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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.12.1901
- Strukturtyp
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- 1901-12-20
- Erscheinungsdatum
- 20.12.1901
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- Deutsch
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10604 Nichtamtlicher Teil. 296, 20 Dezember 1901, handelte, entsprach. Nach jener Zeit wurde das Gesetz über die Eintragungen vom März 1896 auf die Urheberrechts- Eintragungen anwendbar gemacht; es hatte im Artikel !0 die zu entrichtenden Taxen festgesetzt. Dieses Gesetz wurde im März 18u9 abgeändert und hat in seinen neuen Bestim mungen, die im Juli desselben Jahres in Kraft getreten sind, den folgenden, zur Zeit geltenden Tarif festgesetzt: 1. Litterarisches, wissenschaftliches oder künstlerisches Werk Den 10.—. 2. Zeitungen und Zeitschriften (für die Nummer) „ 0.50. 3. Dramatisches oder musikalisches Werk „ 5.—. 4. Photographisches Werk „ 5.—. 5. Uebertragung oder Verpfändung des Urheberrechts „ 5.—. 6. Eintragung des Namens des Urhebers eines anonymen oder pseudonymen Werks „ 5.—. Die nachfolgende Zusammenstellung giebt die Zahl der Eintragungen und den Betrag der Einnahmen der vier letzten Fiskaljahre an: April Fiskaljahre 1896—März 1897 Eintragungen 2328 Einnahmen Den 7871.— 1897- ., 1898 2679 8607.50 1898— ., 1899 2674 9128.50 ' „ 1899— „ 1900 1532 6703.— Ein Vibliothrkskatalog von 1374.*) Gustav Scherrer erwähnt in seinem -Verzeichnis der Hand schriften der Stistsbibliothek von St. Gallen- (Halle 1875, S. 580) einen Oatalo^ue bibliotboeas 8. Lrnois (invsrtas). Der letztere Zusatz sollte wohl besagen, daß es ungewiß sei, welchem der mehreren Orte, die den Namen Heiligenkreuz oder einen ähnlichen führen, die betreffende Bibliothek angehöre. Ein näheres Eingehen auf den Inhalt des Katalogs läßt indessen bald erkennen, daß es sich um ein Cistercienserkloster handeln muß, und da kann nur Heiligenkreuz im Wienerwalde in Betracht kommen. Und wirklich zeigt sich auch, daß die meisten der im Katalog aufgeführten Bücher mit den noch heute in der Bibliothek des Stiftes Heiligenkreuz vorhandenen identisch sind. Die betreffende Handschrift führt die Nummer 775 und wird von Scherrer a. a. O. S. 257 wie folgt beschrieben: Papier 4". vom Jahre 1374, 266 S., von einer Hand. Inhalt: 1. S. 1—119 Register zu den Sentenzen des Lombardus und anderes Vermischtes. 2. S. 121—253: ».1 ä vivsnclum gnalitsr cleiinitions äivsrsi libri oonsiclorant clo corpore ot aniws, oportet- rc. (Von dem Logiker Johann Buridan in Paris um 1358.) Am Ende steht: -Ilse von Luits anno dom. 1374. ln kosto 8. Lir^ustini äootorum lux-. Ist Scherrers Angabe richtig, so haben wir hiermit das Bücher verzeichnis von Heiligenkreuz vom Jahre 1374 vor uns. ?. Meier hat schon vor etwa zwanzig Jahren eine Abschrift davon gemacht und diese im August 1899 nochmals mit dem Original verglichen. Der Katalog verzeichnet im ganzen 308 Bände fast sämt lich theologischen Inhalts, eine für damalige Zeit gewiß ansehnliche Zahl. Davon lassen sich mit ziemlicher Sicherheit etwa 122 heute wieder erkennen. Was dem Verzeichnis aber ein ganz besonderes Interesse sichert, das ist die genaue Angabe der Aufstellung und Reihenfolge der Bücher. Gottlieb, der in seinem Werke über mittelalterliche Bibliotheken (S. 299—329) von der Anordnung der Bibliotheken im Mittelalter handelt, klagt über Mangel an Nachrichten hierüber. Doch führt er die Bibliothek von St. Emmeram von 1347 an, wo über 250 Bände auf 32 Pulten lagen und nach der Ordnung der Pulte ausgezählt wurden. Hciligenkreuz hatte seine Bücher auf Brettern in drei Schränken aufgestellt, von denen jeder eine Seite des Zimmers einnahm. Zur Orientierung sind dem Kataloge einige Bemerkungen vorausgeschickt, worin die Zahl der Bände aus jedem Brette und die Summe derselben angegeben ist. Die untersten Bretter tragen nur wenige Bücher 4, 5, 7, ihre Anzahl steigt mit der Höhe auf 14, 15, 17. Doch enthält das dritte Gestell zu oberst nur sechs Bücher. Die Zählung geht von oben nach unten und, wie es scheint, von links nach rechts. Der erste Schrank steht links vom Eingänge, *) Der Bibliothekskatalog des Stiftes Heiligenkreuz vom Jahre 1374. Aus der Handschrift von St. Gallen, herausgegeben von ?. Gabriel Meier, 0. 8. 8., Bibliothekar in Einsiedeln. 8°. (17 S.) S.-A. aus: Archiv f. österr. Geschichte (Bd. X0. 