Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Fertige Bücher. 3613 (il) 8osbev ist erschienen und ließt vsrsLnätbereit: Kaveiutein'r iiaSjalirerlrarte» s » » » » »» Her jlrovmr Zcklerviz-Mrtein. Bearbeitet aut Qruncl der lourenbücksr des D. B. 6. und der Ors^-dlissen'scksn Badtabrertübrer von Usus l^assstab i:zooooo. 6rö88S cicr Ivaits: 60x74 cm. kreis sulZsroßen 3 üiilsrdk rum ^usammenleßen. Diese l<arte kann mit: V/. DiebsiloWs Zperislksi'fe von ScKIesvkiZ-tlolslein» po1iti8cks /tusZabe, kartoniert 4 >4. 50 ?t., antZeroZen 6 A4., mit Ltäben 8 A4., V/. Diebsnorv 8 Sperislks^e von 5ttecl<IenbUkZ-5cKlV6^N UNti Lkkslitr, Karton. 4 A4., antzer lz A4, und Lsvenrtein'! Ks-Mrerlcrrte von Mclrlenburg-Zclivenn nni 5trelitr Dreis 3 bei Larbk2u§ rn kartiecn 33^/»°/o nnä 9/8 ZnvL beliebig 8emi8cttt >veräell. (Ls werden bei ksrtisbsstslinnß alle Lorten mit 40.74-°/« dem Kabattsatre von und 9/8 entspreckend berecknet.) Wir bitten um tkNtiße Verwendung und sotortiße Bsstellunß. Docbacbtend klsnlLtmt a. Alain, z. A4ai 1901. l.uäw!g kavkN8lein'8 Verlag. in Berlin 8W. 12., Zimmerstr. 94. Anläßlich der Immatrikulation unsres Kronprinzen als Student der Universität Bonn dürfte sich erneutes Interesse kundgeben für die bei uns erschienene Schrift Max Klelmann, Verlagsbuchhandlung lZ) in Stuttgart. Soeben erschien und wurde noch den eingegangenen Bestellungen versandt: Zur Technik >-. Bürgerlichen Gesetzbuchs von ^laiser Friedrich als Student. Bon Mit unveröffentlichtem Material aus dem Nachlasse Kaiser Friedrichs, einem Titelbild, 16 Abbildungen, autographischen Blättern rc. Geheftet 1 50 -Z, ekeg. geö. 2 ^ ord. In Wechnuug 33Vz°/g, öar 40°/«. Broschierte Exemplare stehen ä cond. zu Diensten. Berlin. Ferd. Mmmlers Verlagsbuchhandlung. AchtundsechMter Jahrgang. Landgerichtsrat Romeick in Stuttgart. Heft I. Iristbestimmung. - Preis 2.— ord., 1.50 netto, 1.35 bar, in Rechnung 13/12, bar 7/6. UW" Weitere Hefte erscheinen in zwangloser Folge. Landgerichtsrat Romeick ist einer der hervorragendsten Juristen am Stuttgarter Landgericht und hat sich durch seine Arbeiten in juristischen Zeitschriften, wie z. B. in den „Jahrbüchern für württembergische Rechtspflege", als juristischer Schriftsteller schon längst einen Namen gemacht. Bei der erheblichen Bedeutung, die das vom Bürgerlichen Gesetzbuch neu ge schaffene Fristbestimmungsrecht für den täglichen Rechtsverkehr, insbesondere den kaufmännischen Rechtsverkehr, sowie für die tägliche juristische Praxis hat, wird der Versuch des Verfassers, dieses Fristbestimmungsrecht zu einer selbständigen und, soweit jetzt möglich, erschöpfenden Darstellung zu bringen, in weiten Kreisen des juristischen und kaufmännischen Publikums Beachtung und Anerkennung finden. Die theoretische Begründung ist durchweg eine selbständige. Die zu einem nicht kleinen Teil neuen Resultate dürften sich überall als praktisch und brauchbar erweisen. Interessenten sind nicht nur alle Juristen, Anwälte und Verwaltungsbeamte, sondern auch Mitglieder der Handelskammern, Bankgeschäfte und überhaupt der ganze Äaufmannsstand. Ich bitte um thätigste Verwendung und um Anlegung von Kontinnationslisten. 472