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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.05.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-05-03
- Erscheinungsdatum
- 03.05.1901
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- Deutsch
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3608 Nichtamtlicher Teil. ^ 102, 3. Mai 1901. Hand Carl Junkers eine Schrift über den Beitritt Oester reich-Ungarns zur Berner Konvention erschienen, deren sorg fältige Arbeit und reicher Inhalt gerühmt wird. Das Referat des Herrn Deuticke fußt im wesentlichen auf den Ergebnissen der gedachten Broschüre und sucht den zusammen gesetzten Staatskörper zum Eintritt in die Konvention an zutreiben. Ein zweites Land, das in Sachen des Urheberrechtes bei einer Sonderstellung beharrt, ist Holland. In dem Be streben, Holland zum Beitritte zur Konvention anzutreiben, ist Herr Mühlbrecht unermüdlich, er sucht die Zähigkeit der Holländer darin noch zu überbieten und kommt, wie Herr von Kardorfs auf die Doppelwährung, absichtlich unablässig auf den Gegenstand zurück. Sein eastsrum esnseo wird denn auch schon in Holland empfunden; die Meinung ist dort noch geteilt; aber eine günstige Gelegenheit wird hoffentlich in nicht zu langer Zeit kommen, die von der deutschen Reichsregierung benutzt werden kann, den Wider stand des holländischen Nachbars auf vertragsmäßigem Wege zu überwinden. Einstweilen empfiehlt Herr Mühlbrecht, die Abfassung einer Denkschrift, die an die Regierungen der zur Berner Konvention gehörigen Staaten und den sonst bei der Frage interessierten Personen oder Korporationen gesandt werden soll. Zu dem Aufsatze des Herrn Mühlbrecht hat Herr Ernest Vandeveld in Brüssel eine Anmerkung über den belgisch-holländischen Litterarvertrag hinzugefügt. Es ist um so wünschenswerter, daß Holland sich entschließt, seine Sonder stellung dem deutschen Nachbar gegenüber aufzugeben, als es außer mit Belgien bereits mit Frankreich (einem kräftigen Drucke nachgebend) und mit Spanien Verträge zum Schutze des geistigen Eigentums abgeschlossen hat. Auch über die Stellung Rußlands zur Berner Kon vention wird ein Referat zum Vortrag gelangen, das von Herrn Joseph BlaLek in St. Petersburg verfaßt ist. Ein weiterer großer Staat, dessen Stellung zur Urheber- rcchtsfrage dringend der Korrektur bedarf, ist die nordamerika nische Union. Mit dem internationalen Urheber- und Verlags- rcchtsgesetz vom 3. März 1871, das von Deutschland am 15. April 1892 acceptiert wurde (nachdem die deutsche Regierung sich der Zustimmung des Buchhandels versichert hatte), errang die Union Vorteile, die im Vergleich zu den Gegenleistungen sich verhielten wie die Speckseite zur Wurst. Auf dem Lon doner Kongreß setzte Herr Putnam auseinander, daß es die amerikanischen Drucker seien, nicht aber die Verleger, die die berüchtigte Fabrikationsklausel für unerläßlich hielten. Herr vr. Trübner setzt nun in seinem Bericht über die Frage auseinander, daß das Nachteilige und Einseitige des Ver hältnisses von Deutschland zur amerikanischen Union auf dem europäischen Kontinent schwer und schwerer empfunden wird. Der Berichterstatter bekämpft mit gewichtigen Gründen die vermeintliche Notwendigkeit der ungünstigen Bestim mungen der amerikanischen Gesetzgeber, führt unter anderem die Stimmen amerikanischer Verleger an, die sich für Be seitigung der ihrer Meinung nach ungerechten Forderungen des Gesetzes aussprechen, und empfiehlt endlich ebenfalls die Ausarbeitung einer Denkschrift, die den beteiligten Re gierungen und der Typographischen Union, als der Haupt stütze der Fabrikatiousklausel, zugestellt werden möchte. Daß aus dem Lande der Freiheit ein Ruf nach Schutz gegen Uebergriffe in der Benutzung geistiger Arbeit erschallen kann, beweist ein Notschrei des Herrn D. C. Heath in Boston, der für eine größere Sicherung gegen Benutzung eigentümlicher Ideen in Schulbüchern oder Unterrichtswerken plaidiert. Diese soll sich auf Schutz der