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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-05-16
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19040516
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4262 Amtlicher Teil. ^ 111, 16, Mai 1904, Dieses Ergebnis, welches in verhältnismäßig kurzer Zeit erreicht worden ist, wäre nicht möglich gewesen, wenn die früheren Verlegervereinc nicht mit großer Weitsicht und im wohlverstandenen Interesse des deutschen Buchhandels in uneigennütziger Weise ihre Auslösung beschlossen, wenn sie nicht einen hohen Gemeinsinn gezeigt hätten und in uneigen nütziger Weise mit ihrem Ausgehen in den Deutschen Verlegcrverein einverstanden gewesen wären. In energischer Weise hatte der Berliner Verlegerverein die Führung übernommen. Diese wirklich uneigennützige, selbstlose Haltung soll den drei Verlegervereinen unvergessen bleiben. Ich kann jetzt noch über den Vorstand des neuen Verlegervercins berichten. Wir hatten gehofft, daß der bewährte bisherige Leiter des Deutschen Verlegervereins, unser verehrter Herr Or, Trübner, sich entschließen würde, die Überleitung in seine eigne Hand zu nehmen und dann auch im neuen Deutschen Verlegerverein den Vorsitz zu übernehmen, Herr vr, Trübner hat nicht geglaubt, diese große Aufgabe, die damit an ihn herantritt, die große Arbeitslast, die damit natürlich verbunden ist, auf sich nehmen zu können, und er hat deshalb den Eintritt in den neuen Vorstand abgelehnt, und nun bin ich in der glücklichen Lage melden zu können, daß als erster Vorsitzender der frühere erste Vorsteher des Börsenvereins, Herr Kommerzienrat Engelhorn, gewonnen worden ist, (Bravo!) Wir sind dem verehrten Herrn Kommerzienrat Engelhorn, dessen Tätigkeit in Ihrer aller lebhaftem Gedächtnis sein wird, zu ausrichtigem Danke verpflichtet, daß er sich entschlossen hat, an die Spitze dieses Vereins zu treten. Der Vorstand setzt sich im übrigen zusammen aus den Herren: vr, de Gruyter, Lomnitz, Bonz, Meiner, Sellier, er gibt Ihnen Gewähr dafür, daß nicht nur der deutsche Vcrlagsbuchhandel, sondern der deutsche Gesamtbuchhandel diesem neuen Vorstande mit vollem Vertrauen gegenübertreten kann, Herr Engelhorn hat, als er gestern die Wahl annahm, gesagt, er habe kein Programm: aber ich glaube, seine Person ist ein Programm, und die Herren, die ihm zur Seite stehen, werden ihm helfen, sein Programm durchzusühren; und wenn ich ihn recht verstehe, so ist sein Programm das, alles zu tun, was zur Förderung des Ansehens und der Würde des deutschen Verlags beitragen kann, aber nicht nur des deutschen Verlags, sondern des deutschen Gesamtbuch handels. (Bravo!) Ich glaube, daß er und mit ihm sein Vorstand die Geschäfte immer so leiten werden, daß sie in steter Über einstimmung und Fühlung bleiben werden mit dem Rückgrat unserer ganzen Organisation, mit dem Vorstand des Börsen vereins der Deutschen Buchhändler, denn der deutsche Verlagsbuchhandel und seine neu gewonnene Spitze, wir alle sehen unsre Aufgabe darin, alles zu tun, um die Organisation des deutschen Buchhandels, die sich seit Jahrzehnten bewährt hat, zu kräftigen und zu fördern. Meine Herren, die Ausgabe, die sich der Börsenvereinsvorstand gestellt hat, und in deren Durchführung der Deutsche Verlegervcrein ihm zur Seite stehen will, kann in vollem Maße nur dann erreicht werden, wenn der neue Deutsche Verlegcrverein ein Organ des Börsenvereins bleibt oder besser gesagt wird, wie es die früheren Verlegervereinc gewesen sind. Das kann sich aber nur vollziehen, wenn ein- Änderung der Satzungen vorgenommen wird. Sie wissen, ß 29 Ziffer 4 der bisherigen Satzungen bestimmt: Der Vereinsausschuß besteht aus neun Mitgliedern, und zwar