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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.06.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-06-24
- Erscheinungsdatum
- 24.06.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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5484 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 144, 24. Juni 1904. buchhändler betrachtet alle Maßnahmen, die den Vertrieb und die Beförderung von Büchern und Zeitschriften durch die Post betreffen, mit einem gewissen Mißtrauen, weil er in denselben mit Recht eine Konkurrenz auf seinem Arbeitsfeld erblickt. Dem Verleger aber liegt bei der Möglichkeit, seine Erzeugnisse durch die Post rasch und billig versenden zu können, eine andere Be urteilung dieser Frage nahe. Auf dem gleichen Standpunkt steht aber auch das Publikum, denn den Abnehmern von Zeit schriften und insbesondere von Fachzeitschriften liegt außerordent lich viel daran, dieselben nicht nur billig und so rasch als irgend möglich, sondern auch mit absoluter Regelmäßigkeit zu erhalten. . . . Ein direkter Gegensatz zwischen den Interessen der Verlags- und Sortimentsbuchhandlungen besteht aber insofern überhaupt nicht, als die letzteren in der Mehrzahl neben dem Einzelverkauf von Büchern und Zeitschriften auch den Verlag solcher betreiben. Es kommen also die Vertriebserleichterungen durch die Post nicht nur den Verlegern und dem Publikum zu gute, sondern auch einer sehr großen Anzahl von Sortimentern. Und diejenigen, die heute noch kein Interesse an solchen haben, diese Lage versetzt werden.« Die Handels- und Gewerbekammer zu Augsburg beschloß am 6. Mai in der gleichen Angelegenheit, der bayerischen Postverwaltung die Aufhebung der kostenlosen Beförderung der Probenummern von Zeitschriften zu empfehlen. Vom Bericht erstatter wurde dazu folgendes ausgeführt: »Es stehen sich hier die Interessen des Sortimentsbuchhandels und des Verlagsbuch handels schroff gegenüber; ersterer fühlt sich nicht nur durch die kostenlose Verteilung von Probenummern neuer Zeitschriften, sondern ebensosehr durch den Vertrieb durch die Post überhaupt schwer geschädigt und will der Post nur eine Berechtigung hin sichtlich des Vertriebes der politischen Tageszeitungen, bei denen die rascheste Beförderung in Betracht kommt, zugestehen. Der Verlags buchhandel dagegen behauptet, der Bezug von Zeitschriften durch die Post habe sich heute schon so eingebürgert, daß die Postverwaltung auf einen vollständigen Ausschluß der Zeitschriften nicht wird ein- ehen können. Ohne Zweifel hat auch die Verbreitung durch die Post em Teil des Verlagsbuchhandels, der sich mit der Verlegung billiger Zeitschriften befaßt, schon große Vorteile verschafft, denn die kostenlose Verteilung von Probenummern durch die Post könnt« rascher und intensiver erfolgen, als dies durch den Sortiments buchhandel möglich gewesen wäre, dem wohl auch die P^robe- billiger Zeitschriften mit Vorliebe der Dienste der Post zur Ein führung. Bei besseren, namentlich illustrierten Wochen- und Monatsschriften dagegen ist allerdings der Sortimentsbuchhandel folgen, da bei der hierzu erforderlichen Massenauflage die Her stellungskosten eine sehr große Rolle spielen und es wird sich daher der Verleger einer teueren Zeitschrift wohl überlegen, ob die wartenden Erfolg stehen und wohl wahrscheinlich in den meisten Fällen daher vorziehen, sich zur Einführung seiner Zeitschrift der Mitwirkung des Sortimentsbuchhandels und der buchhändlerischen könnte, selbst wenn die königliche Postverwaltung dazu geneigt wäre, was begrüßenswerter Weise nicht der Fall zu sein scheint, unter keinen Umständen begutachtet