neuen Systeme oder Methoden, die zu Unterrichtszwecken ersonnen worden sind, beziehen. Gewiß auch für einen scharfsinnigen Kopf eine harte Nuß. Ob die Lösung möglich ist, ohne daß dem erwünschten Fortschritte Einhalt gethan wird, ist die Frage; jedenfalls sind schon die dabei nötigen Formulierungen und Definitionen eine analytische Aufgabe von beträchtlicher Schwierigkeit. Ein altes, in den Spalten dieses Blattes oft behandeltes Thema »Verlegerinteressen und Ladenpreis« bringt Herr Or. W. Ruprecht vor das Forum des internationalen Kon gresses. Der Referent erklärt den ausgedehnten leistungs fähigen Sortimentsbuchhandel nicht nur für das wirksamste, sondern auch für das billigste Werkzeug für einen großen Teil des Büchervertriebs; die Art der Aufrechterhaltung des Laden preises, wie sie der Börsenverein in Deutschland versucht, müsse auch in anderen Ländern zur Nachahmung empfohlen werden. Ein interessantes Gegenstück zu dem deutschen Berichte bildet ein Referat von Herrn W. Heinemann in London, der das System der Konditionslieferung auf englischem Boden beleuchtet. Sie ist fürs erste noch Theorem, denn bisher wurden in England die Bücher der Hauptsache nach nur fest verkauft. Mr. Heinemann erörtert die Schwierig keiten, die der Einführung dieser Vertriebsweise in England entgegenstehen, in einer sehr klaren und unparteiischen Weise, so daß man deutlich erkennt, wie mühevoll es sein wird, die in England bestehenden Hindernisse der allgemeinen Ein führung der Konditionslieferung zu beseitigen. Seine Frage: Soll der Verleger das Kapital für den Sortimentsbuchhandel beinahe in der gleichen Weise aufbringen, wie große Bier brauereien dies für Bierwirte liefern? ist ebenso wie die andere: Ist der gebildete Buchhändler ein besserer Verkäufer als die Spalten der Times oder der Kölnischen Zeitung oder des Figaro? so epigrammatisch zugespitzt, daß sie wie Erisäpfel in eine Versammlung von Sortimentern und Ver legern rollen würden. Soll ich nun fortfahren, Kostproben der geistigen Speise zu geben, die bei der Zusammenkunft den Teilnehmern vor gesetzt wird? Es ist wohl genug, um den Appetit zu reizen. Doch einige Titel der angemeldeten Referate zu erfahren, wird den Lesern dieses Blattes nicht unerwünscht sein. Da ist eine Arbeit über Zollverhältniffe von Büchern mit Rücksicht auf neue Handelsverträge von vr. Alfred Gies ecke, die an eine Erörterung des Herrn Le Sondier auf dem Pariser Kongresse wieder anknüpft und von einer sehr interessanten Differentialtabelle über Ein- und Ausfuhr begleitet ist; ein Bericht über Fachbibliotheken und deren internationalen Ver kehr von O. Harrassowitz; eine Erörterung über den Laden preis und Rabatt im Musikalienhandel von Henri Hin- richsen, eine Arbeit über territorial geteiltes Urheberrecht an Werken der Musik von Henry R. Clayton; eine Anregung zur Verständigung der Musikalienhändler aller Länder von Hofrat vr. von Hase, u. a. Das Verzeichnis aller ange meldeten Referate ist in der Einladung zum Besuche des Kongresses enthalten und wird den Verlegern auf Wunsch direkt zugesandt, soweit es nicht bereits geschehen ist. Alle Berichte des Kongresses sollen in drei Sprachen veröffentlicht werden, damit eine starke Beteiligung an der Diskussion herbeigeführt wird. Die Teilnehmer erhalten die Berichte in dem von ihnen gewünschten Idiom. Um auch die Verhandlungen, soweit als möglich ist, jedem verständlich zu machen, wird ein Dolmetscher-Ausschuß von 30 Personen in den Einzelsitzungen teils als Uebersctzer, teils als Proto kollanten thätig sein. Die Dolmetscher werden sich auch außer halb der Sitzungen bemühen, den fremden, des Deutschen nicht hinreichend mächtigen Teilnehmern dienlich und förderlich zu sein. Einige von ihnen haben es übernommen, den Aus ländern ein Stück des Weges entgegenzureisen. Nicht weniger als 35 Berlegervereinigungen aller Länder sind ausgefordert worden, den Kongreß durch Delegierte zu
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