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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1901
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- Deutsch
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6598 Nichtamtlicher Teil. 197, 24. August 1901. Plakate, Inserate, überhaupt alle sogenannten Reklamemittel, sofern sie als Warenzeichen eintragungsunfähig erscheinen, auch als solche einzutragen sind. Den Verlagsbuchhändlern, die auf Buchtiteln soge nannte Vignetten oder Schutzmarken führen, kann es daher ganz leicht passieren, daß sie eines Tages gezwungen werden, die mit ungeschützten Vignetten versehenen Bücher nicht mehr weiter verkaufen zu dürfen, svbald ein Konkurrent im Besitz eines gleichen oder ähnlichen eingetragenen Zeichens wegen Warenzeichenverletzung Strafantrag stellt. Der Schaden des Buchhändlers kann ans diese Weise ein ganz erheblicher werden, da auch das Ueberkleben solcher Vignetten nach einer Entscheidung des Reichsgerichts unstatthaft ist, sobald man das ursprüngliche Zeichen gegen das Licht gehalten oder durch Tasten erkennen kann. Wenn auch Fälle solcher Art zwischen bereits bestehenden Verlagsbuchhandlungen selten oder gar nicht Vorkommen werden, so dürften sie doch nicht aus dem Bereich der Möglichkeit gewiesen werden können. Jeder Geschäftsmann sollte es daher zu seiner eigenen Sicherheit nicht verabsäumen, durch die Eintragung seiner Vignette eine »Blöße» zu beseitigen, die von einem Kundigen in angedeuteter Weise ausgenutzt werden kann. Illlistiierltzr Iivdimitttzl-LatLlo^. — Vsrrsioünis dsr nsnsstsn, besten unä bsvräbrlestsn .-Insllbannngs- unä b-ebrwittsl. Apparats, Lüdseevsrüs, Karten, No- dsiis, Präparats, ZammlunZsu und Utensilien. 12. Aus gabe 1901. ^usgsgsbsv darob (. . . 8ort.-Ka. . . .) läsx.-80. 80 8. in. vielen Illustrationen, lllsixrig, X. X. Xosblsr, Larsortirnsnt. Dem Buchhändler bereitete es früher immer gewisse Schwierig keiten, wenn ihm von einer Schule der lohnende Auftrag auf Anschauungs- und Lehrmittel übergeben wurde. Die beste Be zugsquelle ausfindig zu machen, die Art der Versendung, die Bezahlung, alles das war nicht so einfach, wie bei einer Bücher bestellung. Bei der zunehmenden Bedeutung, die man jetzt in päda gogischen Kreisen dem Anschauungsunterricht für fast alle Unter richtsfächer nicht nur in höheren Lehranstalten, sondern auch in Volks schulen beilegt,jetztwoderGrundsatz: »dieAnschauung ist das absolute Fundament aller Erkenntnis- immer mehr zur Geltung kommt, ist dem Sortimentsbuchhändler aber gerade im Lehrmittelhandel ein weites Feld für Kultivierung eines einträglichen Nebenzweiges eröffnet worden. Welcher Geschäftsmann in Städten, in denen sich keine Spezialhandlung für Lehrmittel befindet, sollte mehr dazu berufemsein, den Verkauf und Vertrieb von Lehrmitteln in die Hand zu nehmen, als der Sortimcntsbuchhändler? Er ist bei seinen nahen Beziehungen zu Schule und Lehrern der geeignetste Ver mittler und Zwischenhändler, der aber auch nicht ruhig abwarten sollte, bis ihm einmal von den Schulbehörden ein Auftrag aus Lehrmittel zugeht, nein, der die maßgebenden Kreise auf seine Bereitwilligkeit, sich diesem Geschäftszweige zu widmen, aufmerk sam machen muß. Dazu ist nun so recht das oben verzeichnete?Ver- triebsmittel geeignet, das K. F. Koehler, Barsortiment in Leipzig, zu billigen Partiepreisen (50 Exemplare nur 6 größere Partien noch billiger) soeben ausgegebcn hat. Es ist eine Sonderausgabe aus dem umfangreicheren Katalog -Lidliotüsca xasdagogiea- derselben Firma. Das in dieser Form neue Vertriebsmittel, ein Lehrmittel katalog zu billigen Preisen, entspricht thatsächlich dem Bedürfnis des Sortiments. An Schulen, Gymnasien und andere Unterrichts anstalten, an Schulvorstände, die betreffenden Fachlehrer und an wohlhabendere Privatkunden versandt, wird dieser reichhaltige, mit hübschen Illustrationen versehene Katalog sicher manches ge winnbringende Geschäft einleiten. Ein Blick in die Einteilung des Katalogs zeigt, daß für alle Unterrichtsfächer jetzt An schauungsmittel in großer Zahl im Handel sind. Die Heraus geberin hat bei Zusammenstellung derselben als wesentlichstes Ziel ins Auge gefaßt, unter besonderer Berücksichtigung der wichtigsten Neuerscheinungen ein Verzeichnis derjenigen Lehr mittel zu bieten, die nach heutiger Anschauung als unentbehrliche Hilfsmittel beim Unterricht in höheren, mittleren und Elementar schulen gelten. Die reichhaltigsten Abteilungen des Katalogs bilden: Allgemeine Geographie, Mathematische Geographie, Poli tische und physikalische Geographie und Geschichte. Hier sind in übersichtlicher Weise alle gangbaren Tellurien, Globen, Schul wandkarten, Kartennetze, Anschauungsbilder rc. rc. aufgesührt. Was machte es früher dem Sortimenter z. B. für Mühe, über die