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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.08.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-08-29
- Erscheinungsdatum
- 29.08.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19010829
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 67l1 vereine ist eine Stelle, die sich diese Vereine selbständig geschaffen haben, die aber zum Börscnvereins-Vorstande in keine offizielle Beziehung treten kann, da er sie in seinen Statuten gar nicht kennt. Dieser Vorstand soll nun durch die neue Einrichtung der Vertrauensmänner gekräftigt, sein Geschäftsbereich durch die Berichte über die Vorgänge in den Vereinen erweitert werden. Auf Grund dieser Berichte werden außerordentliche Versammlungen nötig werden, deren Beschlüsse dann bei der Abgeordnetenversammlung, oder durch die Vereine selbst an den Börsenvereins-Vorstand gelangen werden. Es dürfte bekannt sein, daß bisher der Geschäftsgang der Orts- und Kreisvereiue ungefähr folgender war: Wenn z. B. ein Verein Ausnahmebestimmungen wollte, wandte er sich mit einer Eingabe an den Börsen vereins-Vorstand, der dann genehmigte oder verweigerte; jetzt soll das anders werden: der Vertrauensmann wird an den Vorstand der Orts- und Kreisvereine berichten und der wird dann seinerseits durch Appell an eine außer ordentliche Versammlung die Entscheidung treffen. Oder ein Ortsverein kommt in einen Streit mit einem Verleger, oder wegen eines Schleuderfalles mit einer Korporation; bisher wurde die Sache dem Börsen - vereins-Vorstande zur Entscheidung vorgelegt, der die Sache dem Vereinsausschuß übergab oder selbständig entschied. Nun aber wird wieder der unterrichtete Vertrauens mann dazwischentreten, und die Sache wird nicht mehr nach der Jnteressenlage des betreffenden Vereins, sondern von dim höheren Standpunkte des allgemeinen Interesses der Sortimenter entschieden werden. Es genügt aber denjenigen, die die Sache betreiben, die bisherige Art nicht mehr; der aus den verschiedenen Jnteressentengruppen zusammengestellte Börsenvereins- Vorstand und Vereinsausschuß erscheint ihnen nicht ent schieden genug; nachdem der Sortimenterbund keinen An klang gefunden, will man eine neue, an Zahl überwiegende, aus Sortimentskreisen bestehende Nebenregierung schaffen, die einen viel gewichtigeren Einfluß auf die Geschäfte gewinnen soll. Hier gehen die Wege in unseren Bestrebungen aus einander. Die eine Partei, einigermaßen zufrieden mit dem bisher Errungenen, deren Ziel hauptsächlich darin besteht, dies zu erhalten und uns allmählich weitere Besserung zu erringen, wird die tastende und vorsichtige - manchmal sogar zurückweichende — Geschästsbehand- lung nach wie vor billigen. Die andere Partei wird eine schärfere Tonart fordern und dieses Ziel anstreben, unbekümmert darum, was hierzu die anderen Faktore des Buchhandels, Verlag u. s. w. sagen werden. Im Aufträge des Ausschusses des Bayerischen Buch händlervereins habe ich bezüglich des neuen Entwurfes der Satzungen für den Vorstand der Orts- und Kreis vereine dessen Meinung dahin zum Ausdruck zu bringen, daß er die in diesem zum Ausdrucke gebrachte Ver stärkung der Stellung des Vorstandes des Verbandes der Orts- und Kreisvereine nicht billigt, da er befürchtet, daß einerseits die Machtsphäre des Börsenvereins-Vorstandes eingeschränkt, anderseits den Interessen der einzelnen Ver eine nicht in höherem Maße gedient werde, als dies schon innerhalb der bisher geltenden Bestimmungen möglich war.« Ich möchte dem nur beifügen, daß in unseren Kreisen gerade die Angelegenheit der Vertrauensmänner Verdacht erregt; nicht bezüglich dessen, was die Herren gewollt haben: dafür kennen wir sie zu gut; wir fürchten aber die Fort setzung der Sache. Wir sind der Meinung, daß bei der bis herigen Organisation jeder einzelne Verein in der Lage war, sich den Rock zu schaffen, der für seinen Leib am besten paßte, und daß es nicht gut sein dürfte, wenn von diesem Grundprinzip abgewichen wird. Herr Max Woywod-Breslau: Der Vorstand des Provinzialvereins der Schlesischen Buchhändler hat sich eben falls eingehend mit dem neuen Entwurf der Satzungen be schäftigt, und ich fühle mich verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, daß er ganz zu den gleichen Bedenken gekommen ist, die Sie bereits von dem Stuttgarter und Münchner Verein gehört haben, und daß auch er nicht der Meinung ist, daß die Neuerungen in dem neuen Statut uns den Segen bringen werden, der davon erhofft wird. Er fürchtet, daß dadurch doch mancherlei Unzuträglichkeiten geschaffen werden, und ist deshalb auch der Meinung, daß es besser ist, wenn wir diese Satzungen nicht annehmen. Herr Seippel: Ich wollte nur zur Klarstellung des Unter schieds zwischen den alten und den neuen Satzungen, und um zu begründen, weshalb wir dazu gekommen sind, neue Satzungen zu wünschen, ganz kurz zwei Punkte herausgreifen, um zu zeigen, daß es eigentlich wunderbar war, daß es Verbandsvorstände geben konnte, die mit dem alten Statut zu regieren ver mochten. Wenn es seither gegangen ist, nun so ist eben kein Widerspruch erhoben worden. Denken Sie nur an die Wahl des Vorstandes. Da heißt es in Z 6, haß es zulässig sei, zur Vermeidung einer jährlichen Neuwahl, den gewählten Verbandsvorstand für drei Jahre zu verpflichten; aber auch in diesem Falle bleibt der ordentlichen Abgeordnetenver sammlung das Recht, den Verbundsvorstand jährlich neu zur Wahl zu stellen. Also einmal wird der Vorstand auf drei Jahre gewählt, und im nächsten Jahre sagt man: nein; wir haben dich zwar auf drei Jahre gewählt, aber du mußt dich jetzt wieder neu wählen lassen. Meine Herren, ist das ein Standpunkt, den eine große Körperschaft ihrem Vorstand gegenüber einnehmen soll? Ich will dem verehrten Verfasser des Statuts nicht zu nahe treten; er mag es gut gemeint haben, aber logisch hat er dabei nicht gedacht. Dann heißt es am Schluffe bezüglich der Auflösung, daß sie nur mit einer Mehrheit von zwei Drittel der durch Abgeordnete vertretenen Vereine beschlossen werden kann. Entschuldigen Sie einen etwas banalen Scherz dazu. Wenn also drei Vereine vertreten sind und zwei davon beschließen: wir wollen den Verband auflösen und den Rest des Ver mögens verkneipen, so muß das geschehen. Nun, ein so krasser Fall wird ja nicht eintreten; ich wollte aber doch zeigen, wie unbrauchbar das alte Statut ist. Herr Bonz: Gegen derartige Veränderungen würde natürlich von keiner Seite Einspruch erhoben werden; aber ich glaube, diese sind nicht so dringend, daß deshalb das ganze Statut umgeworfen werden müßte. Was eben vor getragen wurde, sind ja mehr redaktionelle Bedenken. Wir sind bis jetzt 25 Jahre mit diesem genannten Paragraphen ganz gut ausgekommen, ich glaube deshalb, daß wir auch ganz gut noch 25 weitere Jahre auskommen werden, ohne daß diese Bestimmung zu Mißständen führt. Wenn es sich nur um derartige Aenderungen gehandelt hätte, so wäre ich gewiß nicht im Namen des Württembergischen Buchhändler vereins aufgestanden, um gegen die neuen Satzungen zu sprechen; ich hätte gesagt: es ist das ganz gut, derartige Aenderungen sind nützlich, aber ich glaube nicht, daß sie so großen Wert haben, daß man deshalb eine Statutenänderung macht. Es sollen aber hier bei diesem Anlasse Aenderungen eingeführt werden, die besser wegbleiben, und ich wiederhole deshalb meinen Antrag, darüber abzustimmen, ob überhaupt 886»
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