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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.11.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-11-05
- Erscheinungsdatum
- 05.11.1901
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- Deutsch
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9016 Nichtamtlicher Teil. 258, 5. November 1901. leicht von dieser Last eine andere Anschauung gewinnen. Er bezieht sich auf Z 295 B.G.-B., durch dessen Anwendung er den Absender in Verzug setzen kann. Wenn nun der Absender die Aufforderung zur Abholung unbeachtet läßt? Da ich auch der Ansicht bin, daß die Meinung des Herrn vr. Joseph, man könne die unbestellten Waren auf die Straße werfen, unrichtig ist, so ist die Last unter Umständen eine gar nicht so unerhebliche. Ich darf die Waren nicht fortwerfen, nicht vernichten, auch nicht verwenden, ich muß ihnen aber in meinen vielleicht sehr beschränkten Räumen einen Platz an weisen, so gering und schlecht der Platz auch sein möge. Halt! ich kann ja die Waren zurückschicken! Ja, wenn ich das Porto auslege oder bei unfrankierter Rücksendung die Gefahr tragen will, daß der Versender das Packet nicht einlöst und ich von der Post für das Porto und Rückporto verantwortlich ge macht werde. Also auch dieser Ausweg ist ein sehr heikeler! Aber auch Z 372 B.G.-B. Hilst, wenigstens in Preußen nicht, da dieser Paragraph nur die Hinterlegung von Geld, Kost barkeiten und Urkunden vorsieht und Preußen von seinem Recht der Ausdehnung der Hinterlegung auf weitere Gegenstände nicht Gebrauch gemacht hat. Da ich mich über die Hinterlegung, Versteigerung rc. schon in meinem Aufsatz ausführlich aus gesprochen habe, kann ich unter Verweisung auf diesen auf fernere Auseinandersetzungen verzichten. Herrn vr. Joseph ist in dem Rechtsanwalt Mantey ein neuer Gegner entstanden, der im »Recht (1901, Nr. 20, S. 514)« behauptet, daß durch Enrpfangnahme der Sache der Besitz daran erlangt wird (Z 854 Abs. 1 B.G.-B.), daß er somit durch Stehenlassen oder Wegwerfen der Ware den Besitzerwerb nicht ablehne, sondern einen bereits erworbenen Besitz auf gebe (K 856, 1, B.G.-B.). Die rechtlichen Folgen dieser Besitzaufgabe beständen in der Haftung für ungerechtfertigte Bereicherung und in der Verpflichtung zur Herausgabe des so Erworbenen (tz 812 B.G.-B.) bezw. zum Wertersatz. Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist (§ 818 Abs. 3 B.G.-B.). Diese Regel finde aber keine Anwendung mehr, sobald der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes kenne zu einer Zeit, wo er noch bereichert ist. Dann sei er zur Herausgabe verpflichtet und außerdem dem Eigentümer gegenüber für den Schaden verantwortlich, der durch Verschlechterung der Sache infolge seines Verschul dens entsteht. Außerdem habe der Adressat eine Aufbe wahrungspflicht. Wenn die Ansicht des Herrn Mantey sich auch nicht ganz mit der meinigen deckt, so kommen wir doch beide zu dem Ergebnis, daß der Adressat der Sache eine Unterkunft gewähren muß, sie also nicht stehen lassen oder gar weg werfen darf, daß aber eine Haftpflicht des Adressaten ein Verschulden desselben voraussetzt. Kleine Mitteilungen. Postpakete nach der Türkei. (Vgl. Nr. 256 d. BI.) — Im Anschluß an die Mitteilung in Nr. 256 d. Bl. sei hier folgen des nachgetragen. Die türkische Postverwaltung war bisher noch die einzige in Europa, die den internationalen Postpaketdienst nicht ausgenommen hatte. Im Verkehr mit der Türkei konnten daher Postpackete bis jetzt nur nach solchen Orten verschickt werden, an denen sich nichttürkische (deutsche, österreichische und französische) Postanstalten befanden, ferner, durch Vermittelung der bulgarischen Postanstalten, nach Stationen der Orient-Eisenbahn. Nachdem die Türkei am 1. Oktober d. I. die internationale Postpaket-Ueber- einkunft zur Ausführung gebracht hat, können von jetzt ab Post pakete bis 5 ÜA und mit einer Wertangabe bis 400 ^ auch nach anderen Orten in der Türkei abgesandt werden. Die Gebühr be- 1 V6 80 nach einem Orte in Asien 2 20 »j, bei Wertangabe außerdem 20 ^ Versicherungsgebühr für je 240 Es sind vier französisch ausgefertigte Zoll-Inhaltserklärungen beizufügen. Die Ausdehnung eines Postpakets darf 60 am nicht überschreiten; auf dem Abschnitt der Paketadresse sind solche Mitteilungen, die die Sendung betreffen, zulässig. Am deutsch-türkischen