werden, denn nicht an jedem lung, und mancher Leser zieht aus den verschiedensten Gründen den Postbezug dem Bezug durch den Buchhandel vor. Mit Auf hebung dieser Vergünstigung der kostenfreien Verteilung der Probe blätter neuer Zeitschriften geht die bayerische Postverwaltung nur zu einer Übereinstimmung mit dem Verfahren der deutschen Post vermaltungen über, und der mit solcher Maßregel wohl etwas be troffene Verlagsbuchhandel muß eben wieder mehr die Ermittlung des Sortimentsbuchhandels in Anspruch nehmen und zur Ein führung seiner neuen Erzeugnisse sich der zu Gebote stehenden übrigen, wenn auch mit einigen Kosten verbundenen Reklamemittel bedienen.« (Aus »Handel und Gewerbe«, Berlin, C. Heymanns Verlag.) »Reichsbote- berichtet: Der Volksbund zur Bekämpfung des Schmutzes in Wort und Bild ist soeben unter sehr zahl reicher Beteiligung gegründet worden. Die Versammlung war des Ausschusses ausgearbeiteten und gedruckt vorliegenden kurzen und bestimmten Satzungen des Bundes fanden volle Zustimmung der Versammlung, ^und ein von Schriftsteller v, Leisner verfaßter Alle, die ein Herz haben für die sittliche Not unseres Volkes, vor allem auch deutsche Künstler und Schriftsteller, möchten die Be strebungen des Bundes durch ihre Mitgliedserklärung unterstützen. Ausstellungspreis. — Die Firma Ludwig Ebner in Berlin hat auf der achten Fachausstellung des Verbandes deutscher Klempner-Innungen für die in ihrem Verlage erscheinende .Metallindustrielle Rundschau« ein Ehren-Diplom erhalten. Lothringen. — Die »Straßburger Korrespondenz« meldet: Das vor Erlaß des Preßgesetzes vom 8. August 1898 erfolgte Verbot der Einführung und Verbreitung der Pariser Zeitung »1.6 ?6tit ge Hilfen. (Vgl. Börsenblatt 1903, Nr. 265 und 1904, Nr. 133.) G. Zündel, die wir in Nr. 133 erwähnten, ist jetzt als Sonder nummer der »Buchhändler-Warte- (Nr. 39) im Druck erschienen, worauf wir alle, die sich für das literaturgcschichtliche Thema der Gesamtausgabe von Petrarcas Werken. — Wie aus Rom gemeldet wird, hat die italienische Regierung je 50 OM Lire für eine Gesamtausgabe der Werke und für ein Denkmal Fran- (Sprechsaal.) Unzulässige Preisansetzung in einem Antiquariatskatalog. In einem kürzlich erschienenen Antiquariatskatalog findet sich unter »Deutsche Sprache« aufgeführt: Nr. 228: (Gottsched) Koch, M., Gottsched und die Reform der deutschen Litteratur im 18. Jahrh. Hamb. 1886. 1.— Zugleich mit anderen Büchern aus demselben Kataloge im Gesamt beträge von 28 ^ wurde diese Broschüre bei einer Sortiments buchhandlung bestellt. Bei Eintreffen ergibt sich, daß sie ein Heft der »Sammlung gemeinverständlicher wissenschaftlicher Vorträge, herausgegeben von Virchow und Holtzendorff« bildet, neu nur 60 ord. kostet und nicht etwa vergriffen ist, sondern auch jetzt noch in neuen Exemplaren beim Verleger zu haben ist. Trotzdem verweigert der Antiquar Rücknahme des vom Sortimenter mit 90 c) bar bezahlten Heftes, will sich auch nicht zur Rückzahlung des den Verleger-Nettopreis übersteigenden Betrages verstehen. Sowohl nach der Ansicht des Gelehrten, der das Buch dova üäs bestellt hat, als nach der eines um seine Meinung befragten Antiquars liegt hier eine — unzulässige Preisansetzung vor. Um Meinungsäußerung über diesen Fall im Sprechsaal des Börsen blattes wird hiermit gebeten. Leipzig. Paul Beyer. Anmerkung der Redaktion: Die Redaktion ist bei obigem Sachverhalt der Meinung, daß die Ansetzung des erhöhten Preises nur auf einem Versehen beruhen und der Antiquar keinen stich haltigen Grund zur Verweigerung der Rücknahme oder ent sprechender Reduzierung des Nettopreises haben dürfte.
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