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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.05.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-05-03
- Erscheinungsdatum
- 03.05.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Nichtamtlicher Teil. 3609 Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. beschicken; sulche bestehen u. a. auch in Taronto, Hclsingfors und Reykjavik. An litterarischen Festgaben wird den Teilnehmern über reicht werden außer den gedruckten Referaten ein Führer durch Leipzig mit zwölf Lichtdruckpostkarten; ein illustrierter Führer durch Leipzigs buchgewerbliche Großbetriebe in deut scher und französischer Sprache; eine Broschüre, den buch- händlerischen Vertrieb über Leipzig betreffend; eine deutsche und eine französische Ausgabe des neuen deutschen Urheber rechts, sowie des neuen deutschen Verlagsrechts; eine kleine Festgabe des Museums Plantin-Moretus in Antwerpen. Das definitive Programm der Zusammenkunft setzt sich wie folgt zusammen: Sonntag, den 9. Juni, abends 8 Uhr, Empfang beim Präsidenten des Kongresses Herrn Albert Brockhaus, Salomonstraße 17. — Montag: vor mittags 9 Uhr Plenarversammlung; Wahlen, Berichte über die Ausführung früherer Beschlüsse; nachmittags Sektions sitzungen; abends Bankett im Buchhändlerhaus, gegeben vom Börsenverein. — Dienstag den 11. Juni, halb zehn Uhr Plenarversammlung; 3 Uhr Sektionssitzung; abends 7 Uhr Gewandhauskonzert mit Imbiß, gegeben von der Stadt Leipzig. — Am Mittwoch den 12. Juni, halb zehn Uhr, Plenum; nachmittags 3 Uhr Besichtigung des Buchgewerbehauses und buchgewerblicher oder buchhänd lerischer Großbetriebe; abends Bierhock im Saale des Zoologischen Gartens, gegeben vom Verein der Buch händler zu Leipzig. Für Donnerstag morgens sind zu nächst Einzelsitzuugen der drei Abteilungen vorgesehen; nach mittags folgt die Schlußversammlung; am Abend findet dann noch ein Bankett im Palmengarten statt, gegeben von den deutschen, österreichischen und schweizerischen Verlegern. Eine Nachfeier findet Freitag und Sonnabend in Berlin statt. Die Korporation der Berliner Buchhändler hat den Kongreß zur Besichtigung einer Reihe von Sehens würdigkeiten und zu einem Festmahle nach Berlin eingeladen. Die Festzeichen und Legitimationskarten werden bereits am Sonntag den 9. Juni von 5 Uhr nachmittags ab den sich Meldenden in dem provisorischen Bureau, Salomon straße 17, parterre, verabreicht. Das eigentliche Bureau ist vom Montag früh ab im Buchhändlerhause, woselbst auch alle Sitzungen abgehalten werden. Die Dreisprachigkeit wird auch auf die Ausweiskarte ausgedehnt; ja man hat sogar ein dreisprachiges Tafellied geplant. Die finanzielle Unterlage des Ganzen hat sich günstig gestaltet, da eine sehr große Anzahl Zeichuungsscheine seitens deutscher Verleger übernommen worden sind. Angemeldet sind schon jetzt etwa 200 Teilnehmer. Es ist gewiß keine kleine Aufgabe, den vielfältigen Er fordernissen des Kongresses so gerecht zu werden, daß sich keinerlei Störungen ergeben. Die vorliegenden umfassenden Protokolle zeigen aber schon eine so klare Gliederung und verraten ein so sicheres Organisationstalent, daß man einen glatten Stapel lauf des Werkes schon jetzt Voraussagen kann. Leipzig, Ende April 1901. Artur Seemann. Kleine Mitteilungen. Voni Reichstag. Urheberrecht und Verlagsrecht. (Vergl. Nr. 101.) — Der Reichstag setzte am 1. Mai zunächst die dritte Beratung des Urheberrechts-Gesetzentwurfes bis 8 32 fort. Die HZ 12—15, 17, 18, 20—26, 28—32 wurden ohne Debatte angenommen. 8 16 erhielt auf Antrag des Abgeordneten Or. Arendt folgende Fassung: »Als Nachdruck ist nicht anzusehen der Abdruck von Gesetz büchern, Gesetzen, Verordnungen und von anderen zum amt lichen Gebrauche hergestellten amtlichen Schriften. - 8 19 lautet in Ziffer 3 nach den Beschlüssen der Kommission: Achtundsechzlgster Jahrgang. Zulässig ist die Vervielfältigung: 3. wenn einzelne Aufsätze von geringem Umfang, einzelne Gedichte oder kleinere Teile eines Schriftwerkes nach dem Erscheinen in eine Sammlung ausgenommen werden, die Werke einer größeren Zahl von Schriftstellern vereinigt und ihrer Beschaffenheit nach für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt ist. Hierzu lag eine Reihe von Anträgen vor. Abgeordneter