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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1882-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1882
- Sprache
- Deutsch
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>5 97, 28. April. Nichtamtlicher Theil. 1845 .iLkreskettv ä. Verein-, aterILnä ecke . atu ne * 7, A Freudenfeldt, H., u. A. Pfeffer, Preußen u. Deutschland unter den Re genten aus dem Hanse Hohenzollern. 14. Ausl. 8. * —. 40- m. Karte * —. 80 -f Hellwald, F. v., Naturgeschichte d. Menschen. 16. Lsg. 8. * —. 50 1- Naumann, E., illustrirte Musikgeschichte. 15. Lsg. 8. * —. 50 Arbeitsschule f. Mädchen. Zeitschrift zur Erlerng. aller weibl. Handarbei ten in Wort u. Bild. Jahrg. 1881/82. 10. Hst. 12. pro 10—12. Hst. —. 30 keil, äie ^ual^se u. Verttllsckuux cler XaürunAsuiittel. lleders. v. 6. Nirus. 1. Lcl. Iliee, XrEee, Lalca-o, 2uc^er etc. 8. * 2. 80 Müller, W., politische Geschichte der Gegenwart. XV. Das Jahr 1881. 8. 4. —; geb. baar * 5.— s-Seifenfabrikant, der. Zeitschrift f. Seifen-, Kerzen-u. Parfümerie-Fabri kation, sowie verwandte Geschäftszweige. Hrsg. v. E. Deite. 2. Jahrg. 1882. Nr. 14. 4. Vierteljährlich * 2. 50 -f- ^Voekenblrttt f. ^.rckiteltten u. Ingenieurs, llr3g. v. l-V Zclieclr. 4. .lallrg. 1882. Xr. 27. 4. ViertelAllrlieb * 3. — scliütts^'tvei^e. Ii,e6.: ll. Nuetler' 27. ^allrg. 1882. I^r. 26. k'ol. Run^lau. Viertes üdrlicli * 2. — -s- Lehrerzeitung, allgemeine österreichische. Hrsg. v.J. Heinrich. 10. Jahrg. 1882. Nr. 14. 4. Vierteljährlich * 2. — 9. u. 10. »kt. 8. ^ ^ ü. * 1^— 8eli1öniilell, 0., fünfstellige logaritlimiselle u. trigonometrische 1a- t'eln. Vvohlieile Lclrulausg. 8. H.uü. 12. * 1. — f (Lollcction Manassewitsch. Russische Klassiker m. durchweg accentuirtem Text. Nr. 14. 8. * —. 50 Inhalt: Slßja. Novelle v. I. S. Turgenjew. Bog. 3—5. Iluiull-idllotlielL, philologische. 71. u. 72. hfg. 8. L * 1. — Nichtamtlicher Theil. Die Stellvertretung in der Hauptversammlung. Nach langen, gründlichen Vorberathungen hat man sich end lich in der Hauptversammlung vom 25. April 1880 für die Stimmen übertragung an Stellvertreter bei den Abstimmungen in der Haupt versammlung entschieden, aber erst nachdem von den Reformfreunden erhebliche Abstriche an ihren Forderungen zugestanden wurden: 1) die Reduction der Stimmenvertretung aus 8, und 2) deren Aus schluß bei Beschlußfassung über Aenderung des Statuts. Ich will nicht untersuchen, ob es nothwendig und zweckmäßig war, diese weitgehenden Concessionen zu machen; jedenfalls wurde durch diese Zugeständnisse der Beweis geliefert, daß man es ernst gemeint mit der Reform der Abstimmung, wobei bislang die auswärtigen Mit glieder des Börsenvereins nach Lage der Dinge erfahrungsgemäß stets in der Minderheit bleiben mußten, und daß man, wie vielseitig befürchtet, keinerlei Hintergedanken hatte in Bezug auf Majorisirung der vorher allein maßgebenden Faktoren in der Hauptversammlung. In Anbetracht dieser tatsächlichen Verhältnisse mußte der mit 8. Unterzeichnete Artikel in Nr. 91 d. Bl. umsomehr über raschen, als er in seinen Schlußfolgerungen und -Forderungen das Prinzip der Stimmenübertragung förmlich auf den Kopf stellt. Daß man