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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.06.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-06-12
- Erscheinungsdatum
- 12.06.1901
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- Deutsch
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4748 Nichtamtlicher Teil. 134. 12, Juni 1901. könne man in Frankreich bemerken, wie ausländische Zei tungen ihren Lesern eine regelmäße, unparteiische und voll ständige Berichterstattung über die litterarische Entwickelung ihres eigenen Landes böten. Daraus ergebe sich, daß trotz der unbedingt vorhandenen glänzenden geistigen Produktion Frankreichs gerade die Franzosen am wenigsten gut hierüber unterrichtet seien. Es würde nun von großem Interesse sein, zu vernehmen, welche Mittel die Kollegen in anderen Ländern anwendeten, um von ihrer Tagespresse jene wirklich hervorragenden kritischen Artikel zu erhalten, deren geistige Macht unverkennbar und für französische Verleger beneidens wert sei. Die Sektion L hatte sich auf folgenden Antrag an die Plenarsitzung geeinigt: Der Verlegerkongreß drückt den Wunsch aus, daß das zu begründende Permanente Bureau sich mit den Journa- listen-Vereinen und den Syndikaten der Presse in Ver bindung setzen möge, um die allgemeine Frage der Be ziehungen des Verlags zur Tagespresse zu untersuchen. Die Verlesung des Protokolls der betreffenden Sektions verhandlung ergab, daß eine ungemein lebhafte Aussprache über diese Angelegenheit stattgefunden hatte. Viele Abgeordnete hatten sich daran beteiligt, und fast aus allen auf dem Kongreß vertretenen Ländern war darüber berichtet worden. An der Diskussion im Plenum beteiligten sich ebenfalls zahlreiche Herren. Sie ergab schließlich auf Vorschlag des Herrn Ferdinand Brunetiöre, Paris, die Annahme der vorstehenden Fassung, die gegen die ursprüngliche Fassung der Sektion in geringem Grade geändert ist. Allen an der Debatte beteiligten Herren, insbesondere Herrn Brunetisre, sprach der Präsident Herr Albert Brockhaus den Dank des Kongresses aus. Aus Sektion 0 (für den Musikalienhandel) lagen zwei Anträge vor. Vor Eintritt in deren Beratung bemerkte der Präsident Herr Albert Brockhaus, daß diese Anträge der Musikalienhändler ihrer technischen Natur wegen von der Mehrheit des Kongresses nur zur Kenntnis genommen werden könnten. Es würde also darüber Bericht erstattet, auch die Diskussion eröffnet werden, von der Abstimmung über sie würde der Kongreß jedoch absehen, da Buch verleger keine Entscheidung in geschäftlichen Angelegenheiten so grundverschiedenen Charakters beanspruchen könnten. Der erste Antrag lautet: Die Sektion 0 für den Mustkalienhandel bittet den Kongreß um Kenntnisnahme der folgenden Beschlüsse: In allen Fällen, in welchen der ursprüngliche Verleger sein bis dahin ungeteiltes Veroielfältigungsrecht nachträglich in der Weise teilt, daß er Teile desselben einem oder mehreren Ländern überträgt, hat 1. der ursprüngliche Verleger im Ursprungslande auf alle von ihm nach der Aufteilung des Rechts herausgegebenen Exemplare den Namen und die Adresse jedes fremden Verlegers zu setzen, welcher am Werke in irgend einem fremden Lande ein Urheberrechtsinteresse erworben hat; 2. haben die Erwerber solcher Rechte durch Ankündigung in einem durch die Gesetzgebung oder durch eine Körper schaft des betreffenden Landes bestimmten Organ die Thatsache, daß sie jsolche Rechte erworben haben, anzu zeigen unter Angabe genauer Einzelheiten, betreffend das in Frage stehende Werk und das Datum der Ueber- tragung. 