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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-05-16
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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4254 Amtlicher Teil. oR 111, 16. Mai 1904. Schall nicht mehr ungenutzt in die oberen Regionen des Saales geht, sondern direkt in die Ohrmuscheln des einzelnen hinein. Haben Sic die Güte, sich über die Wirkung erst auszusprcchen vor Schluß der Versammlung, um zu sehen, ob sich auch bei anderen Stimmen als der mciuigen ein Unterschied bemerkbar macht. Wünscht noch jemand das Wort zu dem Verwaltuugsausschuß? Es ist nicht der Fall. Zum Vereinsausschuß? Über die Historische Kommission? Zum Ausschuß sür die Bibliothek? Ausschuß für das Börsenblatt? Zum Außerordentlichen Ausschuß für Urheberrecht und Verlagsrecht? Herr Geh. Rat Wilhelm Spemann-Stutlgartt Meine Herren, unter den Ihnen vorgelegten Papieren befindet sich auch eine Nummer des Börsenblattes, in der der Entwurf eines Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Kunst und Photographie publiziert worden ist. Dieses Gesetz ist für die Mehrzahl der Buchhändler von derselben Wichtigkeit wie das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst. Das jetzt zu Recht bestehende Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst fußt bekanntlich auf Vorarbeiten, die der Buchhandel gemacht hat, und speziell auf den Vorarbeiten, die der Ausschuß für Urheberrecht in den letzten zehn Jahren geliefert hat. Bei diesen Vorarbeiten sind wir von seiten des Verlagsbuchhandcls nach allen Richtungen unterstützt worden, eine Unterstützung, die notwendig war, weil doch die Verhältnisse jo kompliziert und so schwierig sind, daß unser Ausschuß, wenn er auch von erfahrenen und in allen möglichen Verhältnissen bewährten Leuten zusammengesetzt war, immer noch Dinge fand, die ihm nicht gegenwärtig waren. Ich möchte Sie bitten, diesen neuen Gesetzentwurf, der Ihnen vorgelegt ist, mit derselben Gründlichkeit durchzugehen, wie Sie seinerzeit das Urheberrechtsgesetz sür literarische Produktion durchgesehen haben. Es gibt wohl nur sehr wenig Firmen im Buchhandel, die nicht in irgend einer Weise mit der Illustration zu tun haben, und wahrscheinlich sind in diesem Gesetz sehr einschneidende Bestimmungen. Es ist gesagt worden, man möge innerhalb vierzehn Tagen seine Wünsche dazu äußern. Es entzieht sich zurzeit meiner Kenntnis, ob diese Frist von vierzehn Tagen wirklich die letzte und äußerste ist: jedenfalls möchte ich namens des Ausschusses die Bitte an Sic richten, das Gesetz recht gründlich durchzusehen und die Wünsche und Bedenken, die Sie ausi zuwerfen hätten, uns recht bald mitzuteileu, damit wir an unsere Arbeit gehen können und damit das Kunstgesetz schließlich zu ebenso guter Vollendung kommt, wie es nach allgemeinem Urteil seinerzeit mit dem Urheberrechtsgesetz sür die Schrift werke gelungen ist. Das ist die Bitte, die ich namens des Ausschusses Ihnen vortragen möchte. Vorsitzendem Wünscht noch jemand das Wort zu dem außerordentlichen Ausschuß sür das Urheber- und Verlagsrecht? Zu dem Außerordentlichen Ausschuß sür Revision der Restbuchhandelsordnung? Zu der Kommission für das Lehrliugswese»? Ich rufe weiter aus die Stelle» über den Festausschuß. Die Amtliche Stelle in NewIork. Das amerikanische Urheberrecht, soweit es nicht nachher aus der Tagesordnung steht und zur Besprechung kommt. Die Berner Konvention. Den internationalen Verlegerkongreß. Den Entwurf eines Zolltarifgesetzes. Die Angelegenheiten der Reichspost. Zu allen diesen Abschnitten meldet sich niemand zum Wort; so würden Sie bis dahin den Geschäftsbericht genehmigt haben. — Ich habe hinzuzufügen, daß ein Bedürfnis, Ihnen einen Nachtrag mitzuteilen, nicht entstanden ist. Will jemand zur Registrandc des Vorstandes etwas bemerken? — Das ist auch nicht der Fall. So wären wir am Ende des Geschäftsberichts angckommen und ich habe Ihnen den Dank des Vorstandes dafür auszusprechen, daß Sie die Güte gehabt haben, ihn zu genehmigen. Wir haben am Schluß wie alljährlich diejenigen Herren aufgesührt, die wir im lausenden Jahre durch den Tod verloren haben; ich bitte die Anwesenden, das Andenken der Verstorbenen zu ehren durch Erheben von den Sitzen. (Geschieht.) Wir gehen über zum zweiten Punkt der Tagesordnung: 2. Bericht des Rechnungsausschusses über die Rechnung 1903. Ich bitte den Vorsitzenden des Rechnungsausschusses Herrn Max Müller, daß er die Güte hat, das Referat zu erstatten. Herr Max Müller-Breslau: Ich darf wohl annehmen, daß Sie von dem gedruckt vorliegenden Jahresabschluß, soweit er das vorige Jahr betrifft, Kenntnis genommen haben, und daß Sie auf den eigentlich vorgeschriebenen mündlichen Vortrag der einzelnen Positionen verzichten. So möchte ich nur einige erfreuliche Tatsachen erwähnen und will zunächst hervorhebcn, daß wir eine Reslverteilung aus unserer Forderung an die Leipziger Bank mit 17 A bekommen haben, sodaß unser Verlust bei diesem Zusammenbruch sich auf den verhältnismäßig geringen Betrag von etwa 13000 Mk. beschränkt. Eine weitere erfreuliche Tatsache ist die, daß wir einen sehr erhebliche» Betrag haben abschreiben können, zusammen über 33000 Mk., und es dessenungeachtet noch möglich gewesen ist, einen Gewinn von über 4000 Mk. zu erzielen. Ich weiß nicht, ob eine spezielle Frage in bezug auf die einzelnen Punkte an den Rechnungsausschuß gestellt werden soll. Vorsitzender: Wünscht jemand das Wort zu dem Bericht des Rechnungsausschusses? Zunächst zur Bilanz des Börscnvercins vom 31. Dez. 1903, mit Nebenkonten? — Das ist nicht der Fall. Zu Gewinn- und Verlustkonto mit Nebenkonten? — Grundstücksverwaltungskonto und Börsenblattkonto? — Bilanz des Beamtenpensionsfonds und der Stiftungen? — Das ist nicht der Fall. Wollen Sie die Genehmigung aussprcchen? — Sie ist einstimmig erteilt. Darf ich den Herrn Vorsitzenden des Rcchuungsausschusses bitten, zu dem nächsten Punkt der Tagesordnung überzugehen.
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