2. Hälfte S. 401). Wien 1901. C. Gerold's Sohn. Br. 50 H. der zweite dem Eingänge gegenüber. Jeder Schrank hat zehn Bücherbretter. Heiligenkreuz besitzt noch ein älteres Bücherverzeichnis, das im zwölften Jahrhundert auf die zwei ersten Blätter der Hand schrift Nr. 205 eingetragen wurde. Es sind die Bücher, die unter dem ersten Abte Godeschalk 1134—1147 vorhanden waren, un gefähr 70 Bände. Welche davon in dem neueren Verzeichnisse wieder aufgeführt und welche noch davon vorhanden sind, ist bei der summarischen Art der Aufzeichnung ohne Einsicht in die Bücher selbst schwer festzustellen. Die St. Galler Handschrift 775, in der sich der Katalog von 1374 findet, scheint nickt von Heiligenkreuz zu stammen. Hier dürfte Gottliebs Bemerkung (Ueber mittelalterliche Bibliotheken S. 329) am Platze sein: -Man muß sich darnach hüten, Kataloge,, die in Handschriften eingetragen stehen, kurzweg auf jenes geist liche Haus zu beziehen, aus dem die jeweilige Handschrift stammt. Ist nickt ausdrücklich gesagt: Li euut libri buius mouastsrii oder: Li euvt libri gui bio babsutur, oder steht nicht durch ähnliche unzweideutige Vermerke die Zugehörigkeit des Verzeichnisses fest, dann liegt zum mindesten ebensoviel Wahrscheinlichkeit vor, anzu nehmen, daß man die Bücher eines fremden Hauses vor sich habe-. X. Kleine Mitteilungen. Post. Leipzig. — Das Königliche Hauptzollamt in Leipzig giebt folgendes bekannt: Die Zollabfertigungsstelle für Postgüter (Stephan straße 2) wird Sonntag den 22. d. M. wie an Werktagen offen gehalten werden; am 1. und 2. Weihnachtsfeiertage werden bei ihr Abfertigungen von vormittags 10 Uhr bis nachmittags 1 Uhr unbeschränkt vorgenommen werden. Bei der Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe Plagwitz-Lindenau werden zoll- und steuerpflichtige Postsendungen Sonntag den 22. d. M., und am 1. und 2. 'Weihnachtsfeiertage in der Zeit von vormittags 11 Uhr bis nachmittags 1 Uhr unbeschränkt ab gefertigt werden. Leipzig, am 17. Dezember 1901. Königliches Hauptzollamt l. (gez.) Welcker. Post. — Die kaiserliche Ober-Postdirektion Leipzig giebt folgendes bekannt: Wcihnachtspaketverkehr in Leipzig. In den Tagen vom 19. bis einschließlich 24. Dezember tritt die Schlußzeit für die abgehenden Päckereiposten bei den Leipziger Postämtern eine Stunde früher als gewöhnlich ein. Hierauf wird bei Auflieferung der Pakete Rücksicht zu nehmen sein. Am 22. sind die Paketannahmeschalter wie an Werktagen, am 25. und 26. Dezember wie an Sonntagen geöffnet. Die Ausgabe von Paketen für Abholer findet beim Post amt 10 (Hospitalstraße) und bei den Vorortspostämtern auch am 25. wie an Werktagen statt. -Postlagernd- adressierte Pakete und Wertpakete für Abholer werden beim Postamt 1 (Augustusplatz, bezw. Grimmaischer Stein weg 9) am 22. von 8 bis 9 Uhr vormittags, 11 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags und 5 bis 6 Uhr nachmittags, an den beiden Feiertagen von 8 bis 9 Uhr vormittags und 12 bis 1 Uhr nachmittags zur Ausgabe bereit gehalten. Die Brief- und Geldschalter sind am 22. von 8 bis 9 Uhr vormittags, 11 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags und 5 bis 6 Uhr nachmittags, an den beiden Weihnachtsfeiertagen von 8 bis 9 Uhr vormittags und 12 bis 1 Uhr nachmittags geöffnet. Leipzig, 14. Dezember 1901. Kaiserliche Ober-Postdirektion, (gez.) Rührig. Umgehung des Postgesetzes. Entscheidung des Reichs gerichts. — Artikel 3 Absatz 1 des Reichsgesetzes vom 20. De zember 1899 bestimmt, daß Anstalten zur gewerbsmäßigen Ein sammlung, Beförderung oder Verteilung von unverschlossenen Briefen, Karten, Drucksachen und Warenproben, die mit der Auf schrift -bestimmter Empfänger- versehen sind, vom 1. April 1900 ab nicht mehr betrieben werden dürfen. Der Angeklagte ver trieb wöchentlich einhundertzwanzig Exemplare einer Zeitung in der Weise, daß er die Namen der cinhundertzwanzig Empfänger aus Karten verzeichnete, deren jede eine bestimmte Nummer erhielt, und daß er nicht die volle Adresse der Empfänger, sondern nur die be treffende Nummer auf das um die Zeitung geschlagene Streifband setzte. Diese Numerierung war für ihn notwendig, weil der In halt der einzelnen Sendung je nach der Person ihres Empfängers vielfach verschieden und es mit Rücksicht hierauf keineswegs gleich- giltig war, welche spezielle Sendung der einzelne Empfänger erhielt. Die Strafkammer sah hierin eine Drucksache, die mit
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