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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1904
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1904
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- Deutsch
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5266 Nichtamtlicher Teil — Svrcchsaal. 138. 17. Juni 1904. 14 Briefen von Schubarls Frau an den Dichter Johann Martin Miller in Ulm. ein Brief Schubarts vom Hohcnaspera an Miller und einer aus Ulm, ein ungedrucktcr Brief Schillers an Vertuch vom 29. Juni 1793, sowie zwei Briefe an Schiller von Reichardt und Zelter, ein auf den Tod Schillers bezüglicher Brief von dessen Baggesen, Ludwig Ferdinand Huber, Neinhart, Hegel, Friedrich Haug, Varnhagcn. Wolfgang Menzel, Friedrich Bischer (13 Briefe und 2 größere Manuskripte), I. Scherr, W. Hertz u. a. Als hervorragende Erwerbung ist noch zu nennen: die Arbeits liste Schillers — ein Verzeichnis der Dramenstoffe, die er sich zur Bearbeitung ausgewählt hatte, und die er teils nur mit einem Namen, der später den Titel des Werkes bildete, teils mit einige^ wenigen Worten in fortlaufender^Reihenfolge notiert hatte, des Dichters, dem Museum überwiesen. Durchs Ankauf gelangte die Marbacher Sammlung auch in den Besitz des dramatischen Planes, den Schiller zu einem Seestück entworfen hatte, und der in den Ausgaben des Nachlasses unter dem Titel Das Schiff veröffentlicht ist. Ferner wurden die Handschriften von zwei Rätseln aus Turandot dem Museum einverleibt und ebenso das lateinische Gedicht an Dekan Zilling, worin Schiller im Jahre 1771 für die Bewilligung der Herbstferien seinen Dank aussprach. — Die Bildnissammlung hat ebenfalls wertvolle Bereicherungen erfahren durch eine Anzahl von Schiller-Bildern. Professor Robert Bischer in Göttingen stiftete ein Bild Gotthold Stäudlins (nach einem Gemälde von Seele) und Wilhelm Mayer und Franz Wilhelm in Stuttgart eine schöne Plakette von Eduard Zeller. Persoiialiiachrichten. seit Herr Gottwalt Schiller bei der Firma I. M. Geb- hardt's Verlag in Leipzig als Gehilfe eingetreten war. Im Jahre 1893, noch bei Lebzeiten seines vor zehn Jahren verschie denen Chefs, des Herrn Leopold August Gebhardt, zum Pro kuristen ernannt, wurde er nach dessen im Jahre 1894 erfolgtem Tode mit der vollen Geschäftsführung beauftragt. Das ihm entgegengebrachte Vertrauen hat er glänzend gerechtfertigt und besonders auf die Gebiete Handelswisscnschaften, Technik und Jugendschriften erstreckt, stets auf seiner Höhe erhalten und zu weiterer Blüte gebracht. Dem liebenswürdigen Jubilar, der zugleich Inhaber der Firma -Otto Aug. Schulz Verlag, G. Schiller, in Leipzig« ist, werden besonders von Leipziger Kollegen viele Glückwünsche dargebracht worden sein, denen auch wir uns noch mit den besten Segenswünschen für weitere erfolgreiche Arbeit anschließen. Jubiläum. — In der Verlagsbuchhandlung von Arthur Felix in Leipzig konnte gestern der Markthelfer Friedrich Wilhelm Jllgner sein fünfundzwanzigjähriges Arb eits- (Sprechsaal.) Berkehrserleichterungen. Ein Paket geschäftlicher Wünsche, dem Reichspostamt zu senden. Laut Börsenblatt Nr. 117 vom 24. Mai brachte die --Papier- bayrische Post den Versand von Abziehbildern als Drucksache nicht mehr zulasse — nachdem diese Art der Beförderung wohl schonjahr zehntelang unbeanstandet stattgefunden hat, — und daß der Ver- schwerde auch beim Reichspostamt abgewiesen wurde. Aus jüngster Zeit ist noch ein zweiter