aus vier Vertretern der Orts- und Kreisvercine, je einem Vertreter des Berliner, Leipziger, Stuttgarter und des Deutschen Verlegervereins, Nun haben sich diese eben genannten Vereine aufgelöst, sie können also künftig keine Vertreter mehr wählen. Es ist aber doch wohl selbstverständlich, daß die Stimmenverteilung in dem Vereinsausschuß die bisherige bleibt, daß es im Sinne der Satzungen liegt, wenn auch der große Deutsche Verlegerverein in gleicher Weise künftig vier Stimmen im Vereinsausschuß erhält, wie die früheren vier Verlegervereine sie hatten. Es würde sich also nicht um eine Änderung des Sinnes der Satzungen handeln, sondern lediglich um eine Änderung des Wortlauts derselben. Das gleiche gilt bei Absatz 2 des Z 30 der Satzungen, der sich aus die Wahlen bezieht, wo es heißt: die Verlegervereinc wählen je einen Vertreter; das würde in Zukunft heißen müssen: der Deutsche Verlegcrverein entsendet vier Vertreter, Wie der Wort laut dieser Änderungen gefaßt werden soll, das soll eben durch einen außerordentlichen Ausschuß beraten werden, um dessen Einsetzung wir Sie hiermit bitten. Nun kann nach den Satzungen der endgültige Beschluß über diese Satzungsänderung erst in der nächstjährigen Hauptversammlung erfolgen; aber damit in der Zwischenzeit nicht die Verlegervereinc unvertreten bleiben, kann der Absatz 2 des Z 47 der Satzungen hereingezogen werden. Der Absatz 2 dieses Paragraphen heißt: »Wird die Wahl von Vertretern seitens der in A 29 Ziffer 4 namentlich aufgeführten Vereine nicht voll zogen, oder hört ein solcher Verein zu bestehen auf, so ist der Vorstand ermächtigt, die fehlenden Mitglieder zu wählen,- Ich glaube annehmen zu dürfen, daß der Vorstand diesen Paragraphen eventuell zur Ausführung bringen wird, damit die Verlegervereine in der bisherigen Weise im Vereinsausschuß vertreten bleiben, bis die Neuordnung vollzogen ist. Meine Herren, ich empfehle den Antrag zu Ihrer Annahme, Kommen Sie dem neuen Deutschen Verlegerverein mit vollem Vertrauen entgegen, ich richte diese Bitte nicht nur an den Verlag, sondern an den gesamten Buch handel, Seien Sie fest davon überzeugt, daß der neue Verein seine Hauptaufgabe darin sehen wird, zur Stärkung und Förderung der bewährten Organisation des deutschen Buchhandels, deren kräftiges Glied er werden will, das Seine beizu tragen, (Bravo!) Vorsitzender: Meine Herren, ich kann dazu gleich namens des Vorstandes erklären, daß auch wir in dem An trag nichts weiter sehen, als den Wunsch, eine dauernde Regelung satzungsgemäß herbeizuführen für einen Zustand, der auf Grund des K 47 Absatz 2, wenigstens vorübergehend, auch hätte ohne Satzungsänderung herbeigeführt werden können, In dessen hatte der Vorstand das Bedenken, daß er nicht eine augenscheinlich nur für Übergangszeiten geschaffene Bestimmung, gegen den ursprünglichen Sinn, für eine dauernde Einrichtung für sich in Anspruch nehmen wollte, Sic werden sich aus der Geschichte der Satzungen erinnern, daß der Vereinsausschuß tatsächlich gedacht war als ein Schiedsgericht, welches zu sammengesetzt sein sollte aus vier Verlegern, vier Sortimentern und einem Kommissionär, und daß, nur wegen der damals bestehenden Vereine Liese Teilung in Z 29 und 30 vorgenommen wurde, die zu beseitigen der neue Verlegervercin vorschlägt. Wir haben im Vorstand keine Bedenken, von H 47 Absatz 2 Gebrauch zu machen, für den Fall, daß eines der jetzigen Mit glieder des Vereinsausschusses versterben sollte; denn so lange sie gewählt sind und die gewählten leben, glauben wir, daß sie, rite gewählt, auch nach Auflösung der betreffenden Vereine weiter Mitglieder des Vereinsausschusses bleiben können.
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