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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.12.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-12-20
- Erscheinungsdatum
- 20.12.1901
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- Deutsch
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Börsenblatt s. d. deutschen Buchhandel, Nichtamtlicher Teil. 10605 der Aufschrift bestimmter Empfänger versehen ist, und ver urteilte den Angeklagten. Das Reichsgericht wies die Revision desselben durch Urteil vom 25. Februar 1901 zurück. (Entsch. d. RG. in Strass. Bd. 34, S. 176 ff.) In den Gründen heißt cs, der erste Richter gehe mit Recht davon aus, daß unter der Aufschrift bestimmter Empfänger -jede mittels Schriftzeichen auf der Sendung oder deren Umhüllung angebrachte Bezeichnung anzusehen« sei, mittels deren für den Besteller ein bestimmter Empfänger gekennzeichnet werde, und hieraus werde mit Recht weiter gefolgert, daß die Versehung der durch die Anstalt des Angeklagten verteilten und beförderten Exemplare mit einer auf der Umhüllung geschriebenen Nummer sich als -Aufschrift- darstelle. Daß das, was auf die einzelne Sendung geschrieben wird, nicht in Buchstaben, Silben oder Wörtern bestehe, sondern lediglich in einer Ziffer oder Nummer, erscheine nicht geeignet, den Charakter der Aufschrift als solcher zu ändern. Derartige Zeichen als Aufschrift kämen ja auch im Postverkehr für post lagernde Sendungen vor. Die Aufschrift einer bestimmten Nummer habe aber auch vorliegend den Zweck verfolgt, den Empfänger der Person nach erkennbar zu machen. Daß dies nicht für jedermann erkennbar war, sondern nur für diejenigen Per sonen, die die Kartennummer kannten, auf denen der Name des Empfängers stand, und daß sonach das Zeichen den Namen des bestimmten Empfängers nur in Verbindung mit diesen Karten ergeben habe, sei rechtlich belanglos. Der Zweck des Gesetzes vom 20. Dezember 1899 sei eben der gewesen, der Privatpostbeförderung ein Ende zu machen. Das Verfahren des Angeklagten habe auf eine Umgehung dieses Gesetzes und die Vereitelung des Zweckes desselben abgezielt und falle deshalb unter die Strafvorschrift des Gesetzes. Post. Unbestellbare Sendungen. — Die Zahl unbestell barer Postsendungen ist seit Jahren im Steigen begriffen. Wie die Statistik der Reichspost ausweist, haben von der Gesamtzahl der im Jahre 1900 eingelieferten nahezu Z'/y Milliarden Sen dungen über 2si. Millionen nicht bestellt werden können und amtlich eröffnet werden müssen, weil der Empfänger nicht auf zufinden war und der Absender sich auf der Außenseite nicht be zeichnet hatte. Bon diesen unbestellbaren Sendungen konnten über 1 Million noch an die durch den amtlichen Eröffnungsausschuß ermittelten Absender zurückgegeben werden, während 1 230 384 Stück endgiltig unbestellbar blieben. Die Zunahme der unbestellbaren Sendungen ist lediglich bei den Postkarten, Drucksachen, Waren proben und Geschäftspapieren hervorgetreten, was darauf hinweist, daß die Adressierung gerade dieser Versendungsgegenstände mit geringerer Sorgfalt geschieht. Im Durchschnitt sind von je 1 Million aufgelieferter Sendungen 227 Briefe, 913 Postkarten, 163 Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere, 3 Wertbriefe und 5 Pakete endgiltig unbestellbar geblieben. Russischer Einfuhrzoll auf polnische Bücher. — Der Vorstand des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler hat auf seine Eingabe an den österreichischen Handelsminister, in der er um Vorstellungen bei der russischen Regierung wegen des Zolls auf nach Rußland eingeführte polnische Bücher gebeten hatte, die folgende Antwort erhalten: -Z M.« -Wien, am 6. Dezember 1901. -Mit Bezug auf die Eingabe vom 4. November 1901 in Angelegenheit der Stellungnahme gegen die mit russischen Reichsratsgutachten vom 4. Juni 1901 (verlautbart in Nr. 72 der russischen Gesetzsammlung vom 24. Juli, 6. August 1901) festgesetzte Zollbehandlung von Büchern in polnischer Sprache nach T. No. 178, Nr. 4 des russischen Zolltarifes zum Zoll sätze von 4 Rubel 50 Kopeken per Pud, wird dem geehrten Verein auf Grund einer Mitteilung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern eröffnet, daß die über hieramtliches Einschreiten seiner Zeit seitens des genannten k. und k. Ministeriums eingeleitete diplomatische Intervention — die sich allerdings, mangels einer vertragsrechtlichen Basis für die Geltendmachung des Reklamations anspruches, auf Anführung von Billigkeitsargumenten zu be schränken hatte — seitens der russischen Regierung trotz ein dringlichster Verwendung der k. und k. Botschaft in Petersburg unter Hinweis auf die Gesetzeskraft der angefochtenen Zollver fügung abschlägig beschicken worden ist. -Wenn es somit in Hinkunft bei der Zollpflicht polnischer Druckschriften in der Einfuhr nach Rußland sein Bewenden bis auf weiteres wird finden müssen, so darf doch aus einem russischer- seits gleichzeitig in günstigem Sinne erledigten Präcedenzfalle die Erwartung abgeleitet werden, daß wenigstens diejenigen Sen dungen polnischer Druckschriften, bezüglich welcher dargethan werden kann, daß die Bestellung noch vor der Verlautbarung des eit. Reichsratsgutachtens mit den betreffenden heimischen Exporteuren vereinbart worden ist, nachträglich noch zu dem früher bestandenen zollfreien Regime in Rußland werden zugelassen werden, «lchtundsechzigsier Jahrgang. -Einer seitens des k. u. k. Ministeriums des Aeußern dies bezüglich gegebenen Anregung entsprechend, wird der geehrte Verein eingeladen, die in Betracht kommenden Interessenten von dieser Eventualität mit dem Bemerken in Kenntnis zu setzen, daß es in den bezeichneten Fällen erwünscht wäre, wenn die mit den erforderlichen Nachweisungen versehenen Reklamationen thunlichst bald an das k. u. k. Ministerium des Aeußern eingesendet würden. Der k. k. Handelsminister: (gez.) Call m. p.« Bücherzoll. — Zu dem Zoll auf Bücher wird der -Kölnischen Zeitung- geschrieben: -Der neue deutsche Zolltarif läßt Bücher im allgemeinen auch ferner zollfrei, dadurch aber, daß er für gebundene Bücher einen Zoll von 30 ^ vorsieht, begiebt sich das Reich auf eine Bahn, die zu betreten es bisher sich gescheut hat, nämlich die Erschwerung und Verteuerung des Bezugs eines Mittlers kultureller Beziehungen zu unfern Nachbarstaaten. Nicht jeder kann ein fremdes Land und seine Errungenschaften an der Quelle studieren, das wich tigste Bindeglied zwischen der Kultur aller Völker, zwischen Ver gangenheit und Gegenwart, ist neben der Tradition ja die in Druck schriften festgelegte Kulturarbeit. Um deren Austausch zu erleichtern, haben alle Länder des Weltpostvereins den billigen Drucksachen tarif eingeführt, so daß es selbst in fernen Ländern möglich wird, mit der »schnellsten Gelegenheit, der Briefpost, einzelne Bücher, die man zu Rate ziehen möckite, zu erhalten. Ein ganz gewaltiger Drucksachenverkehr mit dem Auslande hat sich so entwickelt, jeder Postdampfer kann Zeugnis davon ablegen. Die Erschwerung des Bezugs litterarischer Erzeugnisse liegt nun nicht so sehr im vorgeschlagenen Zoll an sich, als in viel größerem Maße in der durch die Zollkontrolle verursachten Belästigung des bewährten schnellen und billigen Kreuzbandversands. Soll fortan jedes Kreuzband über 250 Gramm mit Zolldekla rationen eintreffen und dem Zollamt zur Kontrolle, ob etwa ein schwarzes Schäflein, ein zollpflichtiges Büchlein, darin sei, zugesührt werden? Welch eine ungeheure Belästigung des Publikums, welche Mehrarbeit für Post- und Zollbehörden! Und das finanzielle Ergebnis? Es soll nack einer vorläufigen Berechnung 80000 betragen! Was ist das für ein finanz politisches Unding! In einigen kleinen südamerikanischen Staaten (auch Portugal), wo die kleinste Zollquelle den un endlich notleidenden Staatskassen willkommen ist, sind Bücher zölle seit längerer Zeit eingeführt. Der mühseligen Arbeit, alle Drucksachen zu kontrollieren, sucht man sich natürlich möglichst zu entziehen. Dies kann dadurch geschehen, daß man Drucksachen ohne weiteres zollfrei einläßt, oder daß man, wie Venezuela, ein fach die Einführung zollpflichtiger Bücher unter Kreuzband bei Strafe der Beschlagnahme verbietet. Ein Postpaket nach Venezuela kostet 3 und braucht eine ungeheure Zeit, um an Ort und Stelle zu gelangen. Da muß man sich nicht wundern, wenn mancher es der Gefahr einer Beschlagnahme vorzieht, ganz auf das Buch zu verzichten. Brasilien hilft sich, indem es Drucksachensendungen, die weniger als eine bestimmte Anzahl Bücher einer Sorte enthalten, unbehelligt läßt. Dieser Standpunkt trifft wenigstens nur die großen Sendungen, den Handel; einzelnen Werken, wie sie so häufig in Gewerbe und Wissenschaft benötigt werden, wird dadurch aber nicht der einzig rationelle Weg des Kreuz bandbezugs verlegt. Man mag über den neuen Zolltarif denken, wie man will, mit dieser Position scheint nicht das Richtige getroffen zu sein. Die durch das Urheberrecht gegen das Ausland genügend geschützte Bücherproduktion braucht keinen Schutzzoll, für eine Besteuerung der Einbände finde man eine andere Form, das finanzielle Interesse aber ist so gering, daß das Deutsche Reich deshalb nicht in die Reihe der die geistige Nahrung hemmenden Länder einzutreten braucht. Als Kultur volk sollten wir vielmehr vorangehen und die lästigen Schranken, die den freien Schriftenverkehr jetzt schon erschweren, mit beseitigen helfen, nicht aber durch Einführung einer eigenen Steuer anderen Staaten das Signal zu ähnlichem Vorgehen geben. Hoblssss obliAs! Geht's nicht ohne einen Bücherzoll, dann muß zunächst die zolltechnische Frage praktisch gelöst sein.« Einsprachen gegen die Zuerkennung von Nobel preisen. — Die Stockholmer Blätter bringen eine Kundgebung von zweiundvierzig schwedischen Schriftstellern an den Grafen Leo Tolstoj, in der sie sich gegen die Verleihung des litterarischen Nobelpreises, für den nach Ansicht der Unterzeichner in erster Linie Tolstoj hätte in Betracht kommen müssen, aussprechen. Die Kund gebung soll darüber aufklären, daß das Preisgericht in seiner jetzigen Zusammensetzung nicht der Ausdruck der in Schweden herr schenden künstlerischen oder allgemein menschlichen Auffassung sei. Eine andere Unzufriedene ist die französische Frauenrechtlerin Clsmence Royer. Sie erhebt in einem offenen Briefe an den Herausgeber des -Sitzcle- Einsprache gegen die Verleihung des chemischen Nobelpreises an den Berliner Professor van t'Hoff. 1399
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