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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.03.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-03-08
- Erscheinungsdatum
- 08.03.1904
- Sprache
- Deutsch
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55, 8. März 1904. Nichtamtlicher Teil 2205 Nichtamtlicher Teil. Kalenderwesen und Lalenderliteratur in Dänemark. Von Gustav Bargum. Über die Anfänge des dänischen Kalenders und seine Ein lehrte Öle Wvrm, Professor der Medizin an der Aopenhagener Universität, in seiner 1626 (und später neu aufgelegt) erschienenen Abhandlung: ausführliche Mitteilungen und bringt darin auch die Abbildung eines Nunenkalenders aus dem Jahre 1328. Nunenstäbe nämlich wurden noch lange zu kalendarischen Aufzeichnungen benutzt, hatte. der Festtage, und die Bischöfe verteilten ihre handschriftlichen Mitteilungen über die Feiertage des Jahres an die Priester. Mit der Einführung der Reformation aber wurde es üblich, ein edrucktes Kalendarium dem ksalwsdog, d. i. dem Kirchcngesang- einem Gesangbuche aus dem Jahre 1553 angefügt und gleich den handschriftlichen noch allgemein für jedes Jahr passend ausgestellt. Als selbständiges Buch erschien ein dänischer Almanach zum erstenmal 1570 in Kopenhagen, aber von einem Ausländer, Levinus Bathus, medizinischem Professor in Rostock, berechnet und herausgegeben. Seit 15^0 erscheint der Almanach häufiger, wenn auch nicht gleich regelmäßig jedes Jahr. Seinen Hauptinhalt bilden astro logische Prophezeihungen. Um indes abergläubischen, unbe gründeten Wahrsagungen von Unglück aller Art vorzubeugen, nimmt sich seit der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts die Universität selber seiner Veröffentlichung an, und die Ausgabe besorgt der an die Universität geknüpfte krote88or L8trovoivia6 oder watboZeoL, dem die Berechnung von Sonnen- und Mond- Auf- und Untergang, der Feste, Gezeiten usw. oblag. Auf dem Titelblatt des Kalenders ist das Observatorium der Universität abgebildet, die dann 1661 mit dem Privilegium ausgestattet wird. 1683 bestätigt es Christian V. in seinem noch heute gelten den Rechtsbuch (->van8k6 Uov«) Buch 2, Kapitel 21, § 5 und 6: »Niemand, weder In- noch Ausländer darf drucken oder ins Reich einführen oder verkaufen andre Almanache oder Schreib-Kalender als die, welche von der durch den Rektor und die genieinen Professores in Kopenhagen dazu verordneten Person zusammengesetzt und verfaßt sind .... Doch soll nicht untersagt sein, daß man je zu eigenem Gebrauch fremde Kalender verschreiben darf.« «Kein Wahrsage-Kalender darf hier im Reiche geschrieben und gedruckt werden, noch auch irgendwelche Wahrsagung über Krieg, teure Zeit, Pestilenz oder andere solche Zufälle darin ausgenommen werden.« Hiermit war also die Universität zur Ausgabe von Alma nachen allein berechtigt geworden. So hat denn auch das strenge Verbot das Aufkommen andrer Kalender lange verhindert. Firma P. A. Norstedt L Söhne in Stockholm das Recht ver pachtet hat) ein ähnliches Almanachsprivilegium. Im Jahre 1700 wurde von König Friedrich IV. der neue Stil, also der »verbesserte« Gregorianische Kalender im dänischen Reiche (wie gleichzeitig von den evangelischen Ständen auch in Deutschland) einge,ührt, durch Auslassung von elf Tagen im Februar. Eine Verordnung von 1831 brachte eine zeitgemäße Ergänzung: Zwar soll die Universität das ausschließliche Recht haben, Kalender zu drucken, einzuführen und zu verkaufen, »Doch dürfen solche wissenschaftliche, ästhetische und andre Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 71. Iabrqana. Schriften, in denen ein Almanach sich befindet, aus fremden Orten gedruckt eingeführt werden, wenn der Almanach n^r den auf «Uuncketaarn« ist nämlich heute nur noch eine Sehenswürdig keit. Darunter schließlich die alte Druckfirma I. H. Schultz; auf der Rückseite befinden sich das große Universitätssiegel und fol gende Verkaufsbestimmungen: 20 Öre für ein geheftetes Exemplar. Bei einem Partieeinkauf von mindestens 50 Stück erhält ein jeder 20 pCt. Rabatt. Wer Einkauf in Partien gemacht hat, kann bis Ende 1904 die nicht abgesetztcn Exemplare zurückliefern und die Bezahlung dafür wiederbekommen; jedoch 1. wird für die Heftung nichts ver gütet, 2. die Exemplare müssen in unbeschädigtem Zustande sein und 3. die beim Einkauf erhaltene Rechnung ist vorzuzeigen.- Über den Inhalt des Almanachs bestimmt schon 1684 eine Verordnung: »Auszuschließcn sind unbegründete astrologische Mut maßungen, dagegen aufzunehmen, was aus der rechten gründ lichen Himmelskunst zur Aufklärung der Zeiten und Beleuchtung und Verbesserung der Navigation und der Geographie dienen kann«, 1741 kommt ein Verzeichnis der Messen und Märkte, dann Angaben der Diligencentaxen, der Meilenberechnung, der Taxen an den Fähren hinzu, die natürlich jetzt wieder überflüssig ge worden sind, ferner seit 1779 »ökonomische Anmerkungen von der kgl. dänischen Landhaushaltungsgesellschaft — der Landbevölkerung besonders zu Diensten«, wie es in dem alten Stil der Väter Der Preis des Universitäts-Kalenders war früher 8 Skilling für das geheftete Exemplar, 7'/, roh; der jetzige ist bereits oben angegeben. Seinen Verlag hatte die Universität in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts an einen Buchhändler ver pachtet, übernahm dann aber selbst den Verlag wieder und be hielt ihn seitdem in eigner Hand: die Einnahmen stiegen nämlich von 3700 Rigsdaler (Pachtsumme) auf etwa 7000. In A. C. P. Linde's Mitteilungen betr. Kopenhagens Universität befindet sich eine interessante Aufstellung über den Almanach von 1857. Danach beträgt die Netto-Einnahine nun schon 10 000 Rigsdaler, nach Abzug der Kosten für die Herstellung, die folgende waren: dän. allgem. Kalenders 200 Honorar für Berechnung und Redaktion des Schreib- und Reise-Kalenders 100 des isländischen Kalenders 100 400 Honorar für Übersetzung ins Deutsche 50 „ „ „ „ Isländische 50 „ an den Quästor 150 Papier 2200 Druck 1600 Stempelung und Zählung 300 Schreiber- u. Botenlohn 50 Vignetstempel u. Zubehör 50 Summa 4850 Rigsdaler erhält 25U. gibt selbst 20A Rabatt, verkauft nur gegen bar und hat die nicht abgesetzten Exemplare an die Quästur bis Ende Februar nächsten Jahres zurückzuliefern. — Seit 1856 soll der Kalender aus weißem Papier erster Sorte gedruckt und jedes Exemplar unter gehöriger Kontrolle mit dem schon erwähnten Stempel versehen werden. 291
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