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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-06-25
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1904
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- Deutsch
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145, 25. Juni 1904. Nichtamtlicher Teil. 5515 Kleine Mitteilungen. Ledereinbände. (Vgl. Börsenbl. 1902, Nr. 206.) — Die in Bericht über die Verhandlungen herausgegeben, die jüngst von ihrem Vorstand zwecks einer Verbesserung der Bucheinbände ge pflogen worden sind, über sechzig Bibliotheken in England haben in letzter Zeit Schritte unternommen, um ein präpariertes Leder für Einbände zu benutzen. Die Grundlagen dafür waren gegeben, indem seitens der Loeiet^ cck ^rt8, einer der vornehmsten britischen Gesellschaften für allgemeine Wissenschaft und Technik, ein Ver fahren zu einer derartigen Verbesserung empfohlen worden war. In der Tat wäre eine Neuerung, die eine größere Haltbarkeit des Leders an den Bucheinbänden gewährleistete, von großem Wert, da gerade dieser Teil der Einbände einer verhältnismäßig raschen Zersetzung unterliegt. Es soll nun darauf hingearbeitet werden, daß sowohl die in Frage kommenden Lederhandlungen das nach dem angegebenen Verfahren zubereitete leichte Leder auf Lager halten, und oaß anderseits die Buchhändler bei Besorgung der Einbände möglichst daraus achten, daß so präpariertes Leder zu diesem Zweck benutzt wird. Das Kriegstagebuch des Füsiliers Fischer vor Gericht. — Ein militärischer Beleidigungsprozeß beschäftigte am 22. Juni die erste Strafkammer des Landgerichts I in Berlin. Es handelte sich um das »Kriegstagebuch des Füsiliers Fischer vom 36. Regiment«, das im Verlage von Hermann Walther in Berlin (siehe S. 5523 dieser Nummer) erschienen ist. Der frühere Eisenbahn schlosser und jetzige Berliner Hausverwalter Friedrich Fischer, der in den Jahren 1866—69 in der 6. Kompagnie des Magdeburgischen Füsilier-Regiments Nr. 36 gedient hat, schildert darin seine Kriegserlebnisse während des Feldzuges 1870—71. In dem Kapitel, das von der Belagerung von Metz handelt, finden sich nicht sehr freundliche Schilderungen über einen neu eingetretenen Hauptmann und Kompagniechef N., der bis dahin Lehrer an der Hauptkadettcnanstalt ^gewesen war undin ^Regiment rnch^ sich nun der jetzige Generalmajor z. D. N. in Erfurt wiedererkennen, der damals der Kompagniechef des Fischer war und sich durch die Darstellung, die dieser von seinem Verhalten gibt, beleidigt ge- Strafantrag zurückzunehmen, da er doch kein Interesse daran haben könne, Tatsachen, die nun schon 34 Jahre zurückliegen, durch eine große Beweisaufnahme erörtert zu sehen. Der General major verweigerte indessen die Rücknahme, und so trat der Ge richtshof in die Verhandlung ein. Infolge eines Antrages des Beklagten, eine Anzahl von Zeugen zu laden, dem vom Gericht stattgegeben wurde, machte sich eine Vertagung der Angelegenheit notwendig. Ein neuer Schiller-Fund. — In einem alten Fremden buch der Wartburg ist jüngst von dem Herausgeber der Wart- der Eisenacher Tageszeitung und Herausgeber der -Wartburg- Korrespondenz«, sowie der Schriftsteller vr. G. A. Müller treten für die Echtheit der Schillerschen Handschrift ein. Das Rätsel-Gedicht hat 23 Zeilen und soll nach Ansicht der genannten Herren vermutlich 1803 entstanden sein. Die Auflösung lautet -Aberglaube«. Vielleicht stammt die Scharade aus der Zeit des Schillerschen Dramas »Turandot«, zu deren späteren Aufführungen Schiller auf Goethes Aufforderung mehrere neue Rätsel dichtete, die bisher nicht alle gedruckt worden sind. — Es werden aber bereits Zweifel laut, ob diese Scharade wirklich vom Dichter Schiller geschrieben ist. Wie die -Frankfurter Zeitung« erfährt, kann die im Fremdenbuch der Wartburg-Nestauration aufgefun dene Scharade schon deshalb nicht in das