verschiedenen Erzeugnisse von Schulwandkarten in Bezug auf Preis, Größe rc. Auskunft zu geben! Wie leicht ist es jetzt mit Hilfe des Koehlerschen Katalogs! So ist es aber auch in den anderen Fächern. Ist dieses Verzeichnis von Lehrmitteln in den § Händen der Schulleute, so werden nicht nur viel leichter Mißver ständnisse und Preisdifferenzen bei der Besorgung der Lehrmittel vermieden werden, sondern der Katalog wird auch die maßgebenden Kreise zur Anschaffung anregen und das Geschäft beleben. Kleine Mitteilungen. Nachbildung von Photographien auf Erzeugnissen der Industrie. — Der Deutsche Photographen-Verein hat sich auf seiner letzten Wanderversammlung in Weimar nochmals dafür ausgesprochen, daß die Nachbildung photographischer Werke auf Erzeugnissen der Industrie, entsprechend der ursprünglichen Fassung des Schutzgesetzes, wieder unter Verbot gestellt wird. Der Wortlaut seiner Resolution ist folgender: -In Erwägung, daß seit Jahren eine neue Gesetzgebung betreffs des Schutzes photographischer Werke in den Sitzungen und Veröffentlichungen des Deutschen Photo- graphen-Vereins vorbereitet, auch die Zuziehung besonders dazu ge eigneter Mitglieder zu den unmittelbaren Vorberatungen des neuen Gesetzes seitens der deutschen Reichsregierung zugesagt worden ist, hält es die Versammlung nicht für zeit- und sachgemäß, in eine ein gehende Erörterung der Angelegenheit einzutreten, und beschränkt sich darauf, noch einmal auf den schlimmsten und infolgedessen wichtigsten Punkt hinzuweisen: Nichts, kaum selbst die Kürze der bisherigen Schutzfrist, hat sich als ungerechtfertigter und unerträg licher erwiesen, als die Bestimmung des Z 4, der durch einen un erklärlichen Beschluß des Reichstages aus der genau gegensätzlichen Vorlage der Reichsregierung entstanden ist, daß nämlich die Nach bildung photographischer Werke auf Erzeugnissen der Industrie straffrei gestattet sein soll. Der Verein stellt daher das dringende Verlangen, daß bei einem neuen Gesetze diese selbst in offener Reichsgerichts-Sitzung als völlig verfehlt gebrandmarkte Bestimmung entsprechend der Fassung in dem Kunstschutzgesetze wieder in ein unbedingtes Verbot auch dieser Nachbildungen verwandelt werde-. Vorsicht bei Annahme österreichischer Briefmarken. — Von nichtösterreichischen Firmen wird jetzt mehrfach versucht, österreichische Briefmarken der vorigen Emission (in Kreuzer währung) in Deutschland anzrcbringen. Eine Leipziger Verlags buchhandlung erhielt dieser Tage aus Mailand für 48 uL. Es wird sich empfehlen, solche Sendungen genau anzusehen, denn die Briefmarken der vorigen Ausgabe sind seit 1. Oktober 1900 nicht mehr giltig, also (auch in Oesterreich!) vollkommen wertlos. Deutsches Buchgewerbemuseum. — In dem kleinen Eckraum des ersten Geschosses des Deutschen Buchgewerbehauses ist wiederum eine neue Ausstellung zur Schau gebracht, und zwar eine solche von Neujahrs- und Gratulationskarten, sowie Kalendern aller Art. In reicher Zahl und den verschiedensten Ausführungen sind Glückwunsch- und Neujahrskarten vertreten, hier einige ganz einfache Sachen, dort solche, die mit den größten Feinheiten der Technik hergestcllt sind. Auf den Tischen befinden sich Kalender aller Art, wie Familien-, Abreiß-, Notiz-, Volks und Fachkalender. Auch die winzigen und doch hübschen Porte monnaiekalender fehlen nicht. Neben diesen Kalendern finden wir aber auch Luxuskalender, bei denen teils die Heliogravüre, teils die Chromolithographie zur Anwendung kam. Die Aus stellung bietet somit eine technisch interessante Uebersicht über die Leistungen des Buchgewerbes auf diesem Gebiete. Ein von Etienne Dolet gedrucktes Buch. — Am 3. August feierte Paris auf dem Platze Maubert den 455. Todes tag des französischen Humanisten und Buchdruckers Etienne Dolet, der, des Atheismus bezichtigt und für schuldig erkannt, im Jahre 1546 auf eben diesem Platze auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde. Nach einem Berichte des »Temps-, den die -Allg. Ztg.- wiedergiebt, wurde gleichfalls am 3. August bei einem fliegenden Buchhändler auf dem Seine-Quai ein von Dolet gedrucktes Buch entdeckt, das mit die Ursache seines Verhängnisses war. Es ist dies ein Exemplar der Ausgabe des ersten Buches von Rabelais, das Dolet im Jahre 1542 in Lyon gedruckt hat und trägt den Titel: I-a kiaisants, st joxsuss üisto^rs du Zrand Osavt üargantus.. kroobaivsmsot vsvsus, st ds ds bsauooup augmsvtss par l'L.utüsur mesms. L. llzwv, 6üss Kstisnns Oolst. 1542. Dieser kleine Sedez- Band reproduziert, abgesehen von einigen orthographischen Ab weichungen, den Text der höchst seltenen editio prinosps in gotischen Charakteren aus dem Jahre 1535. Er hat 282 Seiten, ein Vakat und ein Blatt, auf dessen Vorderseite die Notiz steht:
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