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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-05-16
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1904
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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4260 Amtlicher Teil. oR 111, 16. Mai 1904. daß möglichst die Berner Konvention auch aus Amerika ausgedehnt werde. Ich hoffe, daß die Ausstellung in Saint Louis, daß die langen Erörterungen, die in der Presse über das Urheberrecht stattgefunden haben, doch dazu beitragen werden, aufklärend zu wirken, und ich habe zu dem Gerechtigkeitsgefühl der Amerikaner soviel Zutrauen, daß sie von uns nicht mehr verlangen in bezug auf Urheberrecht, als wir geben können. Ich habe eine ganze Reihe Zeitungsstimmen, die energisch sür diesen Schutz eingetrelen sind, und ich hoffe, daß dieser Schutz durchgeführt werden wird. Herr Kommerzienrat Carl Engelhorn-Stuttgart: Nur wenige Worte zu dieser Sache. Als seinerzeit die Frage an den Vorstand des Börsenvereins herantrat, ob er für Abschluß des jetzt bestehenden Literarvertrags mit Amerika sei, oder nicht, da sagte man sich: es ist dies ein erster Schritt des Entgegenkommens von seiten Amerikas, wodurch dem Musikalienhandcl und dem Kunsthandel eine Reihe bedeutender Vorteile geboten werden, so daß, wenn auch der Buchhandel zunächst leer ausgeht, man doch zugreifen soll, in der Hoffnung und Erwartung, daß diesem ersten Schritt weitere Schritte folgen werden. Man hat diesen Vertrag als eine erstmalige prinzipielle Anerkennung des Schutzes unserer literarischen Rechte in Amerika, gewissermaßen als Abschlagszahlung nicht von der Hand weisen wollen. Nun wird man uns nicht des Mangels an Geduld zeihen können, wenn wir jetzt sagen: wir sind in dieser Erwartung getäuscht worden, es sind vierzehn Jahre darüber hingegangen ohne daß eine Besserung dieses Vertrags eingetreten wäre. Auch heute wieder stellt man eine Besserung in Aussicht durch die in Amerika projektierte Novelle, die uns aber so gut wie garnichts Helsen wird. Es ist, wie wenn einer um Brot bittet, und man gibt ihm einen Stein. Und wenn mein Freund Pntnam sagt, wir möchten durch Maßregeln von unserer Seite seine Kreise in dieser Richtung nicht stören, so muß ich sagen, was uns hier in Aus sicht gestellt wird, ist so unbedeutend, daß es kaum daraus ankommt, ob das gestört wird oder nicht. Seit der amerikanische Literarvertrag in Krast getreten ist, sind die Klagen nicht zur Ruhe gekommen; namentlich haben die internationalen Verlegerkongresse Gelegenheit geboten, die Frage eingehend und gründlich zu erörtern. Nun waren wir aber da in einer eigentümlichen Lage. Die Amerikaner haben sich stets aus den Verlegerkongressen in der freundlichsten Weise auf unsere Seite gestellt, haben versichert: wir sind ganz Eurer Ansicht, aber wir können nichts machen. Zuerst auf dem Pariser Verlegerkongreß hat der Vertreter der großen Firma Appleton, Herr Sheldon, ein Reserat verlesen, das sich in diesem Sinne aussprach; auf einem späteren Kongreß hat Herr Putnam die Sache ausgenommen, und so waren uns durch die Pflichten der Gastfreundschaft und der Höflichkeit die Hände einigermaßen gebunden, und wir konnten uns nicht so frei aussprechen, als wir es sonst vielleicht getan hätten; wir haben die Sache einigermaßen mit Samthandschuhen ungefaßt. Aber meiner Ansicht nach ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, etwas schärsere Saiten aufzuziehen und den Amerikanern ein lZuousquo tanclsin! zuzurufen. Von der anderen Seite wurde hervorgehoben, daß Deutschland nicht allein Vorgehen solle, daß eine internationale Regelung vorzuziehen sein würde. Das wäre freilich schön, aber es erscheint mir gänzlich aus geschlossen. Ich habe auf den internationalen