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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-05-21
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1904
- Sprache
- Deutsch
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^ 116, 21. Mai 1904. Nichtamtlicher LeiL. 4461 weiterte Jubiläums - Ausgabe der von Dr. Emanuel Samostz herausgegebenen 13. Auflage nebst einem Vorwort von Ino. Ui. Wilhelm Erbt. Leipzig, Druck und Verlag von C. Grumbach. Preis in eleg. Leinenband 6 in Halbfranzband 7 50 H. Dieses Buch hat seine Geschichte. Im Jahre 1806 erschien es rate vr. Petri zu Fulda noch selbst bearbeitete Ausgabe war die zehnte, tausendfältig bereicherte Auflage von 1852 (Leipzig, Ar- noldische Buchhandlung). Diese sehr geschätzte Ausgabe war in 8 . 57 Bogen stark. Die beiden nächsten Auflagen (die 11. u. 12.) wurden von Wilhelm Hoffmann durchgearbeitet, und von der 13. Auflage an tritt Or. Emanuel Samostz als Herausgeber auf. Von seiner Bearbeitung liegt jetzt die Jubelausgabe vor, die 75 Bogen in gr. Lex.-8-. umfaßt. Die neue Ausgabe des bewährten Buches, «das drei Menschenalter sah-, hat natürlich vielfache Ver besserungen erfahren. ^ Die Auswahl der neuaufgenommenen ein vollständig neues, künstlerisch ausgeführtes, solides Gewand erhalten. Das Geschlechtliche im Unterricht und in der Jugend lektüre. — Im Bezirkslehrerverein zu München behandelte Lehrer Benke kürzlich dieses Thema in einem mehrstündigen Referat unter Zugrundelegung der überaus umfangreichen Literatur, die bereits zu der hochwichtigen Frage des Sexuellen in der Jugenderziehung Stellung genommen hat. Des Vor tragenden Standpunkt ging dahin, daß im Interesse der Volks sittlichkeit und Volksge'sundheir der Schule auch die Aufgabe zufällt, die Jugend während des Unterrichts über geschlechtliche ^Dinge aufzuklären, um so mehr, als die Erziehung in der Familie zunächst die törichte, unwahrhaftige Prüderie gewisser Kreise, die schon zur schauderhaftesten Verstümmelung unserer schönsten Volks lieder geführt hat, einer scharfen und eines gesunden Humors schadet der Kindcsseele nicht nur nicht, sondern lehrt das Kind über das Liebesleben vernünftiger und reiner denken, so lange das Gebotene, in der Form keusch, das Liebesleben in seinem edlen Ver laufe schildert; nur dessen Schattenseiten und Abwege sind aus der Jugendlektüre fernzuhalten, und hierüber mit Ernst zu wachen, bezeichnet der Redner als Pflicht der Lehrerschaft. Urheberschutz gegen Nachbildungen von Bildern in Österreich-Ungarn. — In der Zeitschrift »Gewerblicher Rechts schutz und Urheberrecht« Nr. 4 veröffentlicht Herr Rechtsanwalt vr. K. Schönberger-Prag nach der »Gerichtshalle« 1903, Nr. 53, eine interessante und prinzipiell wichtige Entscheidung des k. k. obersten Gerichts- und Kassntionshofes in Wien vom 20.Januar 1903. Die Prager Firma A. hatte wissentlich und unbefugt mehrere burger Malerin, deren Bilder ausschließlich zu veröffentlichen, nachzubilden und zu vervielfältigen die Firma V. erworben hat, im Wege mechanischer Kopierung auf Briefbogen, Ansichtskarten und Kalendern ohne jegliche Änderung selbst verwendet. Die nach geschlossener Voruntersuchung von der Privat klägerin V. überreichte Anklage wegen Verletzung des Ur heberrechts wurde vom k. k. Oberlandesgericht Prag zurück gewiesen und das Strafverfahren eingestellt. Der k. k. Kassations hof in Wien hat über eine diesbezüglich von der k. k. Generalprokuratur überreichte Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gegen die oberlandesgerichtliche Entscheidung zu Recht erkannt, daß durch die angefochtene Entscheidung des k. k. Ober landesgerichts Prag das Gesetz verletzt worden ist. Aus den aus führlichen Gründen ist hervorzuheben: Nach dem zwischen Oester- vom 30. Dezember 1899, R.G.Bl. 50, genießt jedes Werk der Lite^ ratur, Kunst und Photographie, das in den Staatsgebieten eines der vertragschließenden Teil einheimisch ist, im Gebiete des ist, den dort für Werke gleicher Art durch die inländische Gesetz gebung jeweils gewährten Schutz. Als einheimisch gilt nach Artikel II dieses Staatsvertrages ein Werk, wenn auf dasselbe angehörigkeit oder des Wohnsitzes seines Urhebers die betreffende inländische Gesetzgebung Anwendung findet. Dies gilt im Deut schen Reiche selbstverständlich bezüglich der Werke der deutschen Malerin in Charlottenburg , und vermöge des Erscheinungs tragung des Urheberrechts auch hinsichtlich der von der ameri kanischen Malerin geschaffenen und von der