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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-03-16
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1904
- Sprache
- Deutsch
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2482 Nichtamtlicher Leit. 62. 16. März 1904. dem bekannten Steglitzer Buchschmuckkünstler Kleuckens (Lehrer an der Akademie für graphische Künste zu Leipzig) entworfene Um schlagzeichnung der vollständigen Ausgaben. Ebenso wohltuend und angenehm berührt der Entwurf zu den Teilausgaben. Nicht versäumen wollen wir. den säubern Jllustrationsdruck zu er wähnen. Alles in allem begrüßen wir diese mit einem bedeutenden Kostenaufwand hergestellten Kataloge im Interesse des Sorti mentsbuchhandels aufrichtig. Sie erweisen recht deutlich wieder die Leistungsfähigkeit und die führende Stellung K. F. Koehlers auf dem Lehrmittelgebiete. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Unerlaubte Beförderung einer Zeitung. (Nachdruck verboten.) — Wegen Portohinterziehung ist am 14. Juli v. I. vorn Landgericht Köln a/Rh ein der Ver kehrsinspektor Karl Wulbern zu einer Geldstrafe von 1408 verurteilt worden. Ein früheres auf Freisprechung erkennendes Urteil war vom Reichsgericht aufgehoben worden. Der Angeklagte hat den »Kölner Volksfreund«, der öfter als einmal wöchentlich erscheint, auf andere Weise als durch die Post, durch expressen Boten oder Fuhre befördern lassen. Das erste Urteil nahm an, daß der Angeklagte sich im Irrtum über die Be deutung des Postgesetzes befunden habe. Die Aufhebung des Urteils erfolgte, weil ein Irrtum über das Strafgesetz nicht von Strafe befreie. Der Angeklagte war Stellvertreter der Westdeutschen Eisen bahngesellschaft. Mit der Druckerei des Kölner Volksfreund hatte er als Dezernent zu verhandeln gehabt. Die Druckerei er bot sich, einen Boten mit den Zeitungen zu schicken, der auf den Stationen die Zeitungen hinausreichte. Der Angeklagte ver- einzelnen Vertreter gekauft würden und daß die Postvorschriften gewahrt würden, d. h. daß der Umkreis von zwei Meilen nicht überschritten werde. Der Angeklagte ließ die Jahreskarten für die Vertreter ausstellen, hat sich aber um die Ausführung der Angelegenheit nicht gekümmert. Vis Horrem fuhr ein expresser Bote mit, aber von da ab wurden die Zeitungspakcte auf der Bergheimer Kleinbahn vom Zugpersonal befördert. Die Strecke Horrem—Bergheim liegt noch innerhalb der Zone von zwei Meilen. So wurde es auch auf den andern Strecken von Horrem aus gehandhabt. Für den Umkreis von zwei Meilen daß innerhalb der zwei Meilen die Versendung überhaupt be endigt ist. Der Sinn des Gesetzes ist, so führt das Urteil aus, die Verbreitung der politischen Zeitungen innerhalb zwei Meilen Abonnementskarte. Der Angeklagte ist als Angestellter ^einer Aktiengesellschaft für das fragliche Delikt verantwortlich. Die Beförderung der Zeitung auf der Kleinbahn ist nur dem An geklagten in seiner verantwotlichen Stellung zuzuschreiben. — Die Revision des Angeklagten, der sich u. a. darüber beschwerte, daß gegen ihn gar kein Verfahren im Verwaltungsivege statt gefunden habe, wurde am 14. d. M. vom Reichsgericht ver worfen. (Lentze.) Vuchhändlerfachschule in Kopenhagen. — Im Anschluß an den Bericht über die Jahresprüfung der Kopenhagens Buchhändlerfachschule in Nr. 280, 1903 d. Bl. werden folgende hier nicht besteht), und ein Plan zu ihrer Gründung, den der Vorstand des Buchhandlungsgehilfenvereins in seiner Sitzung vom 5. November 1896 vorlegte, fand gute Aufnahme. Nachdem der er weiterte Plan in Noräig^ Uo^banälsr-'I'ickenäe 1897 Nr. 27 veröffent licht worden war und Zuschüsse vom Kopenhagener Buchhändler verein (jetzt jährlich 600 Kronen), vom Sortimentsbuchhändler verein und vorn Buchhandlungsgehilfenverein (jährlich je 100 Kronen) erreicht waren, konnte nach vielen Anstrengungen der Unterricht am 2. .September 1897 mit 20 Schülern beginnen. 