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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1901
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- 1901-05-01
- Erscheinungsdatum
- 01.05.1901
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3574 Nichtamtlicher Teil. ^ 101, 2. Mai 1901. (vr. Arendt.) fertigt, solche große Beträge, die vielleicht de» Betrag der Gewerbe- und Einkommensteuer der betreffenden Firma erheblich übersteigen, zu fordern lediglich ans bürcankratisch-fiskalischen Gründen ohne irgend welche wissen schaftliche oder littcrarischc Begründung? Meine Herren, daß das nicht zutreffend ist, hat man schon lange empfunden. Als das Rcichspreßgesetz im Reichstag beraten wurde, welches die Bestimmungen über die Auf- rechterhaltnng der Pflichtexemplare brachte, da hat die Kommission des Reichstags mit Stimmengleichheit diese Bcstimmung zunächst abgclchnt; hier im Plenum fanden dann ausgiebige Verhandlungen darüber statt, und es traten da schon ähnliche Bestrebungen hervor, wie ich sie mit meiner Resolution bezwecke, nämlich eine Entschädigung wenigstens für wertvollere Bücher hcrbeiznführen. Es war damals ei» Antrag des Ab geordneten Wehrenpfennig, von 5 Mark Ladenpreis ab eine Entschädigung zu zahlen, und ein Antrag des Abgeordneten Reichcnsperger, von 15 Mark ab eine Entschädigung zu zahle». Der letztere ist nur durch eine Zu fallsmajorität von 7 Stimmen bei einer Auszählung gefallen. Wäre das nicht der Fall gewesen, so würde bereits seit 30 Jahren in Deutschland eine Entschädigung für wertvollere Bücher gezahlt werden. Ich glaube nun, wenn wir jetzt das Verlagsgesetz verabschieden, und es uns nicht möglich war, in das Verlagsgesctz selbst diese Bcstimmung hinciuzubringen, daß wir dann wenigstens für wertvollere Publikationen dem Verleger eine Entschädigung biete» sollten. Nun, meine Herren, würde ich — und ich hatte in der Kommission einen dahingehenden An trag gestellt — bevorzugen eine reichsgcsctzliche Regelung. Es ist mir aber von anderen Seiten der Wunsch entgcgcngcbracht, daß in dieser Frage, wo landesgcsetzliche Regelungen vorlägcn, es nicht wünschenswert ist, mit dem Neichsgcsetz in landesgesetzlichc Bestimmungen einzugreifen, sondern eine Form z» wählen, in der die Mehrheit des Reichstags sich znsammcnfindet, und so habe ich diesen Wünschen Rechnung getragen und die vorliegende Form gewählt, die den Herrn Reichskanzler ersucht, mit den Landesregierungen sich ins Einvernehmen zu setze», um von diesen die Entschädigung wertvollerer Veröffentlichungen hcrbeiznführen. Ich habe diesen Ausdruck wertvollere Veröffentlichungen gewählt, um auch hier die Grenze frcizulasse», von wo ab Entschädigung eintritt. Ich hoffe, daß in dieser Form die Resolution beim Reichstag Zu stimmung findet, und daß die Reichsregiernng dementsprechend vorgeht, um wenigstens die schwerste» Schäden zu beseitigen. (Bravo!) vr. Spahn, Abgeordneter: Meine Herren, in etwas veränderndem oder ergänzendem Sinne dürfte die Resolution unsere Zustimmung finden können. Der Kommission lag die Frage vor, ob eine reichsgesetzlichc Regelung eintrcten solle. Das hat die Kommission verneint, nicht allein in Rücksicht ans die Zweifel an der Zuständigkeit des Reiches — wir könnten uns ja zuständig machen —, sondern auch deshalb, weil »ns die Angelegenheit nicht wichtig genug schien, deshalb die Reichsgesetz- gcbnng in Bewegung zu setzen. Dagegen scheint mir die Sache nach der Richtung wichtig, daß wir den Herrn Reichskanzler ersuche», sich mit den Landesregierungen in Verbindung zu setzen, damit eine gleichmäßigere Regelung der Pflichtexemplare in den Einzclstaatcn hcrbeigcführt werde. Für den Buchhandel ist cs unangenehm, daß in einem