genannten Firma Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. Deutschen Reiche selbst, und nach tz 21 des Deutschen Urheber- zum Deutschen Bunde gehören, also auch in Böhmen unter gesetz lichem Urheberschutz steht. Die Frage, ob dieser Schutz durch Anbringung der Bilder auf Postkarten und Kalendern verloren ging, hat das Oberlandes gericht unrichtig gelöst. Die beiden Kalender können, wie das Gutachten des Sachoerständigenkollegiums zutreffend ausführt, nicht als Erzeugnisse der Industrie im Sinne des Gesetzes ange sehen werden. Hier entscheidet nicht die Art der Herstellung, denn Kunst und Industrie arbeiten mit denselben technischen Mitteln. Nicht der künstlerische Wert des Produkts kommt hier in Betracht, sondern bloß die Tatsache, daß in dem Werk die individuelle Tätigkeit des Erzeugers hervortritt und das, wenn auch nicht ausschließlich, objektiven Mitteilungszwecken dient. Jndustrie- erzeugnisse haben keine objektive Zweckbestimmung, sie dienen lediglich oder vornehmlich dem praktischen Gebrauch, sie präsen tieren sich als materielle Dinge, die nicht um ihrer selbst willen, um den darin ausgeprägten Gedanken in sich aufzunehmen, das Erzeugnis als solches zu betrachten, sondern bloß ihrer praktischen Brauchbarkeit wegen und um mittels derselben andre Bedürfnisse u befriedigen, in Verkehr gebracht und erworben werden. Die raglichen Kalender sind Kombinationen von Werken der Literatur und Kunst, sie dienen nicht ausschließlich praktischem Gebrauch, sondern sollen schon durch bloße Mitteilungen ihres Gehaltes aus den menschlichen Geist anregend wirken. Das gleiche gilt auch hinsichtlich der Postkarten. Wohl haben auch diese einen praktischen Gebrauchswert, allein das schließt an und für sich den Urheberschutz keineswegs aus. Entscheidend ist auch hier, ob sie neben der praktischen Zweckbestimmung auch bloßen Mitteilungszwecken dienen, also nebstbei auch eine objek tive Zweckbestimmung haben. Sicherlich trifft letzteres dort zu, wo das auf der Postkarte angebrachte Bild zur Hauptsache wird, wo also der Gebrauch derselben dem Empfänger nicht bloß eine Korre spondenz vermitteln, sondern ihn auch zur Betrachtung des Bildes anregen soll. Hier tritt der Gebrauchszweck der Karte zurück, und der Bildcharakter hervor. Mit Recht sagt das Sachverständigen gutachten, -das sind keine dekorierten Postkarten mehr, sondern Bilder im Postkartenformat, bei denen (bloß) die mit dem Adreß- formular der Postkarten versehene Rückseite kundgibt, daß sie als Postkarten fungieren wollen«. Die Witzblätter und der Krieg in Ostasien. — Die »Münchener Neuesten Nachrichten« brachten kürzlich folgende Aus führungen, die wir auszugsweise mitteilen. »Mit dem größten Interesse folgt man jetzt den Vorgängen auf dem Kriegsschauplatz in Ostasien. Die strenge Wahrung der Neutralität Deutschlands kann natürlich nicht verhindern, daß das Urteil über die Siege der Japaner und die Nieder lagen der Russen sehr verschiedene Färbungen annimmt. Fast allgemein aber kommt doch in der politischen Tagespresse das Gefühl der Achtung vor den Tapferen, die auf beiden Seiten kämpfen, unumwunden zum Ausdruck. Auch wer mehr Sympathien für die Japaner fühlt, wird den Russen seine Teil nahme und seinen Respekt nicht versagen. Das ist rein mensch lich und natürlich, politische Erwägungen brauchen dabei gar nicht mitzusprechen. Leider machen von dieser allgemeinen Regel manche unserer Witzblätter eine höchst bedauerliche Aus nahme Es macht der deutschen Herzensbildung und Gesittung wahrlich keine Ehre, wenn Unglück und Niederlage einer andern Nation nur Spott und Schaden freude Hervorrufen. Aber über diese menschlichen Empfindungen hinaus kommt hier doch noch ein sehr gewichtiges politisches Mo ment in Betracht. Was unsre »Witzblätter« sündigen, wird anders wo sorglich gebucht und zu unfern Lasten ausgeschrieben. Wie glaubt man wohl, daß Hohn und Spott von deutscher Seite in Rußland wirken, wenn die Nachrichten über unglückliche Schlachten und Riesenverluste die Volksseele erschüttern? Das heißt doch Gift in die Wunden streuen. Was mag der Zar, dessen Gemüt unter den Kriegsgreueln aufs schwerste leidet, denken, wenn man ihm solche Beweise der Neutralität Deutschlands vor Augen führt? Und daß das geschehen wird, darauf kann man sich verlassen. Schon sind französische Blätter am Werk, die deutsch-russischen Be ziehungen mit spöttischen Hinweisen auf derartige Verhöhnungen 591
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