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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.11.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-11-15
- Erscheinungsdatum
- 15.11.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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IV. Solange ein selbständig veröffentlichtes Werk und sofern ein periodisches Samnielwerk seinem Inhalte nach den gesetzlichen Schutz gegen Abdruck genießt, ist eine jede andere über den Rahmen der Ztz 19—23 des Urheberrechtsgesetzes hinausgehende Benutzung mittels Abdruckes oder sonstiger Ver vielfältigung von der besonderen Erlaubnis des Urhebers und bezw. des Verlegers abhängig. Diese können bei Einholung der Erlaubnis die Quellenangabe zur Bedingung der Be willigung des Abdruckes machen und hierbei auch die Art und Weise der Angabe näher bestimmen. Insoweit ein Werk nicht gesetzlich abdruckfrei ist, wird bei Erteilung der Erlaub nis zur Benutzung des Werkes als Ganzes oder einzelner Teile ohne nähere Vereinbarung über Quellenangabe eine Rechtspflicht zur Bezeichnung der Quelle nicht begründet und bleibt es lediglich Anstandspflicht gegen Urheber und Verlag, die Quelle zu nennen. Die Strafe wegen gänzlich unterbliebener, undeutlicher, unrichtiger oder unvollständiger Quellenangabe trifft sowohl den Veranstalter des Abdruckes als die gewerblichen Ver breiter; die Verfolgung ist eine amtliche, tritt aber nur auf gestellten Antrag des Verletzten (Urheber oder Verleger) ein. vr. Ernst Müller ist der Ansicht, daß die Benutzung von abdrucksfreien fremden Geisteserzeugnissen ohne Angabe der Quelle oder deutliche Quellenbezeichnung, wo solche gesetzlich vorgeschrieben ist, unter Umständen sich als unlauterer Wettbewerb charakterisieren kann. Die korrekte und deutliche Quellenangabe entschuldigt aber einen vorsätz lich oder fahrlässig am Werke eines anderen begangenen Nach druck nicht, macht diesen mithin nicht zu etwas Erlaubtem. Die Quellenangabe kann daher den Mangel der Einholung der Erlaubnis zum Abdruck niemals ersetzen, wo solche vor dem Abdruck einzuholen nötig war. Kleine Mitteilungen. In Oesterreich verboten. — Das k. k. Kreis- als Pretz- gericht in Reichenberg hat mit dem Erkenntnisse vom 8. November 1901, Pr. 65/1, die Weckerverbreitung der im Verlage des Hugo Bermühler in Berlin erschienenen und bei Hermann Costenoble in Jena gedruckten nichtperiodischen ausländischen Druckschrift: »Der heilige Alphons von Liguori; Graßmanns Broschüre und seine Gegner, von Ferd. Heigl, Verfasser der »Spaziergänge eines Atheisten»; Drittes Tausend; Berlin, Hugo Bermühlers Verlag, .1902», nach U 302, 303 und 516 St.-G. verboten. Königliche Gesellschaft der Wissenschaften zu Göt tingen. — Die Königliche Gesellschaft der Wissenschaften zu Göt tingen beging am 8. und 9. d. M. die Jubelfeier ihres hundert- fünfzigjährigen Bestehens. Außer den Mitgliedern waren zahl reiche Gäste zum Feste gekommen. Am ersten Festtage fand eine nichtöffentliche wissenschaftliche Sitzung der Gesellschaft statt, deren Tagesordnung aus Berichten über die von der Gesellschaft an läßlich der Jubelfeier herausgegebenen Publikationen (zwei Bände »Abhandlungen-, eine historische Festschrift -Beiträge zur Ge- lehrtengcschichte Göttingens» und Briefwechsel zwischen Wühler und Verzelius) und über die laufenden wissenschaftlichen Unter nehmungen der Gesellschaft, sowie aus verschiedenen wissenschaft lichen Mitteilungen bestand. Ferner legte, wie wir einem Berichte entnehmen, der Vorsitzende Sekretär der Gesellschaft, Herr Geheimrat Ehlers, ein wertvolles Geschenk der Verlags buchhandlung S. Hirzel in Leipzig vor: die Handschriften zweier Lotzescher Werke des -Mikrokosmus- und des »Systems der Philo sophie», das Druckmanuskript der ersten Bände des Grimmschen Wörterbuches und die Briefe der Gebrüder Grimm an Salomon Hirzel. Am zweiten Tage fand die öffentliche Festsitzung statt. Als Vertreter der Königlichen Staatsregierung nahmen der Kultus minister Ur. Studt, Ministerialdirektor vr. Althoff und Geheimer Ober-Regierungsrat Or. Schmidt teil. Nach der Begrüßungsrede des Geheimrats Ehlers verlas der Minister einen Königlichen Erlaß an die Gesellschaft, in dem unter ehrenvoller Anerkennung die ordnungsmäßige Zahl der auswärtigen Mitglieder wesentlich erhöht wurde, ferner einen zweiten Königlichen Erlaß an das Ministerium mit zahlreichen Auszeichnungen von Mitgliedern der Gesellschaft. Der Kurator der Universität, Geheimrat Höpfner, machte Mitteilung von den Ordensverleihungen, durch die bei