2026 Amtlicher Teil. ^ 51, 3. März 1904. Im Verwaltung»-Ausschüsse des Deutschen Buchlzändlerlzauses scheiden aus die Herren: Rudolf Brvckhaus-Leipzig, Otto Engert-Leipzig, 11 r. Jos. Pctcrsmaun-Leipzig, Hans Heinrich Rcclam-Leipzig. Herr Rudolf Brockhaus-Leipzig und Herr De. Jos. Petersnianu-Leipzig sind wieder wählbar; der letztere hat jedoch erklärt, eine Wiederwahl nicht aunchme» zu können. Die Herren Otto Engert-Leipzig und Hans Heinrich Reclam-Leipzig sind nicht wieder wählbar. Im Amte verbleiben die Herren: Ferdinand Lomnitz-Leipzig. Heinrich Wagner-Leipzig. Mit dem ergebenen Bemerken, dass nur solche Wahlvorschläge Berücksichtigung in der durch das Börsenblatt zu veröffentlichende» Zusammenstellung der Wahlvorschläge finden können, welche spätestens vier Wochen vor der Haupt versammlung in die Hände der Geschäftsstelle gelangt sind, und mit der höflichen Bitte, möglichst nur solche Wahlkaudidaten in Vorschlag zu bringen, von denen anznnehmen ist, daß sic an den Sitzungen und Arbeiten des betreffenden Amtes teilzunehmcn gewillt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß alle verehelichen Vereine, ihre Wahlvorschläge öis spätekens den 1. Sprit l. I. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig, Hospitalstraße 11 (Deutsches Buchhändlerhaus), einznscnden. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die vcrchrlichcn Vereine die Aufforderung, Vollmachts - Formulare für Stellvertretungen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen Gemäß 4 seiner Geschäftsordnung macht er besonders darauf aufmerksam: 1) daß die Mitgliedschaft im Börscnvcrein aus der Person, nicht auf der Firma beruht; 2) daß laut Satzungen (8 17, Schlußabsatz) nur Mitglieder eines vom Vorstände des Börscnvereins an erkannten Vereins ihre Stimmen und zwar nur auf Mitglieder desselben Vereins übertragen können; 3) daß die Mitglieder der Ortsvercine, sofern sie gleichzeitig Mitglieder eiucs Krcisvereins sind, ihr Stimm- stellvertretungsrccht durch diesen Kreisvcrein auszuüben haben; 4) daß die Stimmstcllvcrtretung für die Wahlen und alle auf der Tagesordnung der betreffenden Hauptversamm lung stehende» Gegenstände (mit Ausnahme der Beschlußfassung über Änderung der Satzungen) statthast ist; 5) daß kein Stellvertreter mehr als sechs Abwesende vertreten darf; 6) daß Persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen dürfen; 7) daß nur Vollmachten, zu welchen das vom Wahl-Ausschüsse ausgegebene Formular benutzt ist, berücksichtigt werden können; 8) daß die Vollmacht von dem Aussteller eigenhändig unterschrieben, und diese eigenhändige Unterschrift von dem Vorstände seines Vereins beglaubigt sein muß; 9) daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammle» und mit übersichtlichem Verzeichnisse, zu welchem das Börsenvereins-Formular zu benutzen ist, an die Geschäftsstelle zu sende» hat, in deren Händen sie spätestens ani Tage vor der Hauptversammlung sein müssen. Wiesbaden und Leipzig, I. Mürz 1904. Hochachtungsvoll Der Wahl-Ausschuß des Vürsenvcreins der Deutschen Buchhändler Heinrich Roenicr, Vorsitzender.