Einzclstaatc 2 Pflichtexemplare cinznrciche» sind, in einem anderen 1, im dritten keins. Es müßte Gleichmäßigkeit herrschen, sowohl in der Abgabcver- Pstichtnng wie eventuell in der Entschädigung. Die Frage, ob und welche Entschädigung gewährt werden soll, ob nur für wertvollere Ver öffentlichungen oder allgemein, braucht uns hier nicht zu beschäftigen. Der Buchhandel wird zwar belastet, wenn er Exemplare an die Biblio theken ablicser» muß, aber die Frage der Belastung ist mir hier die untergeordnete. Wird die Verpflichtung aufgehoben, und wird in die Haushalte der Einzclstaate» ein entsprechender Fonds sür den Ankauf der Bücher eingesetzt, so wird das Vvraussichtlich die Folge haben, wie z. B. in Sachsen, daß die Bibliotheken nicht mehr vollständig sind. Es mag zweifelhaft sein, ob das ein Schaden für die Litteratnr im ganzen ist; aber Thatsachc wird werden, daß Lücken Vorkommen, deren Ergänzung schwer und ost nur mit Hilfe anderer Bibliotheken oder Verlagsbuch handlungen möglich sein wird. Ich will nicht weiter in Einzelheiten eintrcten und nur der Hoffnung Ausdruck geben, daß, wenn eine Einwirkung ans die Regelung versucht wird, darauf hingewirkt werden möge, daß die Regelung für alle Einzel- staaten eine gleichmäßige werde. Müller, Königlich preußischer Geheimer Obcr-Negierungs- rat im Ministerium der geistlichen re. Angelegenheiten, Kom missar des Bnndesrats: Meine Herren, ich möchte jetzt sachlich ans die Frage nicht weiter eingehen, und »nr bemerken, daß Sic doch im Begriff stehen, ein Gesetz über Verlagsrecht, also über eine rein privat rechtliche Materie, zu verabschieden, daß es sich bei dieser Resolution aber um eine öffentliche Abgabe handelt, deren Erhebung oder Nichterhebung einerseits Gegenstand der Gesetzgebung der Einzelstaaten ist, andererseits aber notwendig ans die Staatshaushalte der Einzelstaaten Einfluß üben muß. Ich glaube, das hohe Hans hat keinen Anlaß, hierüber einen Beschluß zu fassen; cs kann die Initiative den Regierungen oder den Volks vertretungen der Einzelstaaten überlassen. Ich bitte Sie daher, die Reso lution abzulehnen. vr. Müller (Sagan), Abgeordneter: Meine Herren, wenn ich meinen Namen unter diesen Antrag gesetzt habe, so ist es geschehen, um ausdrücklich zu erkennen zu geben, daß ich der Tendenz des Vorgehens des Herrn Kollegen vr. Arendt znstimme. Ich bin allerdings der Meinung gewesen, daß es sich empfehlen würde, die Verpflichtung, Exem plare an die Landesbibliothck und an die Provinzialbibliothcken unent geltlich abzugebcn, gänzlich anfzuhebcn, und weil ich dieser Meinung war, so wäre es mir lieber gewesen, cs wäre nicht eine Resolution hier vor geschlagen worden, sondern man hätte eine entsprechende Acnderung im Gesetze selber vorgenommen. Nun hat der Herr Vorredner soeben erklärt, dies sei nicht thnnlich gewesen, da cs sich hier nur um privatrechtliche Bestimmungen handelt, eine solche Bestimmung aber in das Recht der Einzelstaaten eingrcisen und insofern in dieses Gesetz nicht hineinpasscn würde. Ich bin allerdings der entgegengesetzten Meinung, daß, wenn man die Berlagsrechtc reguliert, man auch gleichzeitig sehr wohl die Verlagspflichtcn regulieren darf, und zu diesen Pflichten gehört zweifellos diejenige, über die wir augenblicklich hier verhandeln: es handelt sich um eine Bestimmung, die den Buchhandel betrifft, während sie in andere» Gewerben nicht besteht. Wenn wir den Verlegern die Verpflichtung allgemein auserlcgen, von sämtlichen Neu erscheinungen und nicht nur von diesen, sonder» auch von den unver änderten Nenabdrncken derjenigen Werke, die bereits erschienen sind, je ein Exemplar an die Landesbibliothek und die Provinzialbibliotheke», wie es in Preußen der Fall