3. Kein Prozeß soll vom Erwerber solcher Rechte wegen Einfuhr von Exemplaren aus dem Ursprungslande an gestrengt werden können, sofern diese Einfuhr vor dem Zeitpunkt, an welchem eine solche Ankündigung wirklich erschienen ist, stattgefunden hat. Den Bericht erstattete Herr Henry N. Clayton, London. Die hierauf folgende Verlesung des Protokolls der Sektionssitzung durch Herrn Staackmann zeigte auch bei diesen: Gegenstände eine starke Beteiligung der Sektions mitglieder am Meinungsaustausch. Eine Diskussion wurde nicht gewünscht. Der Herr Präsident erklärte hierauf, daß der Kongreß von dem vorgelegten Anträge Kenntnis ge nommen habe. Einige Bedenken erregte ein zweiter Antrag der Sektion 0, der für Länder, in denen nach dem Gesetz ein »Freibeutertum auf musikalischem Gebiete ungestraft herrsche, die Aufnahme von strengen strafrechtlichen Bestimmungen in das Urheberrecht einzuführen fordert. Für diesen Antrag wurde durch Herrn Brunetidre eine andere Redaktion ver langt und von Seiten des Sektions-Vorsitzenden auch zu gesagt. Unter diesem Vorbehalt nahm der Kongreß auch diesen zweiten Antrag zur Kenntnis Die Sitzung schloß um 12 Uhr. Der Nachmittag blieb den Sektionssitzungen Vorbehalten. Am Abend vereinigte der prächtige Saal des Gewandhauses die Kongreßteilnehmer zu einem von der Stadt Leipzig angebotenen Konzert unter der Leitung des Gewandhaus-Kapellmeisters Herrn Arthur Nikisch und zu anschließender Geselligkeit mir Büffet. Nächste Plenarsitzung Mittwoch den 12. Juni, morgens Uhr. Die Ostermetz-Ausstellung des deutschen Buchhandels im Deutschen Buchgewerbehause zu Leipzig. (Vgl. Nr. 110, 116, 120, 125 d. Bl.) V. Zu den Verlagsfirmen, die es sich ernstlich angelegen sein lassen, die Buchausstattung in eine durchaus künstlerische Bahn zu leiten, gehört auch die Berliner Firma S. Fischer, Verlag, die jetzt im Buchgewerbehause eine Sonderausstellung veranstaltet hat. Als Ausführende dieser Titel und Umschläge — denn um solche Arbeiten handelt es sich hier hauptsächlich — sind eine Anzahl unsrer bekanntesten Buchschrnuckkünstler thätig gewesen; u. a. sind vertreten: Eckmann, Behrens, Fidus, Vogeler, Th. Th. Heine und Hirzel. Wenn man bei der Aus schmückung eines Bücheinbandes vornehmlich den Standpunkt gewahrt wissen will, mit geringen Mitteln eine möglichst kräftige Wirkung zu erzielen, — den auch, wie es ganz den Anschein Hut, die Firma S. Fischer besonders bestrebt ist fest zuhalten —, so haben nach dieser Richtung hin Eckinann, Behrens und Hirzel zweifellos das Beste geliefert. Am wenigsten entsprechen eigentlich die aus figürlichen, landschaftlichen und Blumenmotiven zusammengesetzten Kompositionen Vogelers dem Charakter, der bei der äußeren Ausschmückung eines Bucheinbandes vorwiegen soll. So reizvoll und sinnig diese Zeichnungen Vogelers auch immer erscheinen, so voll poeti schen Inhalts sie auch sein mögen, sie entbehren doch allzu sehr des Charakters der Flächenverzierung und geben schon zu sehr der malerischen Wirkung Spielraum, um als ganz einwandfreie Verzierungen eines Bucheinbandes betrachtet werden zu können. Aehnlich verhält es sich mit den Arbeiten von Fidus. Auch dessen Darstellungen, meistens in figürlichem Charakter gehalten, heben den Eindruck der ebenen Fläche auf und zeigen ebenfalls noch zu kräftige plastische Wirkung, obgleich diese Titelzeichnungen das dekorative Element bereits in hohem Maße besitzen. Das rein Dekorative enthalten auch die Entwürfe Th. Th. Heines in vortrefflicher Weise. Daß sich Figuren auch durchaus ornamental verwenden lassen — in dem hier erwähnten Beispiel die Tierfigur — zeigt der Titel Otto Eckmanns zu Gerhart Hauptmanus
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