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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-03-18
- Erscheinungsdatum
- 18.03.1904
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- Deutsch
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^ 64, 18. März 1904. Nichtamtlicher Teil. 2551 steundschaft zu bieten. Der dafür gewählte Ausschuß wird sicher alles aufbieten, damit es uuseru Gästen in der alten Freien und Hanse-Stadt recht wohl gefällt. Nicht nur als gute Patrioten wollen wir uns zeigen, sondern auch als treue Kollegen, würdig des alten Hamburg-Altonaer Buch händler-Vereins und des gesamten deutschen Buchhandels. Anfeindungen des Buchhandels in früherer Zeit. Von I. H. Eckardt. (Fortsetzung aus Nr. 53, 54, 58, 59 d. Bl.) V. Die Verlagskasse. Einen ungleich unrühmlicheren Ausgang nahm die » Verlags kasse«. Diese war 1781 gegründet. Ein Schriftchen unter dem Titel: »Nachricht von der in Dessau errichteten Verlagskasse für Gelehrte und Künstler, aus welcher diese unter gewissen Be dingungen nicht nur die Verlagskosten zu ihren Werken, sondern auch baaren Vorschuß erhalten, und dabey die Eigen- thümer derselben verbleiben können. Den Isten May 1781.« 8". gibt davon Kunde und berichtet über die Pläne der Gesellschaft: -Eine Gesellschaft von auswärtigen und Dessauer Mit gliedern hatte in Dessau einen ansehnlichen Fonds zusammen gebracht, um unbegüterten Autoren nicht nur die Verlags kosten, sondern unter Umständen auch baaren Vorschuß vorzu strecken. An Vorschuß wird nie mehr als vier Thaler für den Druckbogen gewährt. Der Schriftsteller hat sein Manuskript zur Beurteilung einzuschicken und die Erklärung der Gesell schaft abzuwarten. Zurückweisung erfolgt ohne Angabe von Gründen. Bei Annahme wird ein genauer Vertrag abge schlossen. Der Schriftsteller, welcher nur die Nerlagskosten, ohne baaren Vorschuß erhält, bekommt 55 A des Ladenpreises, wovon aber die Verlagskosten vorher abgezogen werden; ZZi/z A werden für die Buchhandlung der Gelehrten und andere Buchhandlungen oder Verbreiter und für Versendungskosten berechnet, 11*/,A behält die Gesellschaft. Bei Vorschuß erhält der 1'/-^^bei 2 Thlr. bei^Z^hlr.^sV/, ^ei^4Tb°r^"schub^^" abgezogen. Debit an andere Buchhandlungen ist nicht gestattet. Die Gesellschaft darf alle bekannten Wege des Debits nach Ge fallen wählen. Halbjährlich, am 1. Januar und 1. Juli, legt die Gesellschaft ihren Autoren Rechnung ab. Jede Schrift, von der in drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht mehr als je fünf Exemplare abgesetzt sind, darf die Gesellschaft für Makulatur erklären. Wenn diese der Verfasser nicht an sich kauft, so erhält er aus dem Erlöse 88^/z, die Gesellschaft ^Reiche^war mit dieser Erweite n seines ursprü . l ch Plans gar nicht recht einverstanden. Als gewissenhafter Piann, dem es ernst war mit allen seinen Vorschlägen, mußte er sich sagen, daß das neue Unternehmen große Nachteile hatte, nicht 1781 läßt er sich darüber aus, daß ihm der Gedanke der neuen Gründung durchaus nicht sympathisch sei. Er versichert, daß sein Geschäft mit der Verlagskasse durchaus nichts zu tun ^habe, und fordern, zwar besorgt, aber auf Kosten der Autoren, und nicht, wie die Verlagskasse, auf eigene. Die Buchhandlung der Ge lehrten giebt auch den Autoren die vollen des Ladenpreises, kosten soll, 16 Gr., mithin von 100 Rthlr. 66^/., p. 6.; die Ber ber Verlagskasse, und giebt ihr, wie den Autoren 66 "/g p. 6. Die Verlagskasse aber befasset sich nur mit Subscriptionen auf ihre eigenen Werke, verkauft ihre eigenen Werke, nach Verlauf der Gelehrten, und befaßt sich gar nicht mit dem Verkauf der übrigen Werke dieser Buchhandlung.« 1785 kam es zum Bruch zwischen beiden Unternehmungen. Die Verlagskasse begann ihre Werke nicht mehr ausschließlich durch die Buchhandlung der Gelehrten vertreiben zu lassen, und Reiche fühlte sich auch durch andere Übergriffe geschädigt, hielt das ihm verliehene Privileg durch Übergriffe der Vcrlagskasse für verletzt und beschwerte sich beim Fürsten in Dessau. Er sprach den Wunsch aus, -daß der Verlagskasse jedweder contractwidriger Debit verboten werde, und daß ihr die Angabe abgefordert werde, wie viel sie also, gestalten Sachen nach, jedwede Hauptmeße Exemplare eigentlich von^jedem^Werk debitirt verlange.« kein weiterer Aufschub bewilligt wurde, man könne gar keine Antwort auf Reiches Schriftstück geben, da dieses dunkel und unverständlich sei. Man müsse erst, bevor man sich weiter äußere, wissen, wodurch man eigentlich gegen das getroffene Abkommen und gab Erläuterungen zu seiner Klageschrift. Er stützte sich au^ zwei an ihn gerichtete Briefe der Verlagskasse, sowie auf die Tatsache, daß die Verlagskasse »contractwidrig unmittelbar durch sich selbst oder ihre Comptoir- Commissionäre ihre Artikel verkauft, so daß rn Dessau Niemand war, der sich der Vermittlung der Gelehrtenbuchhandlung be diente, und keiner der Commissionäre nach geendigter Sub scriptionszeit sich an die Gelehrtenbuchhandlung im Fall eines Bedarfs an Büchern der Verlagskasse wandte. Allen solchen Wünschen ward die Verlagskasse sehr ungehöriger Weise selbst gerecht.« Auf diese Klage von Reiche antwortete die Verlagskasse mit einem Aktenstück, dem die vom Kläger erwähnten Briefe abschrift lich beilagen. Aus diesen ging jedoch hervor, daß die Verlags kasse durchaus nicht kontraktwidrig gehandelt habe, daß Reiches Anklage ganz unbegründet sei. Die Verlagskasse erlangte daher ein obsiegendes Urteil, und Reiche wurde in die Kosten ver urteilt. Wie ich schon erwähnte, glaube ich fast annehmen zu dürfen, daß Göschen an dieser Angelegenheit beteiligt war, der reinen Tisch zu haben wünschte. Die Aktenstücke, die Bücher aus führlich mitteilt, sind das letzte Lebenszeichen von Reiche. Die Gelehrtenbuchhandlung als solche hat 1785 aufgehört, die Verlags werke sind teils an Göschen, teils an andre Buchhändler über gegangen. Im gleichen Jahre trat der Ruin der Verlagskasse ein, wenn sie auch noch Jahre hindurch weiter vegetierte. Wie angeführt, war die Kasse ein Aktienunternehmen. Der Fürst hatte nicht unbedeutende Summen hergegeben, desgleichen Dessauer Bürger. Vermögende Schriftsteller gaben neben ihrem Manuskript auch noch Geld für Aktien oder empfingen ihr Ho norar in Aktien, so Wieland, der als Honorar 500 Taler in Aktien erhielt und nebenbei noch für weitere 500 Taler Aktien übernahm. Das Unternehmen gebrauchte aber viel Geld und kam oft in Verlegenheiten. In den ersten Jahren fanden sich noch Geldgeber, die ihr Kapital wagten, so eine Frau Präsident Her mann, die mehrere Male Geld hergab, (1783: 1000 Taler zu 4*/zA, spätere Geldbeträge zu monatlich), dann der be kannte Schriftsteller und Gründer des Dessauer Philanthropins Johann Bernhard Basedow, der 3000 Taler zu 4^ Prozent hergab. Er empfing über das Darlehn eine Schuldurkunde, in der ihm nach einem anderweitig beschafften Kapital von 1600 Taler das gesamte Vermögen der Verlagskasse zur Sicherung verpfändet wurde. Bald geriet die Kasse in mißlichere Umstände. Es fehlte andauernd an Geld, und bald mußte man Kapitalien zu 5 Prozent und 6 Prozent Zinsen aufnehmen. Da diese nur selten, meistens aber nicht zurückgezahlt, die Zinsen nicht pünktlich entrichtet und Wechsel der Gläubiger nicht eingelöst wurden, so erfolgten Klagen der letztern und gerichtliches Einschreiten; zuerst 1785. 1786 kam es zum Krach. Im Sommer des Jahres gestalteten sich die Verhältnisse so un günstig, daß die Dessauer Aktionäre eine Untersuchungskommission zur Prüfung der Sachlage wählten. Das Ergebnis war ein niederschmetterndes; es blieb nichts anderes übrig, als die Verlagskasse eingehen zu lassen. Es wurde an den Fürsten die Bitte gerichtet, zwei neue Administrationen zu ernennen, die die Geschäfte bis zur völligen Auflösung weiterführen sollten. Der Fürst erklärte sich dazu auch bereit, weun sämtliche, auch die aus wärtigen Aktionäre der Kasse, diese Bitte an ihn richten wollten. Dies geschah. Es wurden hierauf zwei Administratoren er-
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