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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.03.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-03-15
- Erscheinungsdatum
- 15.03.1904
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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2436 »I. 15. März 1904. Nichtamtlicher Tel! -Verlegerinteressen und Ladenpreis- mehrfach ausländische Zustände, ohne Widerspruch zu finden. Er sprach vom -Durchschnittsbuchhändler des Auslandes-, der, wenn man ein älteres oder wenig gangbares Buch ver lange, mit dem stereotypen »Nicht vorrätig» antworte, meist sogar die Besorgung einfach ablehne. Dies liegt weniger am einzelnen Buchhändler als am Mangel an Verkehrsorganisation. Wo soll aber die Vcr- kehrsorganifation Herkommen, wen» kein genügender Voll buchhandel im Lande vorhanden ist? Als ich in den sech ziger und siebziger Jahren neben der Verlagspraxis noch mit ausländischem Sortiment zu tun hatte, stand die Sache so, daß der Pariser Kommissionär stumm blieb, sobald man ihm ein Buch abverlangte, das im Süden von Frankreich erschienen war. Heinemann-London stellte am Schluß seines Referats die Frage, ob der gebildete Buchhändler ein besserer Ver käufer sei als die Spalten der »Times- oder der »Kölnischen Zeitung- oder des -Figaro-? Nicht bloß ein besserer, son dern auch ein vorteilhafterer Vermittler des Absatzes. Anders wäre z. B. der Umfang der deutschen wissenschaftlichen Pro duktion, deren Kapitalaufwand Heinemann anstaunte, gar nicht denkbar. Die Engländer suchen den Rückstand ihrer wissenschaftlichen Unternehmungen damit zu erklären, daß in England zu wenig wissenschaftliche Literatur ge kauft werde. Daran wird schon etwas Wahres sein; aber sollte die Stellung^der wissenschaftlichen Literatur nicht auch dadurch erschwert werden, daß in Ermangelung eines Sorti mentsbuchhandels deutscher Art die kostspieligen Spalten der Times und anderer Organe zu stark in Anspruch genommen werden müssen? Ruprecht-Göttingen kam ans diesen in der Öffentlichkeit oft behandelten Punkt zu sprechen, auf die staunenswert hohen Summen, die der englische Ver leger für Anzeigen neuer Unternehmungen ausgeben inuß und die oft ein Drittel, ja die Hälfte und mehr aller Herstellungskosten betragen sollen. Der Kongreß einigte sich daher nahezu einstimmig über einen von deutscher und französischer Seite eingcbrachtcn Antrag, wonach es im Interesse des Buchhandels und nicht minder in demjenigen der Autoren und des Publikums liege, daß der Buchhandel sich bis in die kleinsten Städte aller Länder ausbreite und von gut geschulten, gebildeten Buchhändlern nusgeübt werde. »Der Kongreß ist der An sicht, daß das einzig wirksame Mittel, einen solchen Buch handel zu erhalten und zu fördern, darin liegt, die von den Verlegern festgesetzten Ladenpreise der Bücher einzuhalten.» Die herkömmliche Annahme war bis vor nicht langer Zeit, daß die volle Geltendmachung des Ladenpreises ein illusorisches Streben sei. Diese Annahme wurde auf dem Kongreß durch Tatsachen widerlegt. Lambrechts-Christiania verwies darauf, daß in Norwegen ein Buchhändlerverein die Festhaltung des Ladenpreises seit 50 Jahren mit bestem Erfolg durchgesetzt habe. Hagerup-Kopenhagen führte aus, Dänemark habe ebenfalls feste Ladenpreise. Zuwiderhandelnde müßten bis zu 200 Kronen Strafe bezahlen. Wright-Cambridge äußerte: in England sei ein System (das Nettopreis-System) aufgekommen, die Bücher zu festen Ladenpreisen auszugeben: die Sortimenter, die zuioiderhandeln, würden erbarmungs los gesperrt. Nur ein Fall der Zuwiderhandlung sei vor gekommen, bei einem Warenhaus in Wales. Le Soudier- Paris schlug vor, in der betreffenden Resolution statt -prix kort- -prix äo WtaloZus» zu setzen. Nach französischem Recht habe der Verleger Anspruch auf Schutz des