Postpaketdienst beteiligen sich zunächst folgende türkische Postanstalten: a) in Europa: Drama, Gumuldjina, Keuprulu, Mitcowitza, Monastir, Mont-Athos, Mustafa-Pascha, Prschowa, Pristina, Rodosto, Serrds, Uesküb, Hanthi, Zubeftschs; b) in Asien: Ada-Bazar, Adana, Afion Kara-Hissar, Aldin, Mvalp, Alachöhir (Alaschehr), Angora, Biledjik, Brussa, Cassaba, Damas, Djedda, Eski-Ehshir (Eskischehr), Hudäida (Hodeida), Jsmid, Konia, Kutahia, Magnssie (Magnesia), Mondania, Nazelli, Saida, Sinope (Sinob), Tschesms, Uschak. Bei etwaiger Nach- oder Rücksendung werden seitens der türkischen Post die Zollgebühren dem Empfänger oder Absender angerechnet. Paul Hepses Geburtshaus. — Das Geburtshaus Paul Heyses, mitten im alten Berlin, Heiligegeiststraße 15, wird jetzt abgebrochen, nm einem prächtigen Neubau Platz zu machen. Der Dichter hat hier, wie er in seinem im vorigen Jahre aus Anlaß seines siebzigsten Geburtstages veröffentlichten -Erinnerungen, erzählt, übrigens nur im ersten Jahre seines Lebens gewohnt, da sein Vater, der außerordentlicher Professor an der Üniversität und Lehrer an der jetzigen Friedrich-Werderschen Oberrealschule war, bereits im Jahre 1831 nach dem am Weidendamm, etwas abseits von der Straße gelegenen Hause zog, das zu dem jetzt im Besitze der Stadt befindlichen Eckgrundstück Friedrichstraße 104 gehörte. Dieses Haus und seine Umgebung hat der Dichter in seinen -Er innerungen- mit großer Vorliebe geschildert, während er von seinem Geburtshause nicht viel zu erzählen weiß. Dieses letztere war durch seine breiten Flure und den mit kunstvollen schmiede eisernen Geländern versehenen Treppen, den hohen altertümlichen Thüren und der das Hosgebäude entlang ziehenden Glasgalerie sehr bemerkenswert und eins der letzten alten Berliner Patrizier häuser, an denen früher die Heiligegeiststraße reich war. Das Haus soll, ehe es vom Erdboden verschwindet, photographiert und das Bild im Märkischen Museum aufbewahrt werden. Personalnachrichten. Gestorben. — Der Präsident des norwegischen Ausschusses für den Nobelschen Friedenspreis, Reichsanwalt Or. Geh in Christiania, ist am 1. d. M. gestorben. (Sp rechsaal.) Gehilfenverein 82orv8au« in Budapest. (Vgl. Nr. 228 d. Bl.) Berichtigung. Unter dem Titel -Rückgang des Deutschtums in Ungarn- ist in Nr. 228 d. Bl. vom 30. September eine Mitteilung enthalten, die geeignet ist, unseren Verein in falschem Lichte erscheinen zu lassen, daher einer Berichtigung bedarf. Vor allem müssen wir der historischen Treue halber fest stellen, daß Herr C. I. Rupprecht, dem unsere -alten Herren- stets ein liebevolles Andenken bewahren, nie Mitglied des Vereins -Osalr srwrosan- (Nur Fest) war und auch nicht sein konnte, da unser Verein am 17. Mai 1873 gegründet wurde, zu welcher Zeit Herr Rupprecht über ein Jahr nicht mehr in Budapest weilte. Herr Rupprecht war Mitglied und längere Zeit Schriftführer des von dem ungarischen Schriftsteller und Buchhändler Ludwig von Aigner in den sechziger Jahren gegründeten Vereines -kaü- (Krebs), welch letzterer seine Thätigkeit im Jahre 1870 einstellte. Unser Verein ist weit entfernt, irgend welche chauvinistische oder sonst politische Tendenz zu verfolgen. Er beschränkt seine Thätigkeit darauf, die fachmännische und universelle Bildung seiner Mitglieder zu vermehren und ihnen gesellschaftliche An regung zu bieten. Schon der Umstand, daß wir uns an den Ur quell deutscher Bildung, an die deutschen Verleger um geistige Nahrung wandten, ist an und für sich ein Beweis der Unrichtig keit der uns imputierten chauvinistischen Tendenz. Jeder deutsche Buchhandlungsgehilfe, der sich in Ungarn auf hält, ist uns in und außer dem Vereine ein willkommener Kollege; weder in noch außer dem Vereine wird ihm die Unkenntnis der ungarischen Sprache fühlbar gemacht oder er in dem Gebrauch seiner Muttersprache auf die geringste Weise beschränkt. Wir haben die Wiener Kollegen seiner Zeit mit echt ungarischer Gast freundschaft empfangen, und es würde uns eine ganz besondere Freude bereiten, wenn wir Gelegenheit hätten, auch unsere reichs- deutschen Kollegen einmal in unserer Mitte zu sehen, um ihnen beweisen zu können, daß wir wohl gute Ungarn, aber keineswegs Chauvinisten sind und den Angriff in diesem Blatte nicht ver dient haben. ungarischer Landes-Buchhandlungsgehilfen-Verein.
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