diese wohlberechtigte Errungenschaft des neuen Börsenvereins - Statuts mancherseits mit schelen Augen ausgenom men hat, läßt sich ja wohl denken; daß man es aber jetzt schon wagt, dagegen Sturm zu lausen — denn dies thut Hr. 8. absichtlich oder unabsichtlich — das geht mir wenigstens gegen den Mann. Wäre es noch an der Zeit, so würde ich mit einem Votum der verbündeten Provinzial- und Localvereine im deutschen Buchhandel antworten. Das ist leider in der kurzen Zeit vor der Hauptversammlung un möglich. Ich bin daher gezwungen, nur persönlich zu entgegnen, was ich als derzeitiger Vorsitzender des Verbandes für meine Pflicht halte, und hoffe, in nachstehenden Anschauungen mich in Ueberein- stimmung mit den Verbands-Mitgliedern, sowie auch mit der Mehrzahl der Börsenvereins-Mitglieder zu befinden. Was Hr. li. über den Zweck der Stimmenvertretung sagt, ist vollkommen richtig. Diese Vertretung ist absolut nothwendig, wenn man nicht wieder in die frühere, höchst mangelhafte Einrichtung Ver salien will. Die Bedenken gegen das Mittel aber kann ich durchaus nicht theilen. Daß der Gang der Verhandlungen in der Hauptversammlung durch den neuen Modus der Abstimmung aufgehaltcn werde, ist von untergeordneter Bedeutung und trifft sachlich nicht einmal zu; denn bei der getroffenen Einrichtung mit numerirten Stimmtäfelchen ist die Auszählung der abgegebenen Stimmen sehr rasch geschehen. Das Hauptargument des Hrn. 8. gipfelt in dem Satze, „daß das Resultat der Abstimmung durch die Stellvertreter sich anders her aus stellt, als es seinwürde, wenn dieVer- tretenen selbst abgestimmt hätten". Als Beweis dafür wird die Enqudte in der Börsenblattsrage ins Feld geführt. Abgesehen davon, daß ich diese Angelegenheit als gar keine so überaus wichtige Prinzipienfrage anerkennen kann, wie sie mancherseits in beiden Lagern aufgebauscht worden ist, so läßt sich obigem Argumente doch mit Fug und Recht entgegen halten: 1) Die Enquete war überhaupt eine verfrühte, weil zur Zeit ihrer Veranstaltung Erfahrungen über die Zweckmäßigkeit und die Wirkung des Beschlusses der Hauptversammlung noch nicht mög lich waren. 2) Der Werth solcher Enqueten ist überhaupt ein zweifel hafter; denn die Beantwortung einer solchen Reihe von Fragen hängt beim Einzelnen oft vom Zufall, von der Laune, ja oft von der Reihenfolge der Fragen ab. Zudem herrscht dabei zu sehr das Einzelinteresse vor, nicht aber das Standesinteresse. 3) Kann man füglich behaupten, daß vielleicht sogar die Mehr zahl der Mandanten ebenso abgestimnit hätten, wie ihre Stellver treter, wenn sie in den Delegirtenversammlungen und in der Hauptversammlung anwesend gewesen und alle Gründe pro und contra, wie sie dort vorgebracht wurden, gehört hätten. Und würde nicht etwa Mancher, der den Fragebogen so oder so beantwortet hat, doch selbst anders stimmen, wenn er den bevorstehenden Versamm lungen beiwohnte und seine Meinung rectificirte? Punkt 3. er scheint mir daher das Ausschlaggebende in der Sache zu sein, ins besondere für die Art der Stimmenvertretung. Hr. 8. meint, der Stellvertreter habe „genau nach der Vorschrift seines Mandanten sein Votum abzugeben".
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