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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-04-10
- Erscheinungsdatum
- 10.04.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19010410
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190104103
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — JabrespreiS für ' 'itglieder des Viirsenvercins ein Exemplar 10 für Nichtm itglieder 20 —Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg., nichtbuchhändlerische Anzeigen 30 Pfg.; Mitglieder des Börsen vereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stelle- gesnche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 82. Leipzig, Mittwoch den 10. April- 1901. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Nachstehende Zusammenstellung der vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler geschaffenen Einrichtungen und Hilfsmittel soll diese den Mitgliedern des Börsenvereins in Erinnerung bringen und zur Benutzung empfehlen: 1. Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag in New Jork. Sie wird von den Herren Reinhard Volkmann, Buch händler (11 Last 16^ Ltrsst), und Goepel L Raegencr, Rechtsanwälte (280 Lroaäwa)-), in New Jork verwaltet. Alle für dieselbe bestimmten Zuschriften und Sendungen sind an die folgende Adresse zu richten: Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag (6lsrms.ii Look-, ^rt- anck Llusio-^gsue^) Reinhard Volkmann, 11 Lust 16^ Ltrsst, New Jork. Die Veröffentlichung der Werke in Deutschland, welche in den Vereinigten Staaten geschützt werden sollen, darf nicht eher geschehen, als bis der Verleger durch die Amtliche Stelle in New Jork von der erfolgten Einsendung der Pflicht- Exemplare nach Washington brieflich oder (auf Wunsch) tele graphisch benachrichtigt ist. Die Kosten der Eintragung betragen pro Werk: für Mitglieder des Börsenvereins . . . Ml. 6.50 für Nichtmitglieder des Börsenvereins. . „ 8.—. Für ein auf besonderen Wunsch des Ver legers durch den lüdrnrisn ok 0onZrs8s aus zustellendes gestempeltes Certifikat sind zu entrichten „ 2.25. Bei Einzeleinträgen von Werken, die aus einer Reihe von Nummern bestehen, tritt eine Ermäßigung ein, wenn deren Eintrag auf einmal geschieht, und zwar von Nummer zu Nummer uni je 25 Pfge. Die Ermäßigung erstreckt sich bis auf 8 Nummern, so daß die erste Eintragung für Mit glieder Mk. 6.50 (für Nichtmitglieder Mk. 8.—), die achte und jede weitere Eintragung für Mitglieder Mk. 4.75 (für Nichtmitglieder Mk. 6.25) kostet. Die Kosten werden zusammen mit etwaigen besonderen Auslagen von der Geschäftsstelle des Börsenvereins verrechnet und eingezogen. Die Amtliche Stelle hat die Aufgabe, die Rechte und Interessen der deutschen Verleger und insbesondere der Mit glieder des Börsenvereins bezüglich des Oop^rixbt in den Vereinigten Staaten von Amerika wahrzunehmen. Zu diesem Zwecke übernimmt dieselbe: 1. die Besorgung aller Eintragungen in die in der Biblio thek des Kongresses zu Washington geführte Eintrags rolle und die fortlaufende Kontrollierung derselben in dem von dem Bibliothekar herausgegebenen ,,Oatslogus ok Mtls-Lotriss ot tbs lübrsrisn ok 6ongrs8s"; §ch.undiechzigller Jahrgang. 2. die Erteilung von Rechtsauskunft hinsichtlich dieser Eintragungen; 3. die Gewährung von Nechtsbeistand hinsichtlich aller das amerikanische Urheber- und Verlagsrecht be treffenden Fragen. (Vgl. die Bekanntmachung vom 10. April 1894, Börsenblatt 1894 Nr. 87, vom 5. September 1896, Börsenblatt 1896 Nr. 210 vom 15. April 1899, Börsenblatt 1899 Nr. 89 und „Das Urheberrechts gesetz in den Bereinigten Staaten von Amerika" ss. untenj.) 2. Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag in London. Die Verwaltung derselben wird gegenwärtig infolge Rücktritts des bisherigen Vertreters durch die Firma Br eit - köpf L Härtel, 54 Orsst Nsrlborouxb Ltrset, Donckon IV., bis auf weiteres besorgt. Alle für die Amtliche Stelle be stimmten Zuschriften und Sendungen sind an genannte Firma zu richten. Sie vermittelt die zum Schutze des Urheberrechts an Werken der Litteratur und Kunst in Großbritannien erforder liche Anmeldung bei der Ober-Zollverwaltung in London und bietet die durch das englische Zollgesetz und durch die Bekannt machung der Ober-Zollverwaltung vom 16. März 1888 ge mährten Vergünstigungen. (Vgl. die Bekanntmachung vom 1b. Mai 1893, Börsenblatt 1893 Nr. 111.) 3. Eintragungen in die Eintragsrolle und Auskunftsstelle für Urheber- und Verlagsrecht in Leipzig. 1. Die Anmeldungen zur Eintragung in die beim Rat der Stadt Leipzig geführte Eintragsrolle, sowie die Erteilung von Rechtsauskunft hinsichtlich dieser Ein tragungen werden von der Geschäftsstelle des Börsenvereins (G. Thomälen) in Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, besorgt. 2. Die Gewährung von Rechtsauskunft in allen das Ur heber- und Verlagsrecht betreffenden Fragen hat nach einem mit dem Bürsenverein getroffenen Abkommen Herr Rechtsanwalt vr. Paul Schmidt in Dresden- Blasewitz (Oststratze 9) übernommen. (Vgl. die Bekanntmachung vom 10. Juni 1896, Börsenblatt 1896 Nr. 133 und vom 15. Januar 1898, Börsenblatt 1898 Nr. 14.) 371
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