In den nächsten Tagen erscheint: MegweLter zum MMgeerMiiiWgmtr von Ludwig Schmitz Landgerichtsdirektor und Mitglied des Hauses der Abgeordneten. Kleine Ausgabe der größeren Schrift desselben Verfassers: „Die Fürsorge-Ergebung Minderjähriger", zweite Auflage. Ureis 80 H ord., 60 H netto und 7/6 Kar. Der Herr Minister des Innern, Freiherr von Rheinbaben, sagte in der Sitzüug des Abgeordnetenhauses vom l9. März 1901: „Die Wohlthaten des Jürsorge- erziehungsgesetzes müssen kis zum letzten Kans und bis zur letzten Kütte getragen werden, mo immer hilfsbedürftige verwahrloste Kinder find". Ein solches Ziel erfordert die Mitaibeit der weitesten Volkskreise. Alle, die Herz und Sinn für die Jugend und ein Auge für die ihr drohenden Gefahren haben, werden es für ihre Pflicht ansehen, mit Hand anzulegen. Hierzu muß das Verständnis für die soziale Bedeutung des Gesetzes auch über den Kreis der zu seiner Hand habung berufenen Beamten hinaus für die Allgemeinheit erschlossen werden. Die vorliegende Schrift will dieses Verständnis vermitteln. In ihr ist alles aus geschieden, was lediglich von Interesse ist für die mit dem Gesetze unmittelbar befaßten Behörden und für den Seelsorger der großen Städte und Jndustrie- Centren. In diesem Sinne wird der vorliegende Wegweiser ein ausreichender Führer sein für Amts- und Gemeindevorsteher kleinerer, mehr ländlicher Bezirke, für Waisenräte und Wereine, Geistliche und Aerzte, Hberveamte der Straf- und Erziehungs-Anstalten, Schulrektoren und Lehrer, aber aber auch für weiter schauende Private, die sich für die großen Ziele des Gesetzes begeistern. I. Geschichtliche Entwickelung. — II. Das preußische Fürsorgeerziehungs- ' gesetz in seinen Haupt-Grundsätzen. — III. Text des Fürsorgeerziehungs- gesctzes mit Erläuterungen: 1. Die Voraussetzungen der Fürsorgeerziehung; 2. Das Verfahren für die Anordnung derselben; 3. Dis vorläufige Unterbringung; 4. Die Durch führung der Fürsorgeerziehung; 5. Die religiöse Erziehung der Zöglinge; 6. Die Ober aufsicht; 7. Strafbestimmungen. — Beispiele zu Anträgen Ich bitte um recht thätige Verwendung. Düsseldorf, l. Mai 1901. (L) Hm 8. Nai ersobsint, rvirck aber nur ank Verlaufen gssanät: Mary vuclaiix (Narzf äarnss Oarrnstotsr) b68 ürvlllv, bes Li-tNvuiiiA, Lo8«tti 3.50 I'ros. orä., 2.15 ^ netto, 1.90 ^ bar. I.SL 6lsnil88 vsmes üu Vix-Iiliitlme 8ieele: Wpolyte kullenoit !sLomter8e d'Möelot Bus uuiiö äs äsuv-äkteguss kousssktu Nit oinem l?orträt in llllotog, avüro nnä 2 §aL8imils'8. 7.50 §ro8. orä., 4.55 4 ^ bar. notto, kismtezzeM.aeNsaille; Le Loeur innomdrsble boäivdlv. 3.50 1?ro8. orä., 2.15 netto, 1.9o ^ bar. i?ari8, äen 1. Nai 1301. Ortlinitim-bävzb Fortsetzung der Künftig erscheinenden Bücher s. nächste Seite. ^ngebolcne Gücher. MB Lä.'tVartiA's Vsrlaglkrnstllopxs inlloiprig: 1 Oentsobs 6ärtnorrsitnng. Usu. Osb. äabrg. 1894—97. 1 Ikranbkurt. Oärtnorroitung. dlsu. 6sb. äabrg. 1896, 97. 1 Univsrsnm In Ilktn. 1-26. 3g. 1897-98. Vorsobisäsno I-iobtärnoles äor Orssänor- 6alloris. I'olio-I'ormat. I'. Voloünaar in llsixrig: Lins gross, llartis: Rnttinano, 3astram Nartsn, „'iVsltllnnäs". Hnsgabs L. 18. Hukl. 1899. 6ob. 14 Ltutror, Oüngorlsbre. 12. Hulk. 3 kolitrsr, Iiobrb.ä.Obrsnboillräs. 3.H.6ob. 3. Lsttsnbanssn's Ümil Rein in 6sra, Rsnss: 2 Hx. Lilr, Usilvorkabron. llraobt-Hnsg. ä. 5 L. Schwann.