ist, abzuliefcrn, so sehe ich nicht ei», warum man nicht jeden, Gewerbetreibenden die Verpflichtung auferlegt, von jedem Muster, Apparat n. s. w. ein Exemplar an das Gewcrbemnsenm abzugebcn. (Zuruf.) — Gewiß von jedem neuen Modell einer Kanone, von jedem Modell eines neuen Gewehres, eines neuen Panzerschiffes; sic würden dort dieselbe Nolle spielen, wie sie ein großer Teil der Bücher in den Provinzialbibliothekcn spielt, die dort cingereicht werde». Ich möchte nur »m eine Statistik bitte», wo die verschiedenen Exemplare bleiben, die von gleichlautenden Auflagen eingereicht werden. Ich bin überzeugt, daß ein großes Quantum davon auf den Böden rcponiert, wenn nicht einfach makuliert ist. Wenn z. B. von einer Karte von Afrika im Laufe eines Jahres 10 bis 12 Auflagen erscheinen, die nicht geändert sind, so ist nicht anzunehmcn, daß die Provinzialbibliotheke» diese sämtliche» unveränderten Abdrucke zur Verwendung bringen. Nun muß ich zu meiner Rechtfertigung sagen, daß ich an dem Wort laute des vorliegenden Antrags von vornherein Anstoß genommen und daraus Herrn vr. Arendt gegenüber kein Hehl gemacht habe. Ich bin der Meinung, daß die Worte »angemessen« und »wertvoll« so dehnbar sind, daß unmöglich eine bestimmte Verpflichtung für die Bibliothekverwaltnngen daraus gefolgert werden kann, eine Entschädigung zu zahlen, die den Verlagsbnchhändlcr schadlos hält. Ich halte aber dafür, daß wir zmn mindesten hier zum Ausdruck bringen müssen, daß wenigstens von Reichs wegen mit dein Unfug gebrochen werden soll, der nur zu erklären ist ans den Verhältnissen einer früheren Zeit. Denn das ist doch zweifellos, daß »ach unserer gegenwärtigen Auffassung für den Verlagsbnchhändlcr unmöglich eine ausnahmsweise Verpflichtung konstruiert werde» kann, die nirgends, weder im Gewerbebetrieb noch in der künstlerischen Produktion, ein Analogon findet. Ich will mich nicht weiter ans diese Frage einlassen, doch habe ich nur mit großen, Mißvergnügen darauf verzichtet, einen Antrag hier einzu bringen. Eine grundsätzliche Regelung dieser Frage hätte meines Erach tens hier vorgenommcn werden können; mir ist aber von Mitglieder» der Kommission gesagt worden, daß ein solcher Antrag gänzlich aussichts los sei. Deswegen habe ich darauf verzichtet; ich bin aber der Meinung, daß die Entwicklung der Verhältnisse von selbst dahin drängen wird, die Verpflichtung, solche Exemplare an die Bibliotheken abzugebcn, zu beseitigen. Den Antrag De. Arendt betrachte ich als einen Schritt in dieser Richtung, und deswegen möchte ich Ihnen denselben empfehlen. Präsident: Die Diskussion ist geschlossen. Wir kommen zur Ab stimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten vr. Arendt auf Nr. 250 der Drucksachen. Diejenigen Herren, welche diese Resolution annchmen wollen, bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Das ist die Mehrheit; die Resolution ist angenommen. Ich eröffne nunmehr die Diskussion über die Petitionen. Das Wort hat der Herr Berichterstatter. Wellstci», Abgeordneter, Berichterstatter: Meine Herren, es sind eine Reihe von Petitionen cingcgange», sic sind aber, was im Be richt bereits bemerkt worden ist, alle bei dem einen oder andere» Para graphen, wozu sie gehörten, zum Vortrag gebracht worden. Sic sind dort eingehend behandelt, und ich glaube Ihnen empfehlen zu können, daß Sic sie durch die Beschlußfassungen sür erledigt erklären. Präsident: Das Wort wird nicht weiter verlangt; die Diskussion ist geschlossen. Die Abstimmung über de» Antrag der Kommission in Bezug ans die Petitionen wird in dritter Lesung vorgcnommen werde». Hiermit ist der zweite Gegenstand der Tagesordnung erledigt. (Schluß der Sitzung.)
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