Fall zu berichten, in welchem sich die Postverwaltung in Widerspruch mit den Wünschen der Geschäftswelt stellt, durch eine nach meiner Ansicht doch recht eigenartige Auslegung der Postbestimmungen. Es dürfen neuer dings den Ansichtskartensendungen, die als Drucksache befördert werden sollen, keine Rechnungen bcigelegt werden; einzelne Ansichtskartenverleger mußten extra eine Erklärung unterschreiben, von dieser Verfügung Kenntnis genommen zu haben. Und dürfen, wie allen anderen Drucksachen auch. Warum diese durch nichts gerechtfertigte Annahme bei einem Geschäftszweig, der in starkem^ ^Grade auf sol^e ^Drucksachen sen düngen angewiesen rechnung beigelegt werden dürfen. Zu 3. ist zu bemerken, daß Einbanddecken bis jetzt nur in Begleitung des ganzen dazu gehörigen Druckwerkes als Drucksache befördert werden können. Warum diese bureaukratische Einschränkung, gegen die in acht von zehn Fällen von der Ge schäftswelt doch gefehlt wird? Zu 4: In der Postordnung heißt es: Warenproben, die keinen Handelswert haben, ausge- Klischee im Grunde genommen nicht, aber es hat auch in den allermeisten Fällen keinen Handelswert, handelt es sich ja doch in der Hauptsache um Jnseratklischees. Bei der kolossalen Ent- versand unbedingt eine Gleichstellung mit den Warenproben, Mustern ohne Wert u. dgl. Als solche sind ja auch bereits zu gelassen: naturgeschichtliche Gegenstände, geologische Artikel, ge trocknete oder konservierte Tiere u. Pflanzen usw. Zu 5: In diesem Punkte macht die kolossale Steigerung der Zeitungsreklame das Verlangen nach Vereinfachung und Verbilligung noch viel dringender Das sind gewissermassen nur die wichtigsten und berechtigtsten Otto Schramm. Anmerkung der Redaktion: Zu 2 und 5: Nach der »Post ordnung für das Deutsche Reich vom 20. März 1900« § 8, X, 10 ist es gestattet, im Jnlandverkehr den als Drucksachen zur Versendung kommenden Büchern, Musikalien, Zeitungen, Zeitschriften. Bildern, Landkarten, Weihnachts- und Neujahrskarten (eine Widmung stand bezügliche Rechnung beizulegen. Also eine Rechnung darf nicht, wie der Herr Einsender fälschlich annimmt, Drucksachen im allgemeinem, sondern nur den oben einzeln angeführten Gattungen von Drucksachen beigefügt werden. Ansichtskarten und Jnseratenbelege sind nicht mit genannt, und die Postbehörden halten daher im Einklang mit der Postordnung daran fest, daß das Beilegen der Rechnung (zur Drucksachentaxe) auf diese in der Postordnung einzeln aufgeführten Arten von Drucksachen beschränkt bleibt. Zeitungsnummcrn können überhaupt nicht als Gegenstand nicht als Drucksachen im Sinne des ß 8 der Postordnung verschickt werden können, erklärt sich schon daraus, daß diese Gegenstände auch im gewöhnlichen Leben nicht als Druck- Bestandteil des mit der Post versandten und als Drucksache zugelaffenen Druckwerks. Zu 4: Nach 8 10 I der Postordnung werden gegen die für »Warenproben« festgesetzte ermäßigte Taxe nur solche Gegen stände befördert, die die Eigenschaft einer Probe, eines Musters, also keine Ware darstellen und keinen eigenen Handelswert besitzen. Für Klischees trifft das natürlich nicht zu. Ein solches ist weder eine Probe noch ein Muster einer Ware, sondern die Ware selbst, die einen Handelswert hat. Gegen die ermäßigte Warenprobentaxe sind zwar nach Illuster u. dgl. zugclassen; ausdrückliche Voraussetzung ist jedoch, daß ihre Versendung nicht zu einem Handelszwecke geschieht.
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