betreffende Fremdenbuch Namensvetter des Dichters eingetragen worden, wenn man nicht annehmen will, daß Schiller den Eintrag an der verkehrten Stelle gemacht hat. Nach Inhalt und Form charakterisiert sich die Scha rade aber überhaupt nicht gerade als Schillers geistiges Eigentum. - Der berühmte Berliner Literarhistoriker Professor Erich Schmidt, um sein Urteil vom -Berliner Tageblatt« angegangen, schreibt dem Blatte: »Abgesehen von der bedenklichen Provenienz sind Form und Inhalt so unschillerisch, daß ich einen von Hermann Grimm im Streit gebrauchten Lieblingsausdruck an wenden möchte: ich lasse mir darauf den Kopf abhacken.« hat, mit Illustrationen und Buchschmuck von Joseph Sattler (Verlag von I. A. Stargardt in Berlin), ist im Lichthof des Kunstgewerbemuseums zu Berlin ausgestellt. Unser sehen Buchkünstlers in fast unerschöpflicher Vielseitigkeit. Auch von den Originalzeichnungen des Künstlers ist eine Auswahl ausgestellt, die lehrreiche Einblicke in seine Arbeitsweise bietet. Durch Sattlers Kunst und durch die mustergültige typographische Ausführung in den Werkstätten der Neichsdruckerei ist oas Werk eines der monumentalsten Druckwerke aller Zeiten geworden. reiten wird, ist^aus drei Wochen berechnet. (Deutscher Reichsanzeiger.) Beschlagnahmte großpolnische Druckschriften. — Die Strafkammer beim Amtsgericht Löbau (Westpreußen) hat dahin erkannt, daß die Druckschrift -kor^eLi« (Verlag von Gebethner L Wolfs zu Warschau, 1903), verfaßt von Theodor Jeske-ChoinSki) in allen Exemplaren unbrauchbar zu machen ist. — Ferner ordnete das Gnesener Amtsgericht die Beschlagnahme der Druckschrift -Adiorelr Uie8vi äla Älloäöisr!^, Ovissvo, naklacksm LitzAurni«, I. Wisniewskiago, Verlag des Buchhändlers Johann Wisniewski in Gnesen, an. (Leipz. Zeitung.) taxe. — In Nr. 117 und 138 des Börsenblattes wurde die Heute können wir die Mitteilung machen,^ daß das Reichs-Postamt nunmehr, um den Wünschen der Papierindustrie entgegen zu kommen, entschieden hat, daß künftig Abziehbilder, die durch lässigen Vervielsältigungsverfahren (Buchdruck, Kupferstich, Stahl stich, Holzschnitt, Lithographie, Metallographie, Photographie, Hekto- graphie, Papyrographie, Chromographie oder ein ähnliches mechanisches Verfahren. Red.) hergestellt sind, zur Beförderung Deutscher Juristentag in Innsbruck. — Nach dem Be schlüsse der ständigen Deputation wird der 27. deutsche Juristentag in der Zeit vom 9. bis 13. September in Innsbruck abgehalten werden. Es werden bei diesem Anlasse zwölf Fragen zur Erörte rung gelangen, für die von nachbenannten Referenten Gutachten erstattet wurden. Diese Gutachten sind zum Teil in dem schon vor zwei Monaten vom Schriftsühreramte der ständigen Deputa tion veröffentlichten Bande zum Abdruck gelangt. Der Rest wird in nächster Zeit in einem zweiten Bande den Mitgliedern des Juristentages zugehen. Die Fragen sind: 1. Inwieweit ist das Recht am eigenen Bilde anzu ecken nen und zu schützen? Gutachter: Geheimer Justizrat vr. Keyßner-Berlin und Geheimer Justizrat Professor vr. Gareis- München. — 2. Empfiehlt es sich, reichsrechtlich oder landes rechtlich dem Staate ein Vorrecht an Altertumsfunden zu ge währen? Gutachter: Provinzial-Konservator vr. Clemen-Bonn und Professor vr. Pappenheim-Kiel. — 3. Empfiehlt es sich, weitere gesetzliche Vorschriften über den Arbeitsvertrag zu treffen? Gut achter: Stadlrat vr. Flesch-Frankfurt a. M. und Professor vr. Grünbcrg-Wien. — 4. Empfiehlt sich eine Änderung der Vorschrift des § 313 des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach ein an einem Grundstück zu übertragen, der gerichtlichen oder nota riellen Beurkundung bedarf? Gutachter: Justizrat Notar F. Dorst-Köln und Rechtsanwalt und Notar Justizrat vr. I. Stranz- Wien. — 6. Wie weit erstreckt sich Recht und Pflicht d^es 729*
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