Or. Hasse beantragte, hinter dem Worte -Unterrichtsgebrauch- einzuschalten: -oder zu einem eigentümlichen litterarischen Zwecke-. Die Abgeordneten Or. Müller-Meiningen und Or. Esche beantragten für den Fall der Annahme des Antrages Or. Hasse, dem Z 19 folgenden Zusatz zu geben: -Bei einer Veranstaltung zu einem eigentümlichen litterarischen Zwecke bedarf es, so lange der Urheber lebt, seiner persönlichen Einwilligung». Abgeordneter Or. Oertel beantragte für den Fall der An nahme des Antrages Müller (Meiningen), diesem folgenden weiteren Zusatz zu geben: -Die Einwilligung gilt als erteilt, wenn der Urheber innerhalb eines Monats nicht Widerspruch erhebt.- Die Abgeordneten Albrccht und Genossen beantragten zu 8 19 folgenden Zusatz: -Zulässig ist die Vervielfältigung ferner, wenn einzelne Gedichte nach dem Erscheinen in eine Sammlung zu einem eigentümlichen litterarischen Zwecke ausgenommen werden, die Werke einer größeren Zahl von Schriftstellern vereinigt. Jedoch bedarf es, so lange der Urheber lebt, dessen persönlicher Ein willigung.- Abgeordneter Eickhoff beantragte für den Fall der Ab lehnung des Antrages Or. Hasse, im Anträge Albrecht vor -ein zelne Gedichte- einzufügen: -einzelne Aufsätze von geringem Um fang und-. Die Abgeordneten Wellstcin, Zehnter und Burg bean tragten zu Z 19 folgenden Zusatz: -Zulässig ist die Vervielfältigung, wenn einzelne Gedichte nach dem Erscheinen in eine Sammlung ausgenommen werden, die Werke einer größeren Zahl von Schrift stellern vereinigt und ihrer Beschaffenheit nach zur Benutzung bei Gesangsvorträgen bestimmt ist.- 8 19 wurde mit den Anträgen der Abgeordneten Or. Hasse, Or. Müller (Meiningen), Or. Oertel und Wellstein an genommen. 8 27 ist schon in der Sitzung vom 30. April erledigt worden. Die Beratung von 8 33 (fünfzigjährige Schutzfrist für öffent liche Ausführung) wurde ans Vorschlag des Abgeordneten Richter vertagt, weil das Haus nicht genügend besetzt war und die Wichtigkeit des Gegenstandes ihm ein vollbesetztes Haus wünschens wert erscheinen ließ. — Der Reichstag verließ damit das Urheberrecht und trat sofort in die dritte Beratung des Verlagsrechts-Gesetzentwurfes ein. Der Abgeordnete Wcllstein beantragte die km bloo-Annahmc des Gesetzentwurfs. Der Reichstag entsprach diesem Anträge und nahm das Verlagsrechts-Gesetz su bloo in dritter Lesung, also endgiltig, an. Reichsdruckcrei. — Die Reickisdruckerei in Berlin konnte am 30. April d. I. auf fünfzig Jahre ihrer Entwicklung zurück blicken. Sie ist aus der -Staatsdruckerei für gcldwerthe Papiere» hervorgegangen, die durch Kabinettsorder vom 30. April 1851 ge schaffen worden, freilich aber erst am 1. Juli 1852 in Wirksam keit getreten ist, so daß ein Jubiläum erst für den 1. Juli 1902 in Aussicht steht. Die Neugründung sollte die damals zunehmenden Fälschungen des Papiergeldes beseitigen. Sie fand ihr Heim in den dem Staate gehörigen Grundstücken Oranienstraße 92 und 93. Das gesamte Personal bestand zu Anfang der Thätigkeit im Jahre 1852 aus 4 Beamten, 2 Dienern, 15 Arbeitern und Laufburschen. Die jetzige Reichsdruckerei beschäftigt über 1000 Personen. Vom 1. August 1852 ab übernahm die Staatsdruckcrei die Herstellung der Postfreimarken und der gestempelten Briefumschläge. Eine Erweiterung ergab sich, als mit Schluß des Jahres 1860 das königliche lithographische Institut mit der Staatsdruckerei ver einigt wurde. Von größtem Einfluß aber war die Entwickelung des Postverkehrs. 1877 wurde die v. Deckersche Geheime Ober- Hofbuchdruckerei mit allen ihren Liegenschaften für 6 780 000 vom Deutschen Reiche angekauft und dem Ressort des General postmeisters unterstellt; unterm 15. Mai 1879 ging auch die Staatsdruckerei für 3 573 000 in den Besitz des Reiches über, und cs wurden nun beide Anstalten zu einer einzigen, der »Reichsdruckerei- vereinigt. Seitdem hat die Anstalt räumlich wie in ihrer umfassenden Thätigkeit sich immer weiter ausgedehnt. Gesellschaft für vervielfältigende Kunst. — In der kürzlich unter dem Vorsitze Sr. Excellcnz des Herrn Oberst kämmerers Hugo Grafen von Abensperg und Traun im k. k. österreichischen Museum zu Wien abgehaltencn Kuratoriumssitzung der Gesellschaft für vervielfältigende Kunst wurden nachgenunnte 471
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