Katalogpreises. Nach den Eindrücken, die die Leipziger Kongreß-Ver handlungen mittel- und unmittelbar fördern, haben bei uns bezüglich des Bücherpreises zeitweise wahrhaft anarchische Zustände geherrscht, Zustände, wie kaum in einem andern europäischen Lande. (Magazin für den Deutschen Buch handel, 1875, S. 182 u. ff.) Begünstigt wurde die Preis anarchie durch unsre zentralen Einrichtungen, die das Ausland nicht kennt, und durch die größeren und graduierlich steigenden Bczugsvorteile zur Ermöglichung eines produktiven, In- und Ausland umspannenden Sortimentsbuchhandels, ein Institut, welches das Ausland ebenfalls nicht kennt. Das große Publikum hielt den Büchcr- preis relativ in Ehren; um so mehr Sorge machte aus dem an sich schwierigen Gebiet der wissenschaftlichen Literatur das öffentliche Bibliothekswesen in seinen verschiedenen Ab arten. Die Sache ging so weit, daß einer der angesehensten Bibliothekare, Hofrat Petzhold in Dresden, in seinem An zeiger für Bibliographie 1873 Nr. 11 die mißbräuchliche Ausnutzung des Sortimentsbuchhandels durch die öffentlichen Bibliotheken zur Sprache brachte, und sein Urteil fiel um so mehr ins Gewicht, als er die Gewohnheiten der deutschen Bibliotheken und die Bedingungen des buchhändlerischen Verkehrs genauer kannte und abzuschätzen vermochte, als viele seiner Berufs- und Amtsgenossen. Nachdem nun die Geschäftswelt durch Reorganisation des Börsenvereins solchen Zuständen einen Riegel vorge schoben hat, erscheint Bücher auf dem Plan und tritt nicht nur dafür ein, daß es Pflicht des Buchhandels sei, den öffentlichen Bibliotheken »bei ihren vielfach ungenügenden, nur für das Notwendigste ausreichenden Mitteln« den alten Rabatt weiter zu gewähren, sondern auch dafür, die ähnlich gestellten Bibliotheken eines Orts nach den gleichen Grund sätzen zu behandeln, sodaß also jede Behörde und jede Staatsschulc auf den gleich hohen oder höchsten Rabatt An spruch zu erheben haben würde. Dies sind seltsame Forderungen. Die öffentlichen Bibliotheken -c. fallen unter den Begriff des Bücherleih- wesens; alles Biicherlcihwesen drückt den Absatz. Bei den erstklassigen und selbst den zweitklassigen Autoren kommt dies noch nicht so sehr in Anschlag; aber die große Masse wissenschaftlicher Autoren sind dem Absatz nach dritt- klassig. Bei ihnen wird es vielfach zutrefsen, daß zur Kostendeckung eines Buchs ein Absatz gehört, von dem ein Fünftel auf die öffentlichen Bibliotheken entfällt und die Privatwelt für die übrigen vier Fünftel angesehen werden muß. Abgesehen von größer»: Mißgeschick, dem jedes lite rarische Unternehmen ausgesetzt ist, kann es nun selbst in normalen Fällen Vorkommen, daß ein oder zwei Fünftel der notwendigen Privatkäufer versagen, weil eben das Buch öffentlich zu leihen ist. Und für diese Leistung der öffent lichen Bibliotheken verlangt Bücher eine besondre Rabntt- begllnstigung, weil sonst die Bibliotheken mit ihrem Etat nicht ausreichen. Unter den rauhen Lüften der Gewerbefreiheit werden sich diese und andre Forderungen auf Kosten des Buch handels von selbst mildern. Tatsache ist, daß die Verlags produktion wissenschaftlicher Literatur in Deutschland zurück geht. Die Verleger werden immer schwieriger; sie bedingen bei nicht erst- und zweitklassigen Autoren Übernahme der Herstellungskosten und Kommissionsgebllhren für den Ver trieb. Bücher bringt seinerseits wertvolles Material bei für die Beurteilung der Dinge nach dieser Richtung, vor allem ein Vertragsformular zur Werbung uni Mitarbeiter schaft für die Dutzendidee einer Sammlung populär-wissen schaftlicher Belehrungen auf allen Gebieten des Wissens, in Bändchen von 8—12 Bogen zum Gesamthonorar von 300—500 unter Aberkennung alles Urheberrechts, wohl aber mit Vorsehung des Falles, daß der Bearbeiter zur
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