1898 wurde eine zweite Klasse eröffnet und ein Inspektor ernannt. Jetzt bestehen drei Jahresklassen. Die Unterrichtstätigkeit erstreckt sich je auf die Zeit vom 1. März bis Mitte Juni und vom 1. September bis 1. Dezember, mit zweimal wöchentlich je zwei bis drei Stunden nach sieben Uhr abends. An der Anstalt, die die Räume von -> llktersIrvFtEls- Icadetg Lkols«, einem Hofgebäude mitten in der Altstadt, benutzt, wirken fünf Lehrer akademischen Grades (eanä. ma§.), in der Buchhändlerpraxis unterrichten einige Gehilfen und der In spektor, Herr Ernst Bierberg. Dieser hat einen gedruckten Bericht über Entstehen und Wirken der Schule verfaßt, der auf der 5. allgemeinen nordischen Buchhändler-Versammlung in Christiania im Juli 1901 bekannt gegeben worden ist. Wir ent nehmen ihm einiges über den Unterricht selber: In der untersten Klasse wird, da sich das als notwendig er wies, auf Behandlung der dänischen Muttersprache noch das Hauptgewicht gelegt, durch Diktate, mündliche Wiedergabe, Briefe aus dem Buchhändlerleben und vereinzelte Literaturaufgaben. so daß der Kursus in Dänisch zusammen gegen 50 Stunden um faßt. — Die Literaturgeschichte wird teils lektionsweise, teils durch Lesen von Schriftstellern behandelt, in der zweiten Klasse mit Angaben über Verleger und verschiedene Aus gaben. In der dritten Klasse endlich, zu der auch Ge hilfen , nicht bloß Lehrlinge Zutritt haben, werden freie Vorträge über die neuere dänische und norwegische Literatur geübt. In der zweiten und dritten Klasse wird außerdem in Geschichte der Weltliteratur unterrichtet. Eine Literatur- Übersicht zur Benutzung beim Unterricht hat Herr Inspektor Bier berg herausgegeben. — Im Deutschen — auf diese Fremd sprache beschränkt man sich verständigerweise — wird in allen drei Klassen Unterricht erteilt, zusammen etwa hundert Stunden. Für die praktische Anweisung (Ordnen eines Lagers, Be nutzung in- und ausländischer Kataloge, des Adreßbuchs, des Staatskalenders, der Postbücher u. a.) ist der Schule von dänischen Verlegern ein Kommissionslager überlassen worden. Auf Übung in Buchhaltung werden etwa 30 Stunden ver wandt. Auch einige Kenntnisse im Papierfach (abschließend mit dem Besuch einer Papierfabrik) sucht man den Schülern beizu bringen, und zum Beurteilen von Bucheinbänden (die dänische Buchbinderkunst steht ja auf hoher Stufe) ist sogar ein Kursus von 13 Stunden von einem praktischen Buchbinder, Herrn Henry Andersen, eingerichtet, der auch im Aufträge der Schule einen Leitfaden über Buchbinderei ausgearbeitct hat. Das Schulgeld beträgt 10 Kr., für die oberste Klasse indes nur 5 Kr. für das Halbjahr. Ein Abgangszeugnis beim Ver lassen der letzten Klasse erhalten nur diejenigen Schüler, die auf einer Konferenz des Vorstands (diese setzt sich aus je zwei Mit liedern der Zuschuß leistenden drei Vereine zusammen), der ehrer und des Inspektors als reif befunden werden. Herr Direktor Ernst Vojesen (dloräibks k'orlaA) hat der Anstalt im Jahre 1898 ein Legat von 300 Kronen gestiftet. Deutsche Dichter-Gedächtnis-Stiftung. — Das preußische »Ministerialblatt der Handels- und Gewerbe-Ver waltung«, herausgegeben zu Berlin im Königlichen Ministerium für Handel und Gewerbe (IV. Jahrg. Nr. 5 v. 12. März 1904), »Vetr. Deutsche Dichter-Gedächtnis-Stiftung. »Der Minister für Handel und Gewerbe. -Berlin ^V. 66, den 29. Februar 1904. »Ich habe die Deutsche Dichter-Gedächtnis-Stiftung, ein ge meinnütziges Unternehmen, das unter Ausschluß privater Er werbszwecke die Verbreitung der Meisterwerke unserer Literatur in guten und billigen Ausgaben erstrebt, veranlaßt, Ihnen ihre Statuten und einen Aufruf zuzusenden, und ersuche Sie, die Vorstände der Fortbildungsschulen und Lehrlingsheime in Ihrem Bezirke darauf hinzuweisen, daß durch Vermittlung dieser Stiftung eine außerordentlich^ günstige Gelegenheit zum »Illd 1260. (gez.) Möller. Präsidenten hier.« Auszeichnung. — Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, hat die Firma Julius Sittenfeld, Buch druckerei und Verlagshandlung in Berlin, durch Verleihung der preußischen Staatsmedaille mit der Inschrift »Für gewerbliche Leistungen- in Gold ausgezeichnet. Personalnachrichtcn. Rücktritt vom Beruf. — Ein verdienter, in Ehren alt gewordener Buchhändler, Herr Friedrich Sieler, der hervor ragend befähigte, langjährige Mitarbeiter und Prokurist im Hause Franz Wagner in Leipzig, der diesem hochangesehenen Hause einundvierzig Jahre lang, zum großen Teil in leitender Stellung angehört und ihm durch seine unermüdliche, treue Arbeit wertvolle Dienste geleistet hat, wird sich am bevorstehenden 1. April vom Berufsleben verabschieden und zur wohlverdienten Ruhe zurückziehen. Mit seinen zahlreichen Freunden vereinigen wir unsre aufrichtigen Wünsche für den ungetrübten Genuß eines befriedigenden Lebensabends des verehrten Kollegen. Red.
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