelichen Vereine die Aufforderung, Vollmachts-Formulare für Stellvertretungen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Gemäß Z 4 seiner Geschäftsordnung macht er besonders darauf aufmerksam: 1) daß die Mitgliedschaft im Börsenverein aus der Person, nicht auf der Firma beruht; 2) daß laut Satzungen (tz 17, Schlußabsatz) nur Mitglieder eines vom Vorstande des Börsenvereins anerkannten Vereins ihre Stimmen und zwar nur auf Mitglieder desselben Vereins übertragen können; 3) daß die Mitglieder der Ortsvereine, sofern sie gleichzeitig Mitglieder eines Kreisvereins sind, ihr Stimm stellvertretungsrecht durch diesen Kreisverein auszuüben haben; 4) daß die Stimmstellvertretung für die Wahlen und alle auf der Tagesordnung der betreffenden Hauptversamm lung stehenden Gegenstände (mit Ausnahme der Beschlußfassung über Aenderung der Satzungen) statthaft ist; 5) daß kein Stellvertreter mehr als sechs Abwesende vertreten darf; 6) daß persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen dürfen; 7) daß nur Vollmachten, zu welchen das vom Wahl-Ausschüsse ausgegebene Formular benutzt ist, berücksichtigt werden können; 8) daß die Vollmacht von dem Aussteller eigenhändig unterschrieben, und diese eigenhändige Unterschrift von dem Vorstande seines Vereins beglaubigt sein muß; 9) daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichem Verzeichnisse, zu welchem das Börsenvereins-Formular zu benutzen ist, an die Geschäftsstelle zu senden hat, in deren Händen sie spätestens am Tage vor der Hauptversammlung sein müssen. Trier und Leipzig', den 26. Februar 1901. Hochachtungsvoll Der Wahl-Ausschutz des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Friedr. Val. Lintz, Vorsitzender.