dem festlichen An lasse der Ueetor waAniüosntissiinus der Georgia Augusta, der Prinzregent Albrecht von Braunschweig, mehrere Mitglieder der Gesellschaft ausgezeichnet hatte. Ferner schenkte die Staatsregierung der Gesellschaft die Büsten von A. von Warnstedt und Paul de Lagarde. Ein Erlaß des Reichskanzlers brachte zur Kenntnis, daß zur Herausgabe der ältesten Papsturkunden, zu der schon vor einiger Zeit der Fürstbischof Or. Kopp in Breslau 15 000 ^ gespendet hatte, nunmehr auch aus Reichsmitteln die gleiche Summe zur Verfügung gestellt werden solle. Die Akademien der Wissenschaften in Berlin, Leipzig, München und Wien über mittelten ihre Glückwünsche, die Berliner Akademie durch eine Deputation, die aus den Herren Diels, Planck, van't Hoff, von Wilamowitz bestand, die Leipziger und Münchener durch Herrn Windisch-Leipzig, die Wiener durch Herrn Mertens. Die Georgia Augusta überreichte durch ihren Prorektor Herrn Professor Roette und die vier Dekane eine Glückwunsch - Adresse, desgleichen die Göttinger Vereinigung für angewandte Naturwissenschaften durch durch Herrn Ur. Böttinger. Darauf hielt der Vorsitzende Sekretär der philologisch-historischen Klasse, Professor Leo, die Festrede, in der er sich über die Entwickelung und die Aufgaben der Gesellschaft der Wissenschaften verbreitete. Am Schluffe der Sitzung verkündete Herr Geheimrat Ehlers die Namen der neuen Ehrenmitglieder und Korrespondenten. Zum Beleidigungsprozeß Carlo Böcklin gegen Or. Richard Muther (vergl. Nr. 263 des Börsenblattes). — Die Familie Böcklin veröffentlicht in den -Münchener Neuesten Nach richten- eine Erklärung, daß sämtliche in Venedig ausgestellten Werke Böcklins eigenhändig von ihm gemalt seien, daß bei ge wissen Wiederholungen von Gemälden der Sohn Carlo Böcklin auf Wunsch und unter Aufsicht seines Vaters mitgeholfen habe, daß aber nach dem Tode Böcklins Carlo Böcklin in keiner Weise die Hand an hinterlassene Werke des Vaters gelegt habe. Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler: TVsibnaobtsIcataloA (2usammonskslInnA gediegener, eigenartiger und änsssrst preiswerter I^estgesebenbe kür VVeibnaebten 1901) der Vsrlagsbuebbaudlang Philipp ksolam sun. in üsiprig. 8obmal-8o. 48 8. mit 1'roboiIIustr. Nit einer VVeibnaebts- gssebiebte von ilertrud 'Iriepel: iVis's dann so anders tzarn . . . . Dsutsebs sobönwissonsobaktliebo Literatur. prsrndspraobliobs sobönwisssnsobaktliobs läleratnr. Kunst, iilnstrirts iVerlcs. Larissa. Nusibalisobs Intsratnr. Katalog dir. 255 von L. 8slig8bsrg in Laxrsutb. 8". 106 8. 2697 kirn, ^nlctionstzataiog der Libliotboüsn der verstorbenen Herren L. llaron van Versbnsr, Nr. van IVnlkktsn Laltbe in Oldsnraal, 3. IV. Insktinoü, Pastor in 8Iisdrsobt, Osnsral-Nasor N. 11. 3. Illalltonga n. anderen. Versteigerung vom 23.—30. kiovsmber 1901 darob Vll p. van 8toobum L8obn im Haag, Lrsitsn- bok 36. 8°. 172 8. 3411 kirn. Ausstellungspreis. — Auf der allgemeinen Ausstellung für Nahrungs- und Genußmittel rc. in Würzburg 1901 erhielt die Buchdruckerei und Verlagsbuchhandlung von D. B. Wiemann in Barmen für verschiedene ausgestellte Bücher ein Diplom zur sil bernen Medaille. Unter den prämiierten Büchern befindet sich u. a. auch die von weil. Hauptlehrer Carl von den Steinen, Barmen, bearbeitete Schrift »Die Gesundheitspflege in der Familie» rc., mit einem Begleitwort von vr. msd. R. Deubel. Bußtag. — Auf den Bußtag, der am Mittwoch den 20. November sowohl in Sachsen als auch in Preußen und den übrigen Staaten Nord- und Mitteldeutschlands (mit Ausnahme von Mecklenburg) gefeiert wird, sei zur Verhütung von Störungen im Geschäftsverkehr mit Leipzig wiederholt aufmerksam gemacht. Selbstverständlich sind an diesem Tage auch in Leipzig die Ge schäfte geschlossen und ruht, wie an anderen hohen Festtagen, auch alle Spedition. Personalnachrichten. Gestorben. — In Ahrweiler ist nach jahrelangem, mit Geduld getragenen schweren Leiden, nahe an sechzig Jahre alt, der frühere Buchhändler Herr Heinrich Gottschick, aus dem Hause Gottschick-Witter in Neustadt a/H., ein Stiefsohn unseres jetzt in Heidelberg im Ruhestande lebenden Kollegen Herrn Eduard Witter, gestorben. Viele ältere Kollegen, insbesondere in Stuttgart, wo er vor mehr als dreißig Jahren im Hause Paul Ncff als Gehilfe thätig war und sich viele Freunde gewonnen hat, werden sich des liebenswürdigen, berufsfreudigen und arbeitsamen Kollegen gern erinnern und ihm eine sanfte Ruhe nach seinem von schweren Leiden erfüllten Leben ausrichtig wünschen.
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