Umschlag zu ^ 64. grcitaq, den 18. März 1904. Grotefends Preußisch deutsche ^ 3 Gesetz-Sammlung 1806—1904. Z b^ie Herausgabe des ersten Werkes, welches den die Jahre 1806—1904 umfassenden gewaltigen ZA Stoff gesetzgeberischer Arbeit des Deutschen Reiches und des Königsreiches Preußen in syste matischer Anordnung und Bearbeitung zur Darstellung bringt, darf der Unterzeichnete Verlag wohl als ein literarisches Ereignis bezeichnen, das von keinem Manne der Wissenschaft und von keinem Praktiker unbeachtet bleiben wird. Zwei Tatsachen sind es vor allem, welche den Grundgedanken der großen Aufgabe nahclegte». Einmal ist der Umfang, den die deutsch-preußische Gesetzgebung erlangt hat, ein so großer, daß die Uebersicht des nur nach zeitlicher Anordnung gebotenen Stoffes menschliches Vermögen übersteigt, anderseits ist cs wohl für jeden, der in wissenschaftlicher oder praktischer Arbeit die Gesetzsammlung zu benutzen hat, der Regel nach ein begrenztes und doch wieder so großes und unübersichtliches Ouellengebiet des Rechtes, aus dem er sür seine» Berns zu schöpfen hat. Die systematische Bear beitung der Gesetzsammlung gestattet nun die Darbietung mehr oder minder scharf umgrenzter Gebiete in einer die Uebersicht gewährleistende» Anordnung. Sie bietet aber auch die Handhahe, den inneren Zusammenhang dieses Sondergebietes mit dem Ganzen zu erkennen und durch diese Kenntnis und Er kenntnis die Benutzung der Sondergebictsgesehgebung zu befruchten. Wir erhoffen von dem Werke für Wissenschaft und Praxis eine hellere, durchdringendere Beleuchtung der Stellung der einzelnen Gesetze in dem System und der einzelnen Sondergebiete zu einander, für die Praxis insbesondere aber eine als wertvoll zu erkennende Erleichterung erschöpfender Kenntnis des in dem täglichen Berufe zu bearbeitenden Nechtsstoffcs und ein unentbehrliches Hilfs mittel für den über das tägliche Sondcrgebiet hinausgreifenden Rechtsverkehr. Dem Herausgeber der neue» Auflage, Herrn Gchcünrat Grotcfcnd (ff 7. September 1903), dessen bisherige drei Auflagen wegen ihrer Sorgfalt und Vollständigkeit stets aufs neue das Staunen der Fachwelt hervorricse», war es nicht beschieden, die Vollendung der in völlig neuer Bearbeitung heraus- gegebenen vierten Auflage zu erleben. Der Eifer, mit dem er sich bis in die letzten Tage vor seinem unerwartete» Hinschcidcn dem neuen slntcrnehmen widmete, und die Namen der in Wissenschaft und Praxis gleich hochgeschätzten Mitarbeiter verbürgen die wissenschaftliche und praktische Ausgestaltung des Anternehmens. Die Mitarbeiter haben sich in die Arbeit so geteilt, daß 1. Erster Staatsanwalt Or. Lretlel»».,,' das Bürgerliche Recht und Strafrecht, 2. Geh. Oberregiernngsrat Or. kdokkmann Gewerbe-, Bergbau- und Versicherungsrecht, 3. Wirkl. Geh. Kriegsrat Or. Melcke Heer und Marine, 4. Regierungsrat Peterlen Landwirtschaft, 5. Geh. Ober-Finanzrat Or. 8trutr Reichs-, Staats- und Kommunal-Finanzwesen übernommen haben, während Herr Geh. Ncgicrnngsrat Grotckcncl Verfassung und Verwaltung, soweit sie nicht vorbezeichnetc Materien betreffen, bearbeitet hat. Nach dem Tode des Herrn Gcheimrat Grotesend hat Herr Erster Staatsanwalt Or. Oetlckrnar, der Verfasser des in meinem Verlage er schienenen weitverbreiteten Buches „Das Bürgerliche Recht", die Fortführung der Herausgabe über nommen. Der Druck des Wertes ist bereits weit vorgeschritten. Die Abnehmer der Licfernngs-Ausgabe haben ans den anderen Bänden bereits eine große Anzahl von Lieferungen erhalten, so daß das große Werk in kurzer Frist vollendet vorliegen wird. Jeden, Bande wird ein besonderes chronologisches und alphabetisches Register und dem ganzen Werke sowohl ein chronologisches wie auch ein ausführlich gearbeitetes alphabetisches Allgemein Register beigegeben werden. Ich bitte, den ersten Halbband recht sorgfältig zur Ansicht zu versenden. Interessent ist jeder ssurilt und Vcrvvaltungsbcamtc, jede keköi-ä-, jeder große gerverblicke und kaufniännilckie ketrieb, jede deutsche Libliotkck von allgemeiner Bedeutung. Düsseldorf, im März 1904. Königliche Äoslmchhandlung. L. Schwann