7431 Börsenblatt s. d. deutschen Buchhandel. Fertige Bücher. ssWMellö flllVlillMSil. 6n. 20 rt 20 o) orü., Iinr mit 30°/o uuä 7/6, 20 Lxemplni« mit 50°/g. Lis jstrt sind srsvbisvsv: Hskt I. Kksedlkedt^lirnnli. III. ^.uü. Hskt II. ^«rveuliinulr. III. L^uü. üskt III. ?sitzr6ukrniik. II ^.uü. Heit IV. Il«i'rlii-rlnli. II ^uü Holt V. llautirrunlr oinselll. Haurlrruiik. Heit VI. i^uuFkllkrimIr. Iismväob8t orsolreiut Ilskt VII. Ila^nn- null Dui'ililiiuilk. IVsitero Ilskts sind in VorborsitunZ. Dis LsmmluvA vvirä es. 20 listig umkssssn. lleäes Heit 20 H orä., bsr mit 300/g und 7/6. 20 Ilxsmplsrs mit 500/^. k'irillSll, äiö ÜL8 Sellsrklläspot kür iürs 8ts.üt üdsrnsüwsll volltzll, dittsn vir um äirskts Mttsiiuux. V6r1a88bu6liliaväluu8 861I2 L 86d»u6i' in Aüuelieii. In meinem Verlage erschien soeben: Die KlMnt»>klnßk!lkr-Aussjlhkll«ssbkstlMll!lge». Lin Handbuch füv öie Wehöröen unö Weamten öer Zoll- unö Steuer - Werrvattungen sowie für GeweicketreLkeirde. Nach amtlichen Duellen für den praktischen Gebrauch bearbeitet und mit Genehmigung des Königt. Wreuß. Ainanz - Ministeriums herausgegeven VON O. Doenelle, Rechnungs-Rath im König!. Preuß. Finanz-Ministerium. 1. Mand: die Branntweinstener-Grundbestiinniungen und das Sachregister. die Branntwein-Begleitscheinordnung, die Branntwein-Lagerordnung, die Branntwein-Reinigungsordnung, 2. Mand: die Brennereiordnung und die Meßuhrordnunq. 3. Band: die Alkvholermittelungsordnung, die Branntmeinsteuer-Befreiungsordnung und die Vorschriften über die Branntwein-Statistik. Das vollständige Werk kostet in 3 eilstklNkN Sünden broschiert 14 ^ ord., 10 50 H netto; in einem Ganzleinen-Bande gebunden 15 ^ 50 H ord., 11 75 H netto. Die Bände einzeln bezogen kosten broschiert: Band I 2 50 H ord., 1 ^ 85 H netto. Band II 6 ^ 50 ord., 4 85 -Zs netto. Band III 6 ord., 4 ^ 50 netto Das Handbuch verfolgt den Zweck, den Beamten der Verwaltungen der indirekten Steuern und den beteiligten Gewerbe treibenden das Verständnis und die Auslegung der am 1. Oktober 1900 in Kraft getretenen endgiltigen Ausführungsbestimmungen des Bundesrats zu den Branntweinsteuergesetzen durch Erläuterungen soviel als möglich zu erleichtern. Es soll ferner eine möglichst vollständige Sammlung derjenigen Vorschriften bieten, die zur Auslegung und Ergänzung der Ausfiihrungsbestimmungen seit deren Einführung erlassen worden sind, sowie diejenigen Anordnungen wiedergebcn, die aus früherer Zeit in Geltung geblieben sind; dabei sind zahlreiche nicht veröffentlichte allgemeine Verfügungen, sowie Einzelentscheidungen des Königlich Preußischen Finanz-Ministeriums von allgemeiner Bedeutung berücksichtigt worden. Die Erläuterungen stützen sich zumeist auf amtliches Material. Insbesondere sind dabei die Protokolle der Kommission des Bundesrats zur Vorberatung des Entwurfs der Ausführungsbestimmungen und die Begründungen zu den Bundcsratsvorlagen, sowie die Gutachten von Sachverständigen über den Entwurf in ausgiebiger Weise benutzt worden. Die vom Bundesrat unterm 28. März 1901 beschlossenen umfangreichen Abänderungen der Branntweinsteuer - Besreiungs- ordnung sind in den Text selbst ausgenommen und als solche besonders kenntlich gemacht worden. Den geehrten Handlungen, die Absatz für obiges Werk und bei mir offenes Konto haben, stelleich das vollständige Werk broschiert in beschränkter Anzahl in Kommission zur Verfügung. Gebunden und einzelne Bände liefere ich nur fest, resp. bar. DM" Käufer sind alle Zoll- und Steuerbehörden, Brennereien, Grostdestillationen u. s. w. Ich bitte um Ihre Bestellung. Hochachtungsvoll Berlin UM. 7, September 1901. U. Eisenschmidt. 981*