Verlegerkongrcssen Gelegenheit genommen, mit englischen und französischen Kollegen über diese Frage zu sprechen; die Engländer sagen: nein, wir wollen absolut keine Kündigung des Vertrags, wir sind ganz zufrieden mit den bestehenden Zuständen. Das ist auch selbstverständlich. Für ein einigermaßen gangbares englisches Buch lohnt es sich doch, drüben eine Auflage zu drucken, wo die Nationalsprachc gleichfalls die englische ist; die Engländer können die Bücher drüben setzen und sich die Platten herüberschicken lassen. So haben sic große Vorteile und fühlen nicht das Bedürfnis einer Kündigung des Vertrags. Was Frankreich anbetrifft, so liegen die Verhältnisse anders als bei uns. Frankreich hat keine so große Bevölkerung drüben, die die heimische Sprache spricht, wie wir; der Nachdruck französischer Werke lohnt sich darum nicht in dem Maße, wie der Nachdruck deutscher Bücher. Ich möchte bei dieser Gelegenheit aus etwas zurllckkommcn, was Herr Schwartz hervor gehoben hat. Er hat die Wichtigkeit einer Untersuchung unterzogen, die die Sache sür den deutschen Buchverlag hat; er hat aber nur einseitig hervorgehoben, was wir den Amerikanern etwa Nachdrucken, hat aber den Gesichtspunkt ganz aus dem Auge gelassen, daß die Amerikaner unsere Bücher Nachdrucken, ohne etwas dafür zu bezahlen. Das ist gewiß der zehnfach höhere Betrag, und darauf kommt es an. Sowie ein Roma» in Deutschland einigermaßen Erfolg hat, wird er von amerikanischen Zeitungen nachgedruckt; das dürste allgemein bekannt sein. Nun ist ja natürlich ohne weiteres zuzugeben, daß es für den Musikalienhandel im höchsten Grade mißlich wäre, wenn er den Schutz einbüßen müßte, den er jetzt genießt, und ich will nicht bestreiten, daß er von ihm große Vorteile hat; auch der Kunsthandel soll einige Vorteile haben. Für uns kommt aber doch in erster Linie der Buchverlag in Betracht. Bei allem Wohlwollen sür den Musikalienhandcl und den Künsthandel sollten wir doch einmal unsere Interessen voranstellen und sagen: es hat keinen Sinn, daß wir Buchverlcger den Mustkalienverlcgern ihren Schutz bezahlen; ich glaube, daß wir diese Rücksicht nicht zu weit treiben dürfen. Was den eventuellen Erfolg anbetrifft, den die Kündigung des Vertrags haben könnte, so ist er in Abrede gestellt worden; aber so schlimm wird cs damit doch wohl nicht bestellt sein. Es besteht in Amerika eine starke Strömung sür den Beitritt zur Berner Konvention. Nur die Buchdrucker setzen Widerstand entgegen. Vielleicht steht cs so, daß das Zünglein der Wage schwankt, und daß, wenn noch ein wichtiges Moment zu unseren Gunsten in die Wagschale fällt, dieses den Ausschlag zu unseren Gunsten gibt. Ich will nicht so weit gehen, den Börsenvereinsvorstand aufzufordern, ohne weiteres darauf hinzuwirken, daß der Vertrag gekündigt werde, aber ich möchte doch die Ansicht vertreten, daß man diese ultima ratio das Wort ist ja heute schon gebraucht worden — nicht so weit von sich weist, sondern im Auge behält. Schließlich höhlt der Tropfen den Stein, und daß wir den bestehenden Zustand als einen unwürdigen empfinden und nicht auf die Dauer ertragen können, das ist für mich eine ausgemachte Sache. Ich schließe mit der Bemerkung: ich halte es einer Nation wie der amerikanischen geradezu für unwürdig, daß sie einem Kulturwerk wie der Berner Konvention, die sich überall, wo sie eingeführt wurde, als segensreich erwiesen hat, nicht beitritt. (Bravo!) Vorsitzender: Zum Wort ist noch gemeldet Herr Prager. Herr R. L. Prager-Berlin: Den vortrefflichen Auseinandersetzungen des Herrn Kollegen Engelhorn habe ich nichts weiter hinzuzufügen. Vorsitzender: Wünscht noch jemand das Wort? Das ist nicht der Fall; dann würde ich das Schlußwort dem Herrn Referenten geben
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