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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.10.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-10-21
- Erscheinungsdatum
- 21.10.1901
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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zu grinsten der Kasse zum größten Teil thun werden, ist wohl anzunehmen. Es wird mir ferner erwidert werden: kaufe Deine Frau und Angehörigen doch in eine Lebensversicherung oder Renten- anstalt ein, dann ist ja gleich geholfen. Da möchte ich ant Worten: das ist gewiß dasselbe; doch handelt es sich hier nur um eine bestehende rein buchhändlerische Sache, die ihren Zweck durch Statutenänderung mehr als bisher erreichen kann. Es wird mir ferner gesagt werden, eine derartige Um änderung erfordere außer Zeit auch noch größere Mittel. Die größeren Mittel kommen nach meiner Ansicht von selbst durch die größeren Beiträge, und ich sollte meinen, es ließe sich bei dem heutigen Vermögen des Unterstützungs-Vereins schon der Anfang wagen. Sind doch bei dem Allgemeinen Deutschen Buchhand- lungs-Gehilfen-Verband, der nur über ein fast gleiches Ver mögen wie der Unterstützungs-Verein verfügt, bereits alle Kassen (Kranken-, Witwen- und Jnvaliden-Kasse) in Tätig keit. Unwillkürlich drängt sich auch die Frage auf: wie kommt es, daß es im Buchhandel wohl eine Witwen- und Waisen- Kasse rc. für Buchhandlungsgehilfen, nicht aber für Buch handlungsprinzipale giebt? Auf dem letzten Anwallstag in Danzig wurde ebenfalls die Gründung einer Witwen- und Waisen-Kasse sogar für die Mitglieder obligatorisch beschlossen. Selbstverständlich würden die Spesen des Unterstützungs- Vereins, die heute ca. 2000 ^ betragen, sich mindestens verfünffachen, da vor allem neben den Verwaltern der Ehren ämter bezahlte Kräfte Mitarbeiten müßten. Ich will zum Schluß nur noch erwähnen, daß jetzt, nachdem das Vermögen des Unterstützungs-Vereins eine Höhe von 600 000 ^ erreicht hat, ein Sparen von Zins- und Beitragseinnahmen mit Ausnahme bestimmter Geschenke oder Vermächtnisse aufhören sollte; mögen unsere Nach kommen auch das ihrige thun! Meine Vorschläge fasse ich kurz zusammen: 1. Gründung einer Kranken- und Witwen- und Waisen- Kasse, 2. Aenderung des Namens: statt Unterstützungs-Verein nur Verein Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehilfen. Wie wohl schon aus vorstehenden Ausführungen zu er sehen, wiederhole ich, daß es mir durchaus fern liegt, dem jetzigen Vorstand des Unterstützungs-Vereins auch nur die geringsten Vorwürfe zu machen; die Herren müssen streng statutenmäßig handeln und verdienen für die mühevolle Arbeit im Ehrenamt den größten Dank. Daß die Statuten des Unterstützungs-Vereins eine Aenderung erfahren könnten, und daß eine Ausdehnung in vorgeschlagener oder ähnlicher Art zum Nutzen für das All gemeine sein würde, ist wohl ohne Zweifel. Da in der nächsten Generalversammlung des Unterstützungs-Vereins ein entsprechender Antrag gestellt werden soll, so wäre es erwünscht, recht viele Meinungen und Stimmen in obiger Angelegenheit zu hören, um der Sache eine greifbare Form geben zu können. Ein Mitglied des Unterstützungs-Vereins. Kleine Mitteilungen. Gerichtsentscheidung. Postgesetz. — Die Handwerker kammer in Düsseldorf giebt die Zeitung -Das Correspondenzblatt. heraus und läßt es in Krefeld drucken. Von dort wurde dem in Düsseldorf wohnenden Angeklagten in seiner Eigenschaft als Ober meister einer dortigen Innung eine Anzahl Nummern des Blattes im Postpaket zugcschickt. Er sandte diese Zeitungsblätter unter Kreuz band, mit dem ortsüblichen Porto versehen, an die Mitglieder seiner Innung. In diesem Verhalten erblickte die Anklagebehörde den Thatbcstand des Vergehens gegen Artikel 3 des Postgesetzes. In der Verhandlung vor der Strafkammer machte der Angeklagte geltend, er habe die Zeitungen deshalb mit der Post den Em pfängern zugehen lassen, weil die Mitglieder der Innung nur alle drei Monate in der Versammlung zusammenkämen, und daßl falls er die Zeitungen dort verteilt hätte, der Inhalt für di l Mitglieder veraltet und somit wertlos gewesen wäre. In seiner! Handlungsweise könne der Charakter des Gewerbsmäßigen nicht erblickt werden, weil er an dieser Versendung keinen Pfennig ver dient habe. Das Urteil lautete auf Freisprechung, die Kosten, auch die der Verteidigung, wurden der Staatskasse auferlegt. In dem Urteile wurde ausgeführt, daß in der Handlungsweise des Angeklagten nichts Gewerbliches zu finden sei. Vom neuen Postzeitungstarif. — Aus Bayern wird mitgeteilt, daß unter der Wirkung des neuen Zeitungstarifes die Einnahmen der Post aus Zeitungsspeditionsgebühren in diesem Jahre gegen das Vorjahr schon erheblich gestiegen seien. Im anstalten 913 830 für das Jahr 1901 sind sie mit rund 985 000 ^ veranschlagt, werden aber wohl eine Million Mark erreichen. Post. — Die Zurücknahme einer bereits aufbegebenen Post sendung ist statthaft, so lange die letztere dem ur der Aufschrift bezeichneten Empfänger oder seinem Vertreter von der Post noch nicht übergeben ist. Zum Nachweis seiner Berechtigung muß der die Rückgabe Fordernde ein von derselben Hand, von der die Auf schrift der Sendung geschrieben ist, ausgefertigtes Doppel des Briefumschlags, der Postanweisung oder der Postpaket- adresse und die Einlieferungsbescheinigung, sofern eine solche erteilt ist, vorlegen. Eine schon abgcschickte Postsendung kann nur durch Vermittelung der Aufgabe-Postanstalt zurück gefordert werden. Der Zurückfordernde muß sich als Absender ausweisen und dieser Postanstalt die Sendung schriftlich genau bezeichnen. In gleicher Weise muß die etwa ver langte Aenderung der Aufschrift, sowie die Streichung oder Aenderung von Nachnahmen beantragt werden. Eine einfache Berichtigung der Aufschrift — ohne Aenderung des Namens oder der Eigenschaft des Empfängers, z. B. Berichtigung der Wohnungs angabe — kann bei gewöhnlichen Briefsendungen auch unmittelbar bei der Bestimmungspostanstalt beantragt werden, also ohne An wendung der oben angegebenen Formen. Die förmlichen Anträge werden entweder brieflich oder telegraphisch von der Aufgabepost anstalt der Bestimmungspostanstalt übermittelt. Der Absender hat dafür bei brieflicher Uebermittelung das Porto für einen ein fachen Einschreibebrief und bei telegraphischer Uebermittelung die Telegrammgebühren zu entrichten. Für noch nicht abgegangenc Sendungen wird auf Verlangen der vorausbezahlte Portobetrag erstattet. Wenn bei Eingang des postamtlichen Verlangschreibens die Sendung dem Empfänger bereits ausgehändigt war, wird der Absender schriftlich benachrichtigt. Ein neues Musterheft von Angerer L Göschl. — Wenn die berühmte k. und k. photo-chemigraphische Hofkunstanstalt von Angerer L Göschl in Wien mit einem neuen Hefte, Druckprobcn ihrer Leistungen enthaltend, an die Oeffentlichkeit tritt, so darf man diesem stets mit hochgespannten Erwartungen entgegen setzen, mögen uns nun Darstellungen industrieller Erzeugnisse oder Reproduktionen von Werken der bildenden Künste darin geboten werden. Den ersteren war ein vor etwa einem halben Jahre von der genannten Firma veröffentlichtes Heft gewidmet, das auf 21 Blättern in kleinem Querquart die Anwendbarkeit der photo- mechanischen Vervielfältigungsverfahren auf technische, gewerbliche und wissenschaftliche Veröffentlichungen veranschaulichte, und durch die gebotenen Darstellungen es im gegebenen Falle ermöglichte, selbst das Verfahren zu wählen, in welchem sich die betreffenden Gegenstände am zweckmäßigsten und vorteilhaftesten im Bilde vorführen ließen. Wo nötig, waren kurze Erläuterungen bcige- geben. Für das Buchgewerbe besonders wichtig waren prächtige Abdrucke von Medaillen in Tonätzung (Autotypie), Darstellungen von Kunstgegenständen, Maschinen, Wagen, Möbeln rc. in Ton- und Strichätzung, anatomische und naturwissenschaftliche Bilder in Tonätzung, ein Landkartendruck von drei Platten, ein prächtiger Teppich, in Dreifarbendruck direkt nach dem Original reproduziert, — kurz, alle möglichen in der Buchherstellung und Ausstattung vorkommenden Dinge. Dieses Heft wandte sich somit, wenn man so sagen darf, vor zugsweise an die Buchindustrie; das neueste von der Firma Angerer L Göschl veröffentlichte Mnsterheft gehört dagegen, seinem Inhalte nach, der Buchkunst, ja der Kunst selbst an. Sein Format ist ein ansehnliches Folio, und es enthält fünfzehn Blätter, acht davon in Farbendruck, sieben in Schwarz, zum Teil jedoch mit Tondruck. Man hat — und in manchen Fällen nicht mit Unrecht — den chemigraphischeu Reproduktionen Kälte vorgeworfen und gesagt, ihre Bilder seien geistlose Abklatsche der Natur; das vorliegende Heft dürfte geeignet sein, allen, die bisher die chemigraphischcn
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