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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.03.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-03-15
- Erscheinungsdatum
- 15.03.1904
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- Deutsch
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2434 ^ 61, IS. März 1904. Nichtamtlicher Teil. wurden letztere durch die nächstgelcgenen Sortimentshand- tungen versorgt, später aber zum direkten Anschluß an Leipzig veranlaßt, da der kleinere Betrieb des dortigen Kommissionsgeschäfts durch den Giroverkehr der Reichsbank, de» wohlfeilen Postverkehr und namentlich auch durch das Barsortimcut immer mehr erschwert wurde. Bücher faßt nun die Gesamtheit dieser bunten Gesell schaft unter dem Namen Kleinhandel zusammen. Für das irreguläre Element mag diese Bezeichnung gelten, aber nicht für den regulären Sortimentsbuchhandel. Der Ver treter des letzter» ist unter den verschiedenartigsten Ver hältnissen weder groß noch klein zu nennen, er bleibt stets Sortimenter, d. h. ein fachmännisch gebildeter Buchhändler von produktiver Tätigkeit, zunächst in der Weise, daß er der Bücherwelt die Wege ebnet zur Verbreitung. Erstklassige Autorleistungen bedürfen seiner Dienste nur mäßig. Von solchen Leistungen kann auch kein Buchhandel existieren. Dazu bedarf er notwendig der großen Masse zweit- und drittklassiger Autorlcistungen, und selbst damit gewinnt er keinen Halt. Er bedarf noch andrer Leistungen, die literarisch nicht graduicrlich sind, aber das Gerippe des Verlagshandels bilde». Diese Leistungen faßt man zur Unterscheidung von der Literatur, worunter alle selbständigen Antorleistungen zu verstehen sind, unter der Bezeichnung Bücherwesen (periodisch und nichtperiodisch) zusammen. Das Biicherwesen beruht auf der Initiative, Planung und literarischen Organisatinnstäligkeit des Ver lagshandels. Es hat bei uns eine so reiche Entwicklung gewonnen, daß das neue Urheber- und Verlagsrechts-Gesetz das Biicherwesen vom Verlagsvertrage zwischen Autoren und Verlegern ausscheidet und dem Werkvertrag überweist. Für die zweit- und drittklassigen Autvrleistungen wie für das Biicherwesen ist der reguläre Sortimentsbuchhandel von größter Bedeutung. Sein Rückgang würde, wie dies schon gegenwärtig infolge der Gewerbefreiheit zu beobachten ist, zunächst die »Literatur», also die rechtlich selbständigen Autorlcistungen, nicht das Biicherwesen treffen. -Die Grundlage der Organisation — sagt Bücher S. IS — bildet ein dezentralisierter, über viele Produk tionsorte zerstreuter Verlag. Die Universitätsstädte, die Landes- und manche Provinzialstädte geben die Knoten punkte ab in dem weit ausgebreiteten Netz der Verlags unternehmungen » Bücher befindet sich hiermit in einer optischen Täuschung; er verwechselt die Wirkung mit der Ur sache. Was er in der Provinz sieht, ist mit nicht nennenswerten Ausnahmen Sortimentsbuchhandel — Sortimentsbuchhandel im Sinne der alten kundigen Ver waltungsmänner, denen das Privilegienwesen anbefohlen war. Sic interessierten sich nur für den Sortimentsbuchhandel, der reine Vcrlagsbetrieb galt ihnen als freie Kunst, zu deren Ausübung kein Privilegium erforderlich war. Be schränkte sich der bloße Verlagsbetrieb auf Original produktion, so stand ihm der Schutz gegen Nachdruck im gewöhnlichen Rechtswege von selbst zu. Das Recht zum Betrieb des Sortimentsbuchhandels war dagegen an ein Privilegium gebunden, das nicht kurzer Hand zu erlangen ivar. Vor allem durften fremde Privilegien nicht gekränkt werden. Sodann kam die Persönlichkeit des Bewerbers, sein Bildungsstand, die Länge der Lehr- und Wanderjahre usw. in Betracht. Wurde endlich zu seinen Gunsten entschieden, so erhielt er mit dem Gewerbeprivilegium gleichzeitig ein Gcneralprivilegium zum Schutz gegen Nachdruck, das verschiedenen Inhalts sein konnte, gewöhnlich aber wohl auf Schutz der Origiualproduktion und der Reproduktion von -nicht mehr vorhandenen Büchern» (wohl nicht ganz identisch mit literarischem Gemeingut) lautete. Das Generalprivilcgium entband vom ordentlichen Gerichtsver fahren und konnle mit Hilfe der Ortsobrigkeit im Ver waltungswege in Wirksamkeit gesetzt werden — der prompteste Rechtsschutz. Das Privilegienwesen, unter dessen Herrschaft eine Menge unsrer vorhandenen Provinzfirmen entstanden sind, erkannte somit im Svrtimentshandel den eigentlichen Voll buchhandel, d. i. Verlagstätigkeit auf Grundlage des Sortimentsbetriebs. In diese Auffassung ist nur vorüber gehend Verwirrung hineingetragen worden, als mit deni Verfall und Ende des Tauschhandels die Nötigung auf hörte, Verlag und Sortiment in eitler Hand zu vereinigen. Durch das beginnende Konditionsgeschäft überdies begünstigt, wucherte der reine Sortimentsbetrieb in einer Weise auf, daß der Buchhandel für seine Zukunft fürchtete. Das Gleichgewicht zwischen produktiver und kommerzieller Tätig keit war gestört, etwa umgekehrt wie gegenwärtig, wo in folge der Gewerbefreiheit der reguläre Sortimentsbctrieb hinter dem regulären Vcrlagsbetrieb zurückzubleiben droht. Wirft man einen Blick auf das Bild, das unser Buch handel in der Provinz bietet, so fällt auf, daß sich hinter den älter» Sortiinentsfirmen Verlagsfirmen bergen, Firmen, die in der finanziellen Bedeutung die Bedeutung ihrer Sortimentsfirma vielfach weit überragen. Nur die An fänger bescheiden sich bis auf ivcitcres mit bloßem Sorti- mentsbetrieb. Diese Wahrnehmung führt von selbst zur An nahme eines organischen Zusammenhangs zwischen Sorti ments- und Verlagstätigkeit. In der Tat, der Sortiments handel ist die Schule des Verlagshandels; dieser wächst aus jenem hervor. Der Anfänger beginnt mit Sortiment, ohne an Verlag zu denken. Allmählich wird er schon durch bloße Rücksicht auf seine Kundschaft in die Vcrtagstätigkeit hineingedrängt. Hat er einmal Fuß gefaßt, so sucht er weiter Boden zu gewinnen, angestachelt durch den Gedanken an die über triebenen Ansprüche der bloßen Sortimentertätigkeit an den Rest der Manneskraft im Alter. Auf diese oder ähnliche Weise nehmen die Verlagsgeschäfte in der Provinz vielfach ihren Anfang, und durch den Halt, den ihnen die Sorti mentertätigkeit gibt, sowie durch das Anregende und In struktive dieser Tätigkeit, schlagen sie bald festere Wurzeln, als dies an den Anfängerversuchen der großen Verlags- zcntren ohne Stütze des Sortiments zu beobachten ist. Die Provinz weist Verlagsgeschäfte allerersten Ranges auf, weltbekannte Firmen, die ihr Muttergeschäft, die Sortimentshandlung, sorgsam in Hut halten und iveiter- fllhrcn. Es ist kein seltener Vorgang, daß derartige Verlags- austaltcn auf der Höhe ihrer Entwicklung aus praktischen Gründen nach einem der Zentren verlegt werden, während das Muttergeschäft in der Provinz zurückbleibt. Auf diese Weise ist der Leipziger Verlagshandcl in der Neuzeit durch eine Anzahl erstklassiger Firmen aus der Provinz bereichert worden. In der reichen Entwicklung der Verlagslätigkeit in der Provinz liegt vornehmlich das Charakteristische des deutschen Buchhandels. Darauf verwies der Wahlausschuß der deutschen Buchhändler schon im Jahre 1819 in einer Eingabe au den Frankfurter Senat; »in Deutschland — sagte er — sehen wir in den kleinsten Städten Verlagsunternehmnngen gedeihen, dessen hat das Ausland nicht in gleichem Grade sich zu erfreuen«. Die geistigen Zentren, Universitätsstädte rc., geben keine Erklärung für diese eigentümliche Erscheinung, schon aus dem Grunde, weil sich die Zahl der geistigen Zentren mit der Zahl der Verlagsorte im Laude bei weitem nicht deckt. Erstklassige Vcrlagsanstalten haben sich bei uns an Orten entwickelt, die kein Mensch für geistige